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Hilfe bei der ePAUmfrage zeigt: Kaum jemand kennt die Ombudsstelle

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Elektronische Patientenakte

Unterstützung bei der ePA: Ombudsstellen der Krankenkassen können Versicherte bei Fragen und Problemen rund um die elektronische Patientenakte unterstützen.

Probleme mit der elektronischen Patientenakte? Eine Ombudsstelle Ihrer Krankenkasse hilft – doch kaum jemand kennt sie.

Bei Unklarheiten zur elektronischen Patientenakte (ePA) oder Schwierigkeiten bei deren Anwendung können sich Personen an ihre Krankenkasse wenden. Diese ist rechtlich dazu angehalten, eine Ombudsstelle für die ePA zu betreiben, wie die Verbraucherzentrale Hamburg informiert. Jene Einrichtungen sollen gesetzlich versicherten Personen Hilfestellung leisten.

Die Unterstützung durch die Ombudsstelle deckt diverse Themen ab. Dies schließt Hilfe bei der Konfiguration der Anwendung sowie bei der Administration der ePA ein. Versicherte haben die Möglichkeit, sich dorthin zu wenden, um beispielsweise Akten zu entfernen, bestimmten Funktionen zu widersprechen oder zu prüfen, wer zu welchem Zeitpunkt auf die ePA zugegriffen hat. Die Ombudsstelle ist ebenfalls zur Hilfe verpflichtet, wenn der Zugriff auf Daten für ausgewählte Arztpraxen, Kliniken oder Apotheken limitiert werden soll.

Viele Versicherte kennen die Anlaufstelle kaum

Diese Hilfsmöglichkeit ist anscheinend zahlreichen Versicherten nicht geläufig. Darauf deutet eine repräsentative Erhebung hin, die im Auftrag der Verbraucherschützer durchgeführt wurde. Auf die Erkundigung, ob Versicherte die ePA-Ombudsstelle ihrer Krankenkasse kennen, antworteten rund drei Viertel der gesetzlich Versicherten mit „Nein“ (76 Prozent). Insbesondere bei älteren Personen war der Bekanntheitsgrad niedrig.

Der Umfrage zufolge war vielen Versicherten überdies nicht bewusst, dass für sie schon eine elektronische Patientenakte eingerichtet worden war. In der Online-Befragung teilten lediglich 25 Prozent mit, ihre ePA aktiv zu administrieren.

Übersicht zu Ombudsstellen online verfügbar

Wegen des geringen Bekanntheitsgrades haben die Verbraucherschützer auf ihrer „Internetseite“ eine Zusammenstellung ausgewählter Ombudsstellen publiziert. Dort können sich versicherte Personen über die für sie zuständigen Kontaktstellen informieren.

Ein wesentlicher Hinweis von den Verbraucherschützern lautet, dass die Ombudsstellen keinen Zugriff auf die Inhalte der elektronischen Patientenakte besitzen. Sie sind demnach nicht in der Lage, Dokumente oder Befunde einzusehen. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.