Prozess in EuskirchenExhibitionist entblößt sich auf Parkplatz des Amtsgerichts

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handschellen liegen auf einem Stuhl. (Symbolbild)

Euskirchen – Ein 29-Jähriger, der am Euskirchener Amtsgericht wegen Nötigung und exhibitionistischer Handlungen angeklagt ist, muss sich psychiatrisch begutachten lassen. Dies hat am Dienstag Richter Malte