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Züge bundesweit ausgefallenSo erhalten Fahrgäste Geld für Taxi und Hotel zurück

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Schlange am Serviceschalter der Bahn

Nach der Störung bei der Deutschen Bahn läuft der Zugverkehr wieder an. Viele Fahrgäste fragen sich: Was gibt es nun für Entschädigungen?

Ein technischer Defekt legte den Bahnverkehr deutschlandweit lahm. Was betroffene Reisende jetzt über ihre Rechte wissen müssen.

Ein landesweiter technischer Defekt beim digitalen Zugfunksystem GSM-R hat in der Nacht zu erheblichen Beeinträchtigungen im Bahnverkehr geführt. Infolgedessen saßen zahlreiche Reisende fest oder erreichten ihr Ziel mit deutlicher Verspätung. Manche nutzten Taxis oder spätere Zugverbindungen, während andere zur Übernachtung in einem Hotel gezwungen waren. Für die Betroffenen stellt sich nun die Frage nach Kompensation.

Passagiere können bei erheblichen Zeitverlusten einen Teil des Fahrkartenpreises geltend machen. Für eine Ankunftsverspätung am Zielort von mindestens 60 Minuten wird eine Rückzahlung von 25 Prozent des Fahrpreises gewährt. Dieser Anteil erhöht sich auf 50 Prozent bei mehr als zwei Stunden. Sofern eine erworbene Platzreservierung infolge der Störung unbrauchbar wurde, können auch diese Gebühren zurückverlangt werden.

Sonderfälle bei der Erstattung

Prinzipiell dürfen Eisenbahnunternehmen eine Kompensation lediglich unter besonderen Vorkommnissen verweigern, wozu etwa Sabotageakte gehören. Die Sicherheitsinstanzen vermuten in der aktuellen Situation jedoch kein derartiges Szenario. Als vermutlicher Grund für die Störungen wird laut Angaben der Deutschen Bahn momentan der „planmäßige Tausch einer technischen Komponente“ angesehen.

Kostenübernahme für Taxi und Hotel

Laut eigener Aussage hat die Deutsche Bahn während der Nacht Gutscheine für Taxis und Hotels verteilt. Wer allerdings keinen Beleg erhielt und selbstständig handeln musste, kann ebenfalls Ansprüche geltend machen. Wenn Reisende nachts festsitzen, ist es ihnen üblicherweise gestattet, die Fahrt mit einem Taxi oder einem alternativen Verkehrsmittel fortzusetzen. Die Ausgaben hierfür werden bis zu einem Betrag von 120 Euro zurückgezahlt.

Wer eigenständig ein Hotelzimmer reservieren musste, da von der Bahn kein entsprechendes Angebot unterbreitet wurde, erhält eine Erstattung für vertretbare Übernachtungskosten. Was als „vertretbar“ angesehen wird, ist nicht pauschal definiert und richtet sich nach den verfügbaren Optionen vor Ort. Sind mehrere Unterkünfte verfügbar, sollte nicht die kostspieligste Alternative gewählt werden. 

Wie Betroffene ihre Ansprüche einreichen

Personen, die ein Kundenkonto bei der Deutschen Bahn unterhalten, können Kompensationen und Rückzahlungen unmittelbar online über die Webseite der Bahn oder mittels der App „DB Navigator“ einfordern.

Alle übrigen Betroffenen müssen das „Fahrgastrechte-Formular“ drucken, ausfüllen und es entweder an das Servicecenter Fahrgastrechte in Frankfurt übermitteln oder bei einem Reisezentrum im Bahnhof einreichen. (dpa/red)