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Klage einer blinden FrauBGH entscheidet über Diskriminierung im Gesundheitswesen

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Krankenhaus

Eine blinde Frau klagt in Karlsruhe gegen eine Rehaklinik. (Symbolbild)

Nachdem einer blinden Frau die Reha verwehrt wurde, entscheidet der BGH über den Schutz vor Diskriminierung im Gesundheitswesen.

Ein Fall von möglicher Benachteiligung im Gesundheitssektor wird am Donnerstag (7. Mai) vom Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt. Der Grund dafür ist die Klage einer sehbehinderten Frau aus Nordrhein-Westfalen. Ihr soll im Anschluss an einen chirurgischen Eingriff der Zugang zu einer Rehabilitationseinrichtung verwehrt worden sein. Eine richtungsweisende Entscheidung für den gesamten Sektor erhoffen sich der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) sowie die unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman.

Bei dem spezifischen Verfahren handelt es sich um eine Bürgerin aus dem Kreis Lippe. Ihre Aufnahme wurde von einer Rehabilitationseinrichtung in Nordhessen nach einem chirurgischen Eingriff zurückgewiesen. Laut Angaben des DBSV wurde die Patientin von der Klinikleitung zurück ins Krankenhaus verwiesen. Die Klägerin macht geltend, dass die Ablehnung der Rehabilitationsmaßnahme ausschließlich durch ihre Erblindung begründet war. Ihre Klage scheiterte allerdings in den vorherigen Instanzen, mit der letzten Entscheidung des Landgerichts Kassel.

Anwendbarkeit des AGG auf medizinische Verträge

Die Kernfrage des Prozesses ist, inwieweit das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) für Verträge über medizinische Behandlungen Geltung beanspruchen kann. Dieses Bundesgesetz, das seit 2006 in Kraft ist, zielt darauf ab, Personen vor Nachteilen wegen Eigenschaften wie ethnischer Herkunft, Alter, Geschlecht oder Behinderung zu bewahren. Obgleich das Verbot beispielsweise im Arbeitsrecht oder bei der Suche nach Wohnraum wirksam ist, bleibt seine Geltung im Gesundheitssektor juristisch unklar.

„Sollte der BGH das Urteil der Vorinstanz aufheben, wird das umfangreiche Konsequenzen haben, denn er würde damit klarstellen, dass das AGG auf medizinische Behandlungsverträge angewendet werden kann“, erläuterte Michael Richter, welcher die Klägerin in den unteren Instanzen juristisch vertrat. Eine solche Entscheidung würde nicht allein Personen mit Handicap helfen, ihre Rechte durchzusetzen, sondern ebenso weiteren Gruppen, die im Gesundheitsbereich Benachteiligungen erfahren.

Umfrage: Benachteiligung im Gesundheitssektor verbreitet

Ferda Ataman, die unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, schätzt die Verbreitung von Diskriminierung im Gesundheitswesen als hoch ein. „Umfragen zufolge hat jeder vierte Befragte schon einmal Benachteiligungen im Krankenhaus oder in der Arztpraxis erlebt“, äußerte Ataman. Eine Bestätigung durch den BGH, dass das AGG dort ebenfalls Anwendung findet, wäre laut ihr „eine wegweisende Entscheidung für den Diskriminierungsschutz in Deutschland – und für viele Millionen Menschen, die auf das Gesundheitswesen angewiesen sind“. Sollte das Gericht jedoch die Anwendbarkeit des Gesetzes ablehnen, sieht Ataman den Gesetzgeber in der Pflicht. Es wäre dann notwendig, passende Vorschriften zu erlassen, um Schutz vor Benachteiligung im Gesundheitssektor zu gewährleisten.

Ferda Ataman

Diskriminierung ist laut Ataman im Gesundheitsbereich weit verbreitet. (Archivbild)

Die mündliche Verhandlung vor Deutschlands oberstem Zivilgericht wird am Donnerstag in Karlsruhe abgehalten. Offen bleibt, ob der Senat noch am selben Tag eine Entscheidung bekannt geben wird. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.