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Müll und FäkalienDer Ärger ums Pfädchen in Dahlem reißt nicht ab

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In der Bildmitte ist ein schmaler Pfad zu sehen, links Häuser eines Wohngebietes, rechts der Bahnhof in Dahlem.

Nach wie vor umstritten ist der Pfad zwischen Bahnhof und Wohngebiet in Dahlem.

Dahlemer Anwohner scheitern erneut mit ihrem Anliegen im Gemeinderat. Für sie geht es um eine Frage der Gleichbehandlung.

Ein kleines Pfädchen vom Bahnhof Dahlem in ein Wohngebiet und zur Grundschule hat jetzt den Gemeinderat ein weiteres Mal beschäftigt. Das Gremium hat die von Anwohnern in erneuten Schreiben an die Verwaltung vehement geforderte Löschung des Wegerechtes für die Öffentlichkeit ein zweites Mal abgelehnt.

Der Einspruch der Anwohner gegen die erste Entscheidung des Gemeinderates bleibt damit weiter ohne Wirkung. Sie hatten eine massive Beeinträchtigung ihrer Grundstücke durch die Nutzer des zum Bahnhof führenden Weges kritisiert. So werde der nur schwer einsehbare Weg als öffentliche Toilette missbraucht und es sei wiederholt Müll auf die angrenzenden Grundstücke geworfen worden.

Anwohner in Dahlem sehen eine Ungleichbehandlung

In einem neuen Schreiben an die Verwaltung, das das Thema erneut auf die Tagesordnung führte, wird laut Sitzungsvorlage durch die Anwohner auch die mangelnde Relevanz des Wegerechtes für den öffentlichen Verkehr, die fehlende Barrierefreiheit und Sicherheit, die aus Sicht der Anwohner ungeklärte Pflege des Weges sowie vor allem eine Ungleichbehandlung mit einem aus ihrer Sicht vergleichbaren Fall in Dahlem angeführt.

Aus Sicht von Marco und Eugen Wawer, zwei der Anwohner des Pfädchens, in einem Schreiben an die Redaktion, ist der erneute Anlauf nach der ersten Ratsentscheidung vom 28. April darin begründet, dass man neue, detaillierte und zusätzliche Begründungen für eine Löschung des Wegerechtes anführe. Das sieht der Gemeinderat anders. „Es herrscht Einvernehmen darüber, dass es keine neuen Erkenntnisse gibt, die für eine Löschung des Wegerechtes sprechen“, heißt es in der Niederschrift.

Die Abkürzung bringt nur wenige Minuten Zeitersparnis

Wie berichtet, geht es unterhalb der Bahntrasse um einen rund 36 Meter langen, steil ansteigenden Weg zwischen den Grundstücken, der nach weiteren 88,80 Metern – das haben die Anwohner nachgemessen – den Bahndamm erreicht. Ihnen ist wichtig, dass dieser Pfad nur rund zwei bis drei Minuten kürzer als eine Alternativstrecke über Straßen ist. Das sei als zumutbar zu bezeichnen.

Aus Sicht der Anwohner liegt mit der Aufrechterhaltung des Wegerechtes auch ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz vor: „Es ist für uns und die Nachbarschaft unverständlich, warum an dieser Stelle auf dem Wegerecht beharrt wird, während an anderer Stelle (Kindergarten und Feuerwehr) ein weitaus stärker genutzter und behindertengerechter Weg ersatzlos gestrichen wurde“, heißt es schon in einem ersten Schreiben an die Verwaltung vom 10. Mai. Dort werde, so die Anwohner, „den Bürgern ein Umweg von über 100 Metern zugemutet“. Dieser Maßstab solle auch im Fall der Sperrung des Pfädchens zur Bahnhaltestelle angelegt werden.

Im Gemeinderat wurde das Thema bei der Neuauflage nur kurz diskutiert, dann der erneute Antrag einstimmig abgelehnt. Man habe gegen diese Entscheidung des Gemeinderates schriftlich Einspruch eingelegt, so Eugen Wawer: „Wir warten auf die Antwort der Gemeinde. Erst dann werden wir über das weitere Vorgehen entscheiden.“ Mögliche Rechtsmittel sind damit nicht ausgeschlossen.