Der Bad Münstereifeler Gastronom Günter Portz hat jahrelang eine kleine Fläche für Außengastronomie genutzt. Jetzt wurde eine Satzung geändert.
AußengastronomieGähnende Leere, wo bisher in Bad Münstereifel Tische und Stühle standen

Einsam und allein sitzt Günter Portz auf der lange vom Printenhaus genutzten Fläche.
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Ein Sprichwort heißt: Kleinvieh macht auch Mist. Im übertragenen Sinne besteht dieses Kleinvieh aus drei Tischen und zwölf Stühlen, die das Printenhaus für Außengastronomie genutzt hat und die nun laut Printenhaus-Verpächter Günter Portz nicht mehr zur Verfügung stehen. Dabei – und das weiß Portz, der das Printenhaus jahrelang selbst geleitet hat – ist im Sommer jeder zusätzliche Platz unter freiem Himmel wichtig, vor allen Dingen, da in den vergangenen Jahren Hunderte Gästeplätze weggefallen seien. „Hier wird auch niemand gestört“, ist sich Portz sicher.
Es geht um eine kleine Fläche an der Werther Straße, gegenüber der Einmündung zur Alten Gasse. Wie lange das Printenhaus sie schon als Außengastronomiefläche nutzt, weiß Portz gar nicht mehr so genau. 15 bis 20 Jahre, schätzt er. Zuvor war dort eine Parkbucht mit Parkuhr, die laut Portz aber ständig defekt war. Und weil die Stadt, so Portz, diesen Ärger irgendwann leid war, habe man ihn gefragt, ob er die Fläche gegen eine Pachtgebühr bewirtschaften wolle.
Das ist touristenfeindlich.
Portz stellte nicht nur die drei Tische mit jeweils vier Stühlen auf, sondern auch Blumenkästen. „Doch jetzt wurde die Fläche wegrationalisiert, sie steht der Gastronomie nicht mehr zur Verfügung“, so Portz. Es sei eine Entscheidung des Rates. Dabei sei das doch eine tote Fläche. „Das ist touristenfeindlich“, sagt der Gastronom.
Unterstützung erhält Portz von CDU-Fraktionschef Martin Mehrens. „Günter Portz hat die Fläche sehr lange gepachtet und wurde nicht über die neue Sondernutzungssatzung informiert. So geht man mit langjährigen Pächtern nicht um. Es entgehen der Stadt Pachteinnahmen und es geht auch um die Pflege der Fläche.“
Stadtrat hat am 19. Mai eine neue Sondernutzungssatzung beschlossen
Die Stadt Bad Münstereifel stellt die Sachlage etwas anders dar. Tatsächlich spielt der Stadtrat eine Rolle. Der hat am 19. Mai die Neufassung der seit 1989 gültigen Sondernutzungssatzung einstimmig beschlossen, die dann „ortsüblich bekanntgemacht“ wurde.
In dieser „Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel“, wie sie offiziell heißt, steht in Paragraf 4, Absatz 4, dass eine solche Sondernutzungserlaubnis jährlich nur auf Antrag erteilt wird.
Dem Café Herzstück steht das Nutzungsrecht vorrangig zu
Mit der neuen Satzung hätte aber nicht das Printenhaus „Erstzugriffsrecht“ für besagte Fläche, sondern das Café Herzstück. Bis zum 1. April hat ein Inhaber für eine Fläche auf der Erftseite gegenüber seinem Betrieb vorrangig das Sondernutzungsrecht. „Macht der Betriebsinhaber von diesem Recht bis zu diesem Zeitpunkt keinen Gebrauch, kann die Fläche anderweitig vergeben werden“, so der Wortlaut in der Satzung.
Die Stadt gibt an, Günter Portz rechtzeitig darauf hingewiesen zu haben, dass die bisherige Vereinbarung nicht mehr gelte. Für die entsprechende Fläche liegen weder ein Antrag des Cafés Herzstück vor noch vom Printenhaus.
Die neue Satzung soll laut Martin Mehrens die Situation in der Kernstadt von Bad Münstereifel sortieren. Für Günter Portz steht aber fest: Dass eine Nutzung nach vielen Jahren einfach gekappt werde, sei ganz mieser Stil.
