Von Hund totgebissenBesitzerin klagt auf Schadensersatz für Filmhuhn Sieglinde

Filmhuhn Sieglinde wurde von einem Hund getötet.
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Kleve – Im Rechtsstreit um das von einem Hund totgebissene Filmhuhn „Sieglinde“ kann sich die Besitzerin Ute Milosevic Hoffnungen auf einen höheren Schadenersatz machen. Es dürfe ihr nicht als Mitverschulden angerechnet werden, dass sie ihr Huhn auf dem eigenen Hof in Weeze am Niederrhein frei hatte herumlaufen lassen. Das sagte der Vorsitzende Richter am Freitag bei der Berufungsverhandlung am Landgericht Kleve.
Das braune Legehuhn war im Sommer 2017 auf dem Hof vom freilaufenden Hund eines Spaziergängers getötet worden. Die Frau fordert vom Besitzer 4000 Euro Schadenersatz. Ihr Huhn sei für Film und Fernsehen geschult gewesen und habe zum Beispiel für den Ende 2018 in der ARD ausgestrahlten Film „Wir sind doch Schwestern“ vor der Kamera gestanden.
Gericht billigt nur geringen Schadensersatz für Filmhuhn Sieglinde
Das Amtsgericht hatte den Wert des Tieres einschließlich Ausbildungskosten für die TV-Auftritte auf 615 Euro beziffert - der Besitzerin aber nur die Hälfte (307,50 Euro) Schadenersatz zugebilligt, weil das Tier frei auf dem Hof herumlief. Dem folgte das Landgericht nicht.
Umstritten war allerdings das Alter des Huhns. Sieglinde sei mit zwei Jahren noch jung gewesen und habe bereits neue Angebote gehabt, sagte die Besitzerin. Die Anwältin des Hundebesitzers zog das geringe Alter des Huhns dagegen in Zweifel. Am 20.12. will das Gericht seine Entscheidung verkünden.