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Wirklich nachhaltig?Trotz strengerer Regeln ist Fondsnamen nicht immer zu trauen

Lesezeit 2 Minuten
Werben mit Wirkung: Begriffe in Fondsnamen sollen Anleger besser schützen.

Werben mit Wirkung: Begriffe in Fondsnamen sollen Anleger besser schützen.

Seit Mitte Mai gelten neue, strengere Regelungen für die Bezeichnung von Fondsnamen. Einige Anbieter haben ihre Produkte daraufhin umbenannt. Trotzdem ist nicht alles grün, was vorgibt, grün zu sein.

Ob „nachhaltig“, „ESG“, „climate“ oder „responsible“: Wer mit solchen Begriffen in der Bezeichnung für seinen Fonds oder ETF werben möchte, muss seit dem 21. Mai 2025 bestimmte Vorgaben erfüllen. Denn mit der Einführung neuer Leitlinien (ESMA) wird die Namensgebung, die auf ein besonders umweltfreundliches, nachhaltiges oder ethisch vorbildliches Wertpapierprodukt hinweisen soll, deutlich strenger geregelt. Doch ganz blind sollten Privatanlegerinnen und Privatanleger einer Fondsbezeichnung trotzdem nicht vertrauen. Der Grund: Es gibt gewisse Grauzonen.

„Die strengsten Vorgaben gibt es für den Begriff „nachhaltig“ im Namen“, sagt Magdalena Senn, Referentin für nachhaltige Finanzmärkte bei der Bürgerbewegung Finanzwende. Solche Fonds dürften nicht in Unternehmen investieren, die mehr als ein Prozent ihres Umsatzes mit Kohle, mehr als zehn Prozent ihres Umsatzes mit Öl oder mehr als 50 Prozent ihres Umsatzes mit Erdgas erwirtschaften. Auch jene Fonds, die sich „grün“, „ökologisch“, „ESG“ oder „Impact“ nennen, dürften nicht in Unternehmen investieren, die der fossilen Brennstoffindustrie angehören, so Senn.

Wortkombinationen setzen Regeln außer Kraft

Vorsicht ist allerdings geboten, wenn Begriffe wie „Transformation“, „transition“ oder „Netto-Null“/„Net Zero“ im Namen eines Fonds verwendet werden. Diese dürfen Magdalena Senn zufolge zwar nicht in Waffen- oder Tabakunternehmen investieren, Investitionen in die fossile Brennstoffindustrie sind für diese aber weiterhin erlaubt.

Besonders unübersichtlich wird es, wenn Fondsanbieter einen der streng reglementierten Begriffe mit den zuvor genannten Worten kombiniert. „Dann fallen die fossilen Ausschlüsse nämlich weg“, sagt Senn. „Während Investments in die größten Kohleunternehmen für einen „Green“-Fonds also tabu sind, so bleiben sie für einen „Green Transition“-Fonds erlaubt.“

Anbieter werden zunehmend kreativ

Was Verbraucherinnen und Verbraucher außerdem wissen sollten: Die neuen Regeln gelten tatsächlich nur für die Fondsnamen selbst. In den Marketingunterlagen eines Fonds dürfen die Begriffe weiterhin Verwendung finden - selbst wenn der Fonds die dafür notwendigen Regeln nicht einhält.

Und: Die Bürgerbewegung Finanzwende stellt fest, dass Fondsanbieter bei der Namensgebung zunehmend einfallsreich werden. So würden nach Einführung der neuen Regelungen vermehrt Begriffe verwendet, die durch ESMA keinen Regulierungen unterliegen, aber dennoch besonderes Engagement suggerieren. Sie heißen dann zum Beispiel „screened“ oder „Selection“. (dpa)