Gesunkene EnergiekostenStrom und Gas – Ab dieser Summe lohnt sich jetzt ein Anbieterwechsel

Lesezeit 3 Minuten
Eine Frau schaut in ihrer Wohnung auf einen Vertrag

Lohnt das? Wer bei Strom und Gas in einen anderen Tarif oder den Anbieter wechseln möchte, sollte genau nachrechnen. Die Energiepreisbremse macht die Kalkulation nicht einfacher.

Trotz Energiepreisbremse kann es jetzt sinnvoll sein, den Tarif zu wechseln. Deutliche Einsparungen sind möglich. Worauf es zu achten gilt.

Nach dem heftigen Preisanstieg an den Energiebörsen vom Sommer 2022 können Versorger Strom und Gas wieder günstiger einkaufen. Sofern sie die Vorteile weiterreichen, haben Verbraucher die Chance, an günstigere Tarife zu kommen. „Es gibt wieder Fälle, in denen ein Anbieterwechsel sinnvoll ist“, sagt Max Müller, juristischer Fachberater für Energie bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

„Momentan finden sich am Markt Preise, die deutlich unter dem Preisdeckel der Strom- und Gaspreisbremse sind.“ Dieser liegt für 80 Prozent des Verbrauchs im Vorjahresvergleich für Strom bei 40 Cent je Kilowattstunde (kWh), Gas ist derzeit bei 12 Cent gedeckelt.

Teilweise seien die Angebote auf gut 30 Cent beziehungsweise 10 Cent gefallen, so Müller. Allerdings erwartet der Experte, dass die Preise weiter auf höherem Niveau als vor der Energiekrise verharren werden.

Beim Wechsel auch den Verbrauch von Strom und Gas einkalkulieren

Sinnvoll sei ein Wechsel grundsätzlich dann, wenn der eigene aktuelle Tarif über den Werten des Preisdeckels liegt. Müller hält Wechsel ab einer Preisdifferenz von 1 bis 2 Cent je Kilowattstunde Gas für sinnvoll: „Dabei kommt es natürlich auch auf den Verbrauch an.“

Bei Strom spare man zum Beispiel bei 5 Cent Unterschied und einem üblichen Verbrauch von 2500 bis 3000 kWh pro Jahr durch einen Wechsel rund 125 bis 150 Euro jährlich. „Wenn man mehr verbraucht, kann ein Wechsel auch schon früher sinnvoll sein.“

Und es gibt Ausnahmen: Liegt der Bestandstarif weit über dem Deckel, zum Beispiel bei 55 Cent für Strom und 20 Cent für Gas, „kann es wirtschaftlich sinnvoll sein, beim höheren Preis zu bleiben, wenn aufgrund der Energiepreisbremse und eigener Einsparungen sehr hohe Entlastungen zu erwarten sind. Im Einzelfall müsste man das genau prüfen.“

Strom und Gas für wenig Geld: Auch unseriöse Anbieter locken mit Angeboten

Müller rät dazu, sich nicht sofort auf das erstbeste und billigste Angebot zu stürzen. Manche extrem günstigen Versorger hätten zu Beginn der Energiepreiskrise Kunden im Stich gelassen und die Belieferung eingestellt. Informieren sollten sich Verbraucher, ob es Abmahnungen gab oder Verfahren der Bundesnetzagentur. Schwarze Schafe können zum Beispiel über eine Urteilsdatenbank der Verbraucherzentralen aussortiert werden.

Für einen ersten Marktüberblick empfiehlt der Verbraucherberater Wechselportale wie Stromauskunft.de, Check24.de, Verivox.de, Wechselpilot.com oder Preisvergleich.de. Angesichts der Unruhe am Energiemarkt rät Müller bei neuen Abschlüssen zu eher kurzen Vertragslaufzeiten von etwa drei Monaten. Gegenüber Jahresverträgen, die zudem oft kaum Preisvorteile versprächen, sei man flexibler darin, auf mögliche weitere Veränderungen am Markt zu reagieren.

Hat ein Versorger die Preise erhöht, muss er seine Kunden auf das dann geltende Sonderkündigungsrecht hinweisen. Eine Kündigung sollte man am besten per Einschreiben verschicken. Im Fall einer ordentlichen Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit – übliche Fristen sind vier bis sechs Wochen - geht es laut Müller unkomplizierter: „Den Wechselprozess kann der neue Anbieter komplett abwickeln.“ (dpa)

KStA abonnieren