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Versteckte AbzügeWie viel vom Urlaubsgeld am Ende übrig bleibt

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Viele Angestellte erhalten freiwilliges Urlaubsgeld vom Arbeitgeber. Unterm Strich bleibt jedoch durch Steuern und Abgaben weniger übrig.

Viele Angestellte erhalten freiwilliges Urlaubsgeld vom Arbeitgeber. Unterm Strich bleibt jedoch durch Steuern und Abgaben weniger übrig.

Urlaubsgeld ist eine steuerpflichtige Sonderzahlung. Nach Abzügen bleiben Angestellten meist weniger als erwartet auf dem Gehaltskonto.

Die Ferienzeit steht an und damit die große Welle der Urlaubsreisen. Viele Arbeitnehmende bekamen mit ihrem Junigehalt ihr Urlaubsgeld ausbezahlt. Für viele ist das ein willkommener Bonus, der die zusätzlichen Ausgaben in der Freizeit mitfinanzieren soll und oftmals erst den ersehnten Tapetenwechsel ermöglicht. Im vergangenen Jahr lag das durchschnittlich ausgezahlte Urlaubsgeld bei 1.644 Euro. Je nach Branche und Unternehmensgröße reicht die Spanne von 150 Euro bis hin zu einem vollen Bruttomonatsgehalt. „Doch das Glücksgefühl wird meist gesenkt, wenn man sieht, wie viel vom Urlaubsgeld tatsächlich auf dem Konto gelandet ist“, erklärt unser Interviewpartner Tobias Gerauer von der Lohnsteuerhilfe Bayern.

Sonderzahlung mit Haken: Was vom Urlaubsgeld wirklich bleibt

Während das Urlaubsentgelt die normale Lohnfortzahlung während Urlaubstagen darstellt, ist das Urlaubsgeld eine einmalige Sonderzahlung. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, es sei denn, dieses ist im Tarifvertrag festgeschrieben. In welcher Höhe das Urlaubsgeld ausbezahlt wird, kann neben dem Tarifvertrag der Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag entnommen werden. Chefs können aber auch ohne Vereinbarung spontan ein Urlaubsgeld an ihre Mitarbeitenden ausschütten, um deren Leistungen anzuerkennen und ihnen Wertschätzung zu zeigen.

Allerdings kassiert das Finanzamt bei dieser Sonderzahlung kräftig mit: Das Urlaubsgeld gilt als steuerpflichtiges Einkommen. Neben der Lohnsteuer können zusätzlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer fällig werden, ebenso wie Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Das Urlaubsgeld wird aber nicht wie der reguläre Lohn versteuert. Es handelt sich um eine Sonderzahlung, die nicht als fortlaufender Lohn, sondern als „sonstiger Bezug“ versteuert wird. Auch wenn es zusammen mit dem regulären Monatsgehalt überwiesen wird.

Da das Gehalt im Monat der Auszahlung höher als gewöhnlich ist, fallen aufgrund der Steuerprogression logischerweise höhere Steuern an. Die Berechnung der Steuern und Sozialabgaben ist etwas komplizierter. In folgendem Beispiel lässt sich das Ergebnis ablesen: Eine verheiratete Person in Steuerklasse 3 hat ein monatliches Bruttogehalt von 4.000 Euro. Das Urlaubsgeld Ende Juni beträgt einmalig 2.000 Euro.

Nach Abzug aller Steuern und Sozialabgaben bleiben dem evangelischen Beschäftigten in Berlin von seinen 2.000 Euro Urlaubsgeld nur 1.142 Euro übrig. Insgesamt bekommt er im Juni 4.046 Euro auf sein Gehaltskonto überwiesen. Würde sein regulärer Monatslohn im Juni 6.000 Euro brutto betragen, würden im Vergleich dazu netto 4.055 Euro auf seinem Konto landen. (dpa)