Medikamente-VersorgungMehr Kinderarzneien wieder verfügbar – Knappheit bei Asthmaspray

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Ein Apotheker holt eine Medikamentenverpackung aus einer Schublade in einer Apotheke.

Ein Apotheker holt eine Medikamentenverpackung aus einer Schublade in einer Apotheke.

Die Frühblüher machen vielen Allergikern bereits zu schaffen. Vor allem Asthmapräparate sind aber nicht immer vorrätig.

Bei Kinderarzneimitteln gibt es nach wie vor Lieferengpässe, wobei sich die Lage insgesamt aber entspannt hat. Zu diesem Ergebnis kommt die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) eingesetzte Arbeitsgruppe, in der Vertreter der Pharmaindustrie, des Großhandels und der Ärzte- und Apothekerschaft vertreten sind.

Der aktuelle Bericht der sogenannten „High-Level-AG“ zur Verfügbarkeit von Medikamenten, die essenziell für die medizinische Versorgung von Kindern sind, liegt dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vor. Darin heißt es: „Ausgehend von einer Bevorratung der Apotheken in den Vormonaten kann weiterhin bei den Arzneimitteln der Dringlichkeitsliste grundsätzlich von einer guten Versorgung ausgegangen werden.“

Mangel bei Penicillin V und Antibiotikum

In dem Bericht werden allerdings drei Arzneimittel mit einer „angespannten“ Versorgungslage genannt. Dabei handelt es sich um die Antibiotika Clarithromycin und Penicillin V sowie Medikamente mit dem Wirkstoff Salbutamol, die bei Asthma und chronischer Bronchitis eingesetzt werden. Bei Penicillin V sei mit einer Entspannung im Februar/März zu rechnen, heißt es in dem Bericht. Bei Salbutamol sei das zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel- und Medizinprodukte (Bfarm) im engen Austausch mit den Pharmaunternehmen.

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Entwarnung gibt der Bericht bei paracetamol- und ibuprofenhaltigen Zäpfchen. Hier sei die Versorgungslage gesichert, stellen die Experten fest.

Ärzte- und Apothekerverbände hatten noch im Herbst gewarnt, die Versorgungssituation auch bei Kindermedikamenten habe sich trotz gesetzlicher Eingriffe der Ampelkoalition nicht verbessert, sondern im Gegenteil sogar verschlimmert. Durch die Gesetze von Lauterbach wurden unter anderem die strikten Preisregularien für Kinderarzneimittel gelockert und die Austauschmöglichkeiten für Apotheker vereinfacht.

Zudem wurde eine Dringlichkeitsliste angelegt. In diese Liste werden vom Bfarm alle essentiellen Medikamente aufgenommen, bei der es zu einer „angespannten Versorgungssituation“ kommen könnte. Alle gelisteten Mittel dürfen von den Apotheken ohne Rücksprache mit dem Arzt gegen wirkstoffgleiche Medikamente ausgetauscht werden, auch in einer anderen Darreichungsform – also zum Beispiel Zäpfchen statt Saft.

Auch in Köln zeigt sich laut Apotheker-Vertretern bei etlichen Präparaten eine deutliche Besserung der Versorgung bei gleichzeitig bestehenden Engpässen bei bestimmten Medikamenten.

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