Bling-bling überallWie viel Weihnachtsdeko an Haus und Wohnung ist erlaubt?

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Bei so vielen Lichtern kann das Einschlafen zur Qual werden.

Weihnachten rückt immer näher. Spätestens vor dem 1. Advent kramen viele ihre Festtagsdeko hervor und schmücken ihre Wohnung oder ihr Haus mit Lichterketten, Adventsgestecken, blinkenden Rentieren oder leuchtenden Weihnachtsmännern. Können Mieterinnen und Mieter sich bei der Weihnachtsdekoration im Inneren frei entfalten, gibt es für den festlichen Schmuck draußen die ein oder andere Grenze. Nachbarn müssen es zum Beispiel nicht hinnehmen, dass sie von grell blinkenden Lichtspielen um dem Schlaf gebracht werden. Was wo erlaubt ist – und was nicht:

Treppenhaus: Bitte dringend den Fluchtweg nicht versperren

Das Treppenhaus in einem Mehrfamilienhaus zählt zu den Gemeinschaftsräumen. Was dem einen Mieter gefällt, kann den anderen stören. „Es sind also Toleranz und gegenseitige Rücksichtnahme geboten“, sagt Rolf Janßen, Geschäftsführer beim Mieterschutzverein in Frankfurt am Main.

Generell sollten Mieterinnen und Mieter das Treppenhaus von sperrigen Dekorationen, etwa einem Tannenbaum, frei halten. „Sie könnten im schlimmsten Fall Fluchtwege versperren“, erklärt Julia Wagner vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin. Auch Duftkerzen oder Räuchermännchen sollten Mieter lieber nicht ins Treppenhaus stellen, rät Wagner. Sie könnten die Nachbarn über Gebühr stören. Übliche Dekoration wie etwa ein Kranz an der Haustür, sei aber erlaubt. „Den müssen auch Weihnachtsmuffel dulden“, so Wagner.

Hausfassade: Kein Recht zur Mitbenutzung, deshalb sind Absprachen geboten 

Die Hausfassade ist nicht unmittelbarer Bestandteil der Mietsache. „Ein Recht zur Mitbenutzung der Hausfassade besteht daher regelmäßig nicht“, erklärt Rolf Janßen. Daher sollte ein Mieter oder eine Mieterin sowohl den Vermieter oder die Vermieterin als auch die anderen Hausbewohner fragen, ob es gestattet ist, Weihnachtsdeko wie etwa einen kraxelnden Weihnachtsmann an der Hausfassade anzubringen.

Wichtiger Punkt: „Auch wäre hierbei zu beachten, dass keine Beschädigungen an der Fassade, etwa durch Dübellöcher, entstehen“, sagt Janßen. Denn für diese Beschädigungen müssten Mieter im Zweifel selbst aufkommen.

Balkon: Dekoration muss sich in die Umgebung einpassen

Den Innenraum ihres Balkons können Mieterinnen und Mieter ohne weiteres mit einer Lichterkette behängen. „Dies gehört zur üblichen Nutzung der Wohnung“, stellt Julia Wagner klar. Erst wenn die Beleuchtung zu starke Auswirkungen auf die Nachbarn hat, können Mieterinnen und Mieter – und auch jeder Eigentümer, jede Eigentümerin – gezwungen sein, diese abzumontieren, zu dimmen oder ab einer bestimmten Uhrzeit abzustellen. „Das hängt regelmäßig davon ab, wie stark der Rest der Umgebung geschmückt und beleuchtet ist, sich die Dekoration also einpasst“, so Wagner. Von Dekorationen, die sich außerhalb der Wohnung etwa am Balkon befinden, darf keine Verletzungsgefahr ausgehen. Sie müssen sicher befestigt sein.

Wohnungstür/Fenster: Tun, was man will, solange nichts beschädigt  wird

Grundsätzlich dürfen Mieterinnen und Mieter an der Wohnungstür und an den Fenstern der Wohnung Weihnachtsdeko anbringen. „Das darf nur nicht zu Schäden an der Wohnungstür beziehungsweise an Fenstern führen“, sagt Rolf Janßen.

Innerhalb der Wohnung: Sicherheit geht vor Besinnlichkeit

Bei der Gestaltung ihrer Wohnung haben Mieterinnen und Mieter großen Spielraum. „Hierzu gehört auch das Anbringen von Weihnachtsdeko“, sagt Janßen. Das Recht des Mieters oder der Mieterin auf individuelle Gestaltungsfreiheit finde seine Grenzen, wenn die Gefahr besteht, dass die Wohnung durch die Nutzung Schaden erleidet. So ist etwa bei der Dekoration von Weihnachtsbäumen zu beachten, dass durch den Einsatz von Wunderkerzen eine erhöhte Brandgefahr bestehen kann.

