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GEZWas sich beim Rundfunkbeitrag für Überweisungszahler ändert

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Überweisung für Rundfunkbeitrag.

Wer den Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ) per Überweisung zahlt, erhält bald ein wichtiges Schreiben.

Beim Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ) fallen bald die Erinnerungen zu jedem Zahlungstermin weg. Was es damit auf sich hat.

Wer seinen Rundfunkbeitrag per Überweisung und nicht im Lastschriftverfahren zahlt, muss sich auf eine Änderung einstellen. Künftig verschickt der Beitragsservice keine schriftlichen Zahlungserinnerungen mehr zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern hin.

Statt der bisherigen Erinnerungshilfen erhalten Betroffene ein jährliches Informationsschreiben vom Beitragsservice. Nach Angaben der Behörde ist dieses bereits an erste Haushalte versendet worden, der Versand soll nun schrittweise auf weitere Zahlungspflichtige ausgeweitet werden. Solange das Schreiben noch nicht im eigenen Briefkasten liegt, bleibt für die Betroffenen vorerst alles beim Alten.

Einmalzahlungsaufforderung für Rundfunkgebühr

Sobald das Schreiben eingetroffen ist, gilt es, folgende Änderung zu beachten: Es enthält eine sogenannte Einmalzahlungsaufforderung. Diese ersetzt die bisherigen regelmäßigen Zahlungsaufforderungen und listet einmalig sämtliche Zahlungstermine für das gesamte Kalenderjahr auf.

Die Termine gelten fortlaufend, also auch in den kommenden Jahren. Zum Beispiel: Jedes Jahr zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Die Termine richten sich für jeden Beitragszahler individuell danach, seit wann man in der Wohnung wohnt. 

Was die Änderung für Beitragszahler bedeutet:

  1. Sie müssen sich die Zahlungstermine selbst merken und die Überweisung rechtzeitig tätigen.
  2. Es gibt keine Erinnerungen mehr vonseiten des Beitragsservice.
  3. Tipp: Bewahren Sie das Schreiben mit den Zahlungsterminen daher gut auf.

Wie Sie auf Nummer sicher gehen

Damit Beitragszahler keinen Termin versäumen, rät die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern:

  1. Richten Sie einen Dauerauftrag ein. Banken und Sparkassen können dabei helfen.
  2. Noch bequemer: Wechseln Sie von der Überweisung zum SEPA-Lastschriftverfahren, dann kann der Beitragsservice die Rundfunkbeiträge selbst von Ihrem Konto einziehen. (dpa/lkl)