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Verkehr in NRWNeues Fahrradgesetz soll Räder anderen Verkehrsmitteln gleichstellen

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radweg richard wagner straße

Viele Ratsparteien möchten mehr Geld in den Ausbau von Radwegen stecken.

Düsseldorf – Am Ende gibt es bei der Verabschiedung des neuen Fahrradgesetzes für NRW, der mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU und FDP den Landtag passiert, viel Frust, aber auch einen kleinsten gemeinsamen Nenner. Als erstes Flächenland in der Bundesrepublik wird die Förderung des Radverkehrs von einer freiwilligen zu einer Pflichtaufgabe. Das ist bisher nur in Berlin der Fall.

Für die neue Landesverkehrsministerin Ina Brandes (CDU) ist das allein schon ein Qualitätsmerkmal. Das Gesetz schaffe die Grundlage, „aus einem Flickenteppich ein zusammenhängendes Netz zu machen", sagt sie bei ihrer ersten Rede im Landtag. Sie werde sich dafür einsetzen, dass der Anteil des Radverkehrs im Land möglichst schnell von derzeit neun auf 25 Prozent steige. „Das Fahrrad soll zu einer echten Alternative für Pendler werden." Im kommenden Jahr werde NRW rund 102 Millionen Euro in den Ausbau investieren.

Der Volksinitiative Aufbruch Fahrrad, die mehr als 200.000 Unterschriften für ein Fahrradgesetz gesammelt hatte, geht das alles nicht weit genug. „Wir haben uns ein anderes Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz gewünscht. Eins mit mehr Klarheit, mehr Mut, mehr Verbindlichkeit. Deshalb setzen wir uns weiter dafür ein, dass das Gesetz nachgebessert wird und den 'Wums' bekommt, den wir brauchen" sagt Ute Symanski, Vertrauensperson der Volksinitiative und Vorsitzende von Radkomm.

SPD kritisiert Gesetz als unambitioniert

Ähnlich sehen das Grüne und SPD im Düsseldorfer Landtag. Die Grünen hatten einen eigenen Entwurf vorgelegt, der nach den Worten ihres Verkehrsexperten Arndt Klocke den Kommunen eine „klare Verpflichtung" auferlegt, Radwegeprojekte auch umzusetzen. „Wir geben ihnen dafür Geld und Personal und werden jedes Jahr nachhalten, was gebaut worden ist", so Klocke. Auf Landesebene müsse ein Fachbeirat Verkehr eingeführt werden.

Die SPD kritisiert, das neue Gesetz sei nicht mehr „als eine warme Absichterklärung zur Förderung von Fuß- und Radverkehr", so der Abgeordnete Carsten Löcker. Es enthalte keinerlei Aussagen über den zentralen Konflikt, der in den Ballungsräumen immer wieder entstehe. Wie soll der Verkehrsraum in den Innenstädten aufgeteilt werden, um das Fahrrad als Verkehrsmittel für Berufspendler attraktiver zu machen. „Zu diesem Verteilungskampf gibt es keinerlei Hilfestellung", sagt Löcker. Unklar sei auch, wer für den Mehraufwand letztlich zahlt. „Das muss landesseitig finanziert werden."

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Im neuen Gesetz wird das Fahrrad anderen Verkehrsmitteln gleichgestellt.  Auch der Bau von barrierefreien Gehwegen wird gestärkt. Auf Gehwegen dürfen künftig auch Krankenfahrstühle und andere Rollstühle fahren. Die Planung beim Ausbau von regionalen Radwegen soll beschleunigt werden. In den Kommunen sollen zusammenhängende Radverkehrsnetze entstehen. Ihr Zustand soll künftig erfasst werden. Die immer beliebteren Lastenfahrräder werden ebenfalls im Gesetz berücksichtigt.

Auch das Ziel, dass niemand im Straßenverkehr zu Schaden kommen soll, wurde im Gesetz verankert. Landeseigene Nutzfahrzeuge über drei Tonnen und größere Busse müssen binnen fünf Jahren mit Abbiegeassistenten ausgerüstet werden. Damit erhalten Fahrer Warnsignale, wenn sich rechts des Fahrzeuges beim Abbiegen ein Radfahrer oder eine Radfahrerin befindet. (red, mit dpa)