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Tausende Euro erbeutetAngebliche Wahrsagerin zockt Kundin mit Wahnvorstellungen ab

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In Bonn hat eine Wahrsagerin eine 37-Jährige betrogen. (Symbolbild)

Bonn – Eine angebliche Wahrsagerin muss 18.600 Euro an eine ehemalige Kundin zurückzuzahlen. Zu diesem Urteil kam das Bonner Landgericht, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte.

Die selbsternannte Geistheilerin, die unter anderem Kartenlegen und Hellsehen anbietet, hatte die 37-jährige Klägerin, die damals unter akuten Wahnvorstellungen litt, demnach 2018 um ihr gesamtes Hab und Gut betrogen. Unter dem Vorwand ihr zu helfen, hatte die 54-jährige Hellseherin der Frau angeboten, dass sie bei ihr einzieht.

Nach Einweisung: Schwester fordert das Ersparte zurück

Auch hatte sie die 37-Jährige überredet, ihr Erspartes von 20.000 Euro auf ihr Konto zu überweisen. Als die Klägerin jedoch zwei Monate später - wegen Zuspitzung der Erkrankung - in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wurde, forderte deren Schwester das Eigentum - darunter Laptop, Computer, Handy und Schmuck - von der Hellseherin zurück.

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Mit der Behauptung, das habe die Klägerin ihr alles geschenkt, verweigerte sie die Herausgabe. Das Gericht jedoch kam zu dem Ergebnis, dass das nicht stimme und verurteilte die Frau jetzt. Zuvor hatte sie einen Vergleich über 15.500 Euro platzen lassen.