Ärger über AuswahlverfahrenGesamtschule Eifel weist per Los elf Kinder ab

Lesezeit 5 Minuten
Neuer Inhalt

Mehr Anmeldungen als Plätze: Das daher nötige Losverfahren bei der Einschulung sorgt an der Gesamtschule Eifel für Ärger.

Blankenheim – Die Nachfrage nach Einschulungsplätzen an der Gesamtschule Eifel überschreitet zum zweiten Mal in Folge das Angebot. Elf Kinder müssen anderswo einen Schulplatz finden. Per Losverfahren wurden die elf Kinder ausgewählt. Im Schulzweckverband der Gesamtschule Eifel Blankenheim-Nettersheim führte das zu Diskussionsbedarf.

Wenig ist Eltern wichtiger, als die Wahl der richtigen Schule für ihre Jüngsten. Davon weiß auch Eva Balduin, Leiterin der Gesamtschule Eifel mit dem Einschulungsstandort für die 5. Klasse in der Sekundarstufe I in Blankenheim und der gymnasialen Oberstufe in Nettersheim, ein Lied zu singen. In der Sitzung des Schulzweckverbandes teilte sie das Ergebnis des Losverfahrens um die 108 möglichen Plätze in den vier Klassen des Einschulungsjahrgangs 2021 mit – bei 119 Bewerbungen. Es war das zweite derartige Auswahlverfahren in Folge. Im Vorjahr lag der Überhang nach 114 Anmeldungen bei sechs Plätzen.

Neuer Inhalt

Schulleiterin Eva Balduin mit dem Kriterienkatalog, den das Schulministerium vorgibt.

Da ahnten die Ausschussmitglieder, zu denen auch die Verwaltungschefs von Blankenheim und Nettersheim gehören, dass das zu Unverständnis bei manchen Eltern führen muss und schon geführt hat.

Eltern verlangen transparenteres Verfahren

Denn abgelehnt wurden auch Kinder, die aus den Gemeinden Nettersheim und Blankenheim kommen. Gleichzeitig zugelassen wurden aber auch Kinder, die mit dem Schulbus aus den Nachbargemeinden zur Gesamtschule Eifel anreisen.

„Für dieses Jahr ist das so. Das Kind ist in den sprichwörtlichen Brunnen gefallen. Doch für das kommende Jahr sollte es sich nicht wiederholen“, sagte Ralf Schmitz, Vorsitzender der Verbandsversammlung, um die Wogen zu glätten. Vergeblich.

„Wir brauchen mehr Transparenz beim Losverfahren“, forderte Andreas Winkler aus Nettersheim kritisch in Richtung von Schulleiterin Eva Balduin. Und Nettersheims Bürgermeister Norbert Crump schlug vor, dass in Zukunft beide Bürgermeister beim Losverfahren dabei sein sollen. Wortmeldungen, die Franz-Josef Hilger (Nettersheim) kritisierte: „Das hat doch ein gewisses Geschmäckle, weil man der Schulleitung unterstellt, dass sie das Losverfahren nicht alleine hinkriegt.“

Gesetzeslage ist eindeutig

Angesichts all dessen befürchtete auch Herbert Daniels aus Lommersdorf nichts Gutes: „Das können wir der Bürgerschaft nicht verkaufen, dass Kinder aus Blankenheim und Nettersheim keinen Platz bekommen, aus Nachbarkommunen aber schon.“

Allerdings lässt die Gesetzeslage der Schulleitung der Gesamtschule Eifel keine andere Wahl. Denn Paragraph 46 des Schulgesetzes NRW (SchulG) schreibt die Wahlfreiheit vor: Kindern darf ein Schulplatz an einer Schule dann nicht untersagt werden, wenn am Wohnort kein vergleichbares Schulangebot vorhanden ist, andernfalls aber schon. Ein Kind, das beispielsweise näher an der Gesamtschule Mechernich als an der GS Eifel (hier dem Standort Blankenheim) wohnt, muss in Mechernich eingeschult werden – im Regelfall. Kommt das Kind aber etwa aus Hellenthal, dürfte die Absage aus Blankenheim nicht so einfach möglich sein.

