Eine Untersuchung der Stiftung Warentest offenbart, dass Geldinstitute bei Papiertransfers die vorgeschriebene Kontrolle der Empfängerdaten oft ignorieren.
Ernüchternder Banken-TestNamens-Check bei Überweisungen wird oft ignoriert

Passen Name und Iban zusammen? In einer Untersuchung hat die Stiftung Warentest festgestellt, dass einige Banken es mit der Pflicht zum Empfänger-Check nicht ganz so genau nehmen.
Copyright: Fabian Sommer/dpa/dpa-tmn
Seit Oktober 2025 besteht für Banken im Euroraum die Verpflichtung, bei Geldtransfers die Übereinstimmung von Empfängername und IBAN zu verifizieren. Bei Abweichungen müssen sie den Auftraggeber vor der Transaktion informieren. Diese Regelung soll irrtümliche Buchungen und Betrugsversuche unterbinden. Wie die dpa meldet, hat eine aktuelle Stichprobe der Stiftung Warentest nun aufgedeckt, dass diese Vorgabe in der Praxis vielfach missachtet wird.
Im Rahmen der Untersuchung reichten Testpersonen bei sechs Filialen unterschiedlicher Kreditinstitute und Sparkassen am Schalter Überweisungsformulare ein. Bei diesen stimmten der vermerkte Empfängername und die zugehörige IBAN bewusst nicht überein, obgleich die einzelnen Daten für sich genommen korrekt waren.
Betrugsmasche wird weiterhin Tür und Tor geöffnet
Das Resultat der Prüfung war ernüchternd: Keiner der Bankangestellten nahm den obligatorischen Abgleich der Daten vor. Infolgedessen wurde der Betrag zwar dem Konto gutgeschrieben, das zur angegebenen IBAN gehörte, erreichte jedoch nicht den auf dem Formular benannten Adressaten.
Diese Sicherheitslücke ermöglicht weiterhin eine Betrugsmethode, die schon vor Einführung der Prüfpflicht verbreitet war. Laut Stiftung Warentest haben Kriminelle früher beispielsweise authentische Rechnungen abgeändert und nur die Kontonummer ausgetauscht. Auf diese Weise konnte Geld für eine Dienstleistung, etwa eine Reparatur, problemlos auf ein falsches Konto umgeleitet werden. Der eingeführte Datenabgleich sollte dieses Vorgehen eigentlich unterbinden.
Papierformular bleibt relevant
Obwohl laut „Statistischem Bundesamt“ bereits zwei von drei Deutschen (67 Prozent) Online-Banking verwenden, ist die Bedeutung von Papiertransfers nicht zu vernachlässigen. Die „Bundesbank“ verzeichnete allein für das erste Halbjahr 2025 noch 275 Millionen beleghafte Transaktionen. Dies macht immerhin etwa jede vierzehnte Überweisung in Deutschland aus.
Wie Sie Ihr Geld am besten schützen können
Es ist wichtig zu wissen, dass die gesetzliche Kontrollpflicht für Geldinstitute nur für jene Papierüberweisungen besteht, die zu den offiziellen Öffnungszeiten am Schalter eingereicht werden. Wer seinen Überweisungsträger stattdessen nur in den Briefkasten des Instituts einwirft, besitzt laut Stiftung Warentest keinen Anspruch auf diese Sicherheitsüberprüfung.
Angesichts der ernüchternden Testergebnisse empfehlen die Experten, beim Ausfüllen eines Formulars größte Sorgfalt auf die Korrektheit der IBAN zu legen, da das Geld an diese Kontonummer fließt. „Der eingetragene Name hat dagegen in unserem Test keine Rolle gespielt“, erläutert Stephanie Pallasch von der Stiftung Warentest. Personen, die auf den Abgleich von Name und Nummer Wert legen, sollten auf das Online-Banking ausweichen. „Dort funktioniert der Abgleich nach unserer Kenntnis ohne Probleme“, fügt die Warentesterin hinzu. (red)
Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.