Was immer gilt: „Sicherheit geht vor Besinnlichkeit“, sagt Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund. Wer mit offenem Feuer hantiert, sollte nicht zuletzt im eigenen Interesse achtsam sein. Feuerlöscher und Wassereimer sind idealerweise für solche Fälle stets griffbereit.

Lichterkette, leuchtende Deko: Geht das auch stromsparend?

Möglichst wenig Strom zu verbrauchen und trotzdem das Haus weihnachtlich zu beleuchten – das muss kein Widerspruch sein. Lichterketten mit LEDs verbrauchen nämlich gar nicht mehr so viel Energie wie die alten Dekorationen mit Glühlampen.

Tobias Schleicher vom Öko-Institut rät aber, qualitativ hochwertige LED-Lichterketten im Fachmarkt zu kaufen. „Denn das macht einen Riesenunterschied“, sagt er mit Blick auf die Verschwendung von Produktionsressourcen. Gute Modelle können jahrzehntelang halten, weil sie oft nur wenige Wochen im Jahr im Einsatz sind. Billige Produkte hingegen gehen tendenziell schnell kaputt und lassen den Berg an Elektroschrott anwachsen, so Schleicher.

Gute Qualität erkennt man nicht zwangsläufig am höheren Preis. Die Hersteller geben auf den Verpackungen Richtwerte zur Lebensdauer der Lichterketten an: Geeignete Modelle sollten mindestens 20 000 Stunden leuchten können. Ketten mit geringer Leuchtkraft sollten sogar 30 000 Stunden schaffen, sagt Energieexperte Schleicher.

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Wie stromsparend die LEDs letztlich sind, kann man ebenfalls auf der Verpackung oder an einem Schild am Verkaufsregal sehen. Das EU-Energielabel bewertet mit roten bis grünen Balken und einer Klasseneinteilung die Energieeffizienz.

Gut zu wissen: Die Kriterien sind kürzlich überarbeitet worden. Die effizientesten LEDs der bisherigen Klasse A++ sind jetzt den Klassen D bis F zugeordnet. Trotzdem sind und bleiben die Lichterketten effizient. Schleicher rät daher sogar, alte, aber noch funktionierende Lichterketten mit Glühlampen gegen LED-Leuchten auszutauschen. Aus energetischer Sicht ergebe das Sinn.

Riesiges Einsparpotenzial mit Ökostrom

Wer die Lämpchen zudem mit Ökostrom betreibt, kann laut dem Energieversorger Lichtblick ordentlich CO2-Emissionen einsparen. Ein Ausstoß von 220 000 Tonnen des klimaschädigenden Treibhausgases könnte vermieden werden, wenn alle Lämpchen in Deutschland mit Ökostrom betrieben würden. Das haben Berechnungen des Unternehmens ergeben, die auf einer repräsentativen Umfrage basieren.

Trotz stromsparender LED-Technologie muss man aber auch sagen: Je weniger Lichterketten überhaupt gekauft und angeschaltet werden, umso weniger Ressourcen werden verbraucht. Man sollte sich also fragen: Tut es nicht auch eine Kette weniger? Und einschalten sollte man die Adventsdekoration am besten nur dann, wenn man selbst zu Hause ist und etwas davon hat. Vor dem Schlafengehen sollte das Lichtermeer ausgeschaltet werden.

LED-Leuchten nicht im Hausmüll entsorgen

Wenn einzelne LEDs der Kette mit der Zeit kaputtgehen, muss das Produkt deswegen nicht direkt auf den Müll wandern. Zwar ist es in aller Regel nicht möglich, einzelne Lichter zu tauschen. Im Gegensatz zu alten Lichterketten mit Glühlampen strahlen die übrigen Lichter aber wie gewohnt weiter. Und nach Angaben des Öko-Instituts ist es vollkommen normal, dass eine LED-Lichterkette im Laufe der Jahre an Leuchtkraft verliert.

Sollte eine Kette irgendwann doch komplett den Geist aufgeben, gehört sie in den Elektroschrott oder wird bei einem Recyclinghof abgegeben. Im Hausmüll hat sie nichts verloren. Im Zweifel könne die alte Lichterkette auch bei einigen Einzelhandelsketten abgegeben werden, heißt es vom Öko-Institut. (dpa)

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