Schulministerium will kein Exklusivrecht

Die Schulwahlfreiheit als oberstes Prinzip – das sei die Rechtslage und eine Änderung komme nicht in Frage, antwortete das NRW-Schulministerium schriftlich auf eine Anfrage des Schulzweckverbands: „Ihr Wunsch, zunächst den gemeindeeigenen Kindern einen Schulplatz der gewünschten Schulform zu sichern, steht in Konkurrenz zum verfassungsrechtlich gewährleisteten Recht der Eltern, in NRW unabhängig vom Wohnort zwischen den bestehenden eigenständigen Schulformen zu wählen.“ Es dürfe kein Exklusivrecht geben.

„Wir können jedenfalls nicht erfolgreich gegen ein Gesetz klagen, das letztlich Verfassungsrang hat“, so Blankenheims Bürgermeisterin Jennifer Meuren. Um das nicht nur an der GS Eifel bekannte Dilemma zu lösen, hat das Ministerium über die Bezirksregierung ein Losverfahren eingesetzt, das nach bestimmten Kriterien abzuwickeln und der Aufsichtsbehörde gegenüber zu dokumentieren ist.

Klassen werden nach Notenschnitt gebildet

An der GS Eifel sieht es so aus: „Wir berücksichtigen zunächst den Notendurchschnitt, nicht eine bestehende Schulformempfehlung“, so Eva Balduin. Auf dieser Basis werden drei Leistungsklassen mit dem Schnitt aus den Noten für Mathematik, Deutsch, Englisch und Sachkunde ermittelt: Die Leistungsklasse mit dem Notendurchschnitt 2, dem Notendurchschnitt 3 und dem schlechter als 3. Vorgegebene Kriterien sollen dann die Verteilung steuern: Etwa das Kriterium der Geschwisterkinder: Sie sollen nicht getrennt werden. Zum zweiten spielt das „ausgewogene Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Muttersprachen“ und das des Schulweges, aber auch die möglichst gleiche Verteilung der Geschlechter eine Rolle.

Und so kam nach Angaben von Schulleiterin Balduin neben dem Erwähnten die tatsächliche Auswahl zustande: „Wir hatten zum einen einen Überhang an Schülerinnen und Schülern in der Leistungsklasse 3. Das bedeutet, dass die besseren Leistungsklassen 1 und 2 gesetzt waren.“ Zudem habe es 30 Geschwisterkinder und elf Kinder mit Förderungsbedarf gegeben. Diese 41 Kinder sind ebenfalls automatisch angemeldet. Da schließlich mehr Jungs als Mädchen einen Schulplatz haben wollten, waren auch alle Mädchen gesetzt.

Nach individuellen Anmeldegesprächen mit den Eltern und einem dreiwöchigen Losverfahren mussten am Ende elf Kinder abgewiesen werden. Darunter sind auch vier aus den Gemeinden Nettersheim und Blankenheim. Vier Zeugen aus Lehrerschaft, Schulleitung und Schulverwaltung unterstützten Balduin bei der Arbeit.

Schulplatz für alle elf Kinder gefunden

Sie begab sich schließlich auf eine Art Suche: „Wir haben am Ende für alle elf abgelehnten Kinder einen vergleichbaren Schulplatz bei gleicher oder sogar geringerer Entfernung per ÖPNV als zur GS Eifel reservieren können.“ Gegen die Entscheidung legten die Eltern der vier Kinder aus Nettersheim und Blankenheim nach ihren Angaben keinen Widerspruch ein, allerdings zwei Elternpaare aus Nachbarkommunen.

Ob die Anmeldezahlen im kommenden Jahr vielleicht unter der kritischen 108-Plätze-Grenze bleiben, das sei derzeit „ein Blick in die Glaskugel“, so Zweckverbandsvorsitzender Ralf Schmitz. Wahrscheinlicher sei, dass die Zahlen erst weiter steigen würden, bevor sie sinken, schätzt Schulleiterin Eva Balduin die Perspektive mit Blick auf die aktuellen Schülerzahlenprognose des Kreises ein.

Das könnte Sie auch interessieren:

Eins spricht dabei für mehr Zulauf zur GS: In wenigen Wochen hat die erste Abiturientia an der Gesamtschule Eifel ihre Prüfungen beendet. Es ist eine Erfolgsbilanz für Balduin, ihr Kollegium – und vor allen Dingen für die jungen Leute selbst: „Es sind viele dabei, die bei der Einschulung keine gymnasiale Empfehlung hatten. Und sie haben es doch geschafft.“

KStA abonnieren