Die Bonpflicht steht zur Debatte. Wir erklären, warum ihr Kassenbons aufbewahren solltet und was gegen Verblassen hilft.
Ende der ZettelwirtschaftBonpflicht für Beträge bis 30 Euro könnte bald fallen

Kassenzettel sammeln sich in vielen Haushalten zuhauf an.
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Ob in der Bäckerei oder am Kiosk in Köln: Seit dem Jahr 2020 sind Händlerinnen und Händler verpflichtet, bei jedem Verkauf einen Kassenbon auszustellen. Einzelne Betriebe können sich von dieser Vorschrift nur auf Antrag befreien lassen. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil erwägt nun laut Medienberichten, die Bonpflicht für Beträge von geringem Wert bis 30 Euro abzuschaffen. Doch welche Regeln gelten aktuell und wozu sind die Belege gut?
Derzeit besteht die Verpflichtung, einen Beleg zu erstellen und der Kundschaft unmittelbar auszuhändigen. Laut Finanzministerium gibt es jedoch keine Pflicht für Kunden, den Bon anzunehmen. Ihr müsst den Zettel also nicht mitnehmen und könnt ihn im Laden lassen oder entsorgen.
Wann ihr Kassenzettel aufheben solltet
Die Aufbewahrung eines Kassenbons ist immer dann sinnvoll, wenn ihr für ein Produkt Gewährleistungsansprüche geltend machen wollt. Dies ist besonders bei hochpreisigen Geräten relevant, bei denen eine Reparatur kostspielig werden kann. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beläuft sich auf zwei Jahre. Eine vom Hersteller gewährte Garantie kann davon abweichen und kürzer oder länger ausfallen.
Die Verbraucherzentrale rät, Quittungen und Kaufbelege grundsätzlich zwei Jahre lang aufzubewahren. Insbesondere Nachweise für Gegenstände, die durch die Hausratversicherung abgedeckt sind, solltet ihr behalten. So lässt sich im Schadensfall der Wert einfacher belegen.
Belege sind zudem erforderlich, wenn ihr gewisse Aufwendungen in der Steuererklärung ansetzen möchtet. Hier empfiehlt der Lohnsteuerhilfeverein, die Nachweise nach Einreichung der Steuererklärung für mindestens vier Jahre zu archivieren.
Was tun, wenn der Kassenbon verblasst?
Viele Kassenbons bestehen aus Thermopapier, das mit der Zeit ausbleicht. Man erkennt es an der leicht glänzenden Oberfläche. Um die Informationen auf diesen Belegen zu sichern, empfiehlt die Industrie- und Handelskammer (IHK), die Bons zu kopieren oder einzuscannen. Ein Foto mit dem Smartphone ist dafür ebenfalls ausreichend.
Anstelle der Papierform dürfen Geschäfte auch digitale Belege bereitstellen. Der Bon wird dann per E-Mail zugestellt oder über einen QR-Code auf dem Smartphone angezeigt. Auch dies ist ein vollwertiger Nachweis, da Papier nicht zwingend vorgeschrieben ist. Das Umweltbundesamt (UBA) befürwortet aus Umweltschutzgründen sogar ausdrücklich die Nutzung der elektronischen Belegausgabe. (dpa/red)
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