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Bußgelder, Karneval, WeihnachtsmärkteWas Verbraucher im November wissen müssen

Lesezeit 3 Minuten
Weihnachtsmarkt mit Dom von oben Getty

Die Weihnachtsmärkte, auch der am Kölner Dom, sollen 2021 wieder stattfinden. Viele starten früher als sonst. 

Berlin/Köln – Mit dem November beginnt die dunkle Jahreszeit und Weihnachten rückt näher. Die gute Nachricht, dieses Jahr wird’s wieder Weihnachtsmärkte geben und auch der Karnevalsauftakt darf gefeiert werden. Was dennoch anders ist als vor der Pandemie, erfahren Sie in diesem Text. Und dazu noch ein paar Dinge, die uns im November erwarten.

Höhere Bußgelder im Straßenverkehr

Raser und Falschparker müssen vom 9. November an tiefer in die Tasche greifen. Der erneuerte Bußgeldkatalog sieht härtere Strafen bei Regelverstößen im Straßenverkehr vor. Wer beispielsweise künftig innerorts 16 bis 20 Kilometer pro Stunde (km/h) zu schnell fährt und geblitzt wird, der zahlt statt 35 bald 70 Euro.

Höhere Geldstrafen gibt es künftig auch für jene, die verbotswidrig auf Geh- und Radwegen parken, unerlaubt auf Schutzstreifen halten oder in zweiter Reihe parken und halten. So kostet Parken in zweiter Reihe künftig 55 statt 20 Euro, noch teurer wird es, wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden. Neu ist außerdem eine Geldbuße von 55 Euro für unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge.

Auch sogenanntes Posen mit dem Auto kann teuer werden. Wer mit seinem Fahrzeug ziellos und unnütz umher fährt und unnötigen Lärm oder vermeidbare Abgasbelästigung erzeugt, zahlt nach dem neuen Bußgeldkatalog statt 20 Euro nun bis zu 100 Euro.

Rabattaktionen am Black Friday

Verbraucher können zum „Black Friday“ (diesmal am 26. November) traditionell mit Rabatten von Einzelhändlern rechnen, vor allem im Onlinehandel. Der Aktionstag hat seinen Ursprung in den USA, wird inzwischen aber auch von deutschen Unternehmen genutzt. Unklar ist, ob Lieferengpässe die Rabattschlacht diesmal trüben. Wegen Lieferengpässen und Materialmangel könnte es auch schwierig werden, bestimmte Weihnachtsgeschenke in diesem Jahr zu besorgen.

Karnevalsauftakt am 11.11.

Die fünfte Jahreszeit startet am Elften im Elften – doch gibt es tatsächlich endlich wieder unbeschwerten närrischen Frohsinn? Die vergangene Session war völlig von Corona überschattet, aller Orten waren die Jecken in der Zwangspause. Die soll nun vorbei sein. „Ich bin tatsächlich guter Hoffnung, dass es wieder so sein wird wie vor Corona“, sagt Klaus-Ludwig Fess, Präsident des Bunds Deutscher Karnevalisten. Die Fastnachter und Karnevalisten stünden überall in den Startlöchern: „Sie freuen sich, dass es am 11.11. endlich wieder los geht.“ An Außenveranstaltungen sollen Geimpfte, Genesene und negativ Getestete teilnehmen können. Bei Indoor-Veranstaltungen empfehlen die Karnevalisten Zutritt nur für Geimpfte und Genesene. Welche Regeln in Köln am 11.11. gelten sollen, hat der Runde Tisch Kölner Karneval beschlossen.

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Weihnachtsmärkte starten früher

Die Weihnachtsmarktsaison beginnt in diesem Jahr so früh wie noch nie: Nachdem das festliche Treiben 2020 pandemiebedingt weitgehend ausfallen musste, öffnen manche Weihnachtsmärkte nun schon Mitte November. Ein Grund ist, dass den Schaustellern nach der langen Corona-Auszeit höhere Einnahmen ermöglicht werden sollen. Auch in Köln steht schon bei einigen Weihnachtsmärkten fest, dass es früher als gewohnt losgehen soll. Der eigentliche Advent, für Christen die Zeit der besinnlichen Vorbereitung auf Weihnachten, beginnt in diesem Jahr am 28. November.

Keine Entschädigung für Ungeimpfte

Die meisten Ungeimpften bekommen ab November keine Entschädigung mehr für einen Verdienstausfall, wenn sie in Quarantäne müssen. Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern hatten dies mehrheitlich beschlossen. Das gilt für Menschen, für die es eine Impfempfehlung gibt und die sich auch impfen lassen können.

Grundsätzlich haben Beschäftigte, die wegen einer Quarantäne-Anordnung zu Hause bleiben müssen, in den ersten sechs Wochen Anspruch auf Lohnersatz durch den Staat in voller Höhe, ab der siebten Woche noch in Höhe von 67 Prozent. Bereits seit dem 11. Oktober müssen Schnelltests, die Ungeimpfte zum Beispiel bei einem Restaurantbesuch vorweisen müssen, selbst bezahlt werden. (dpa/ef)

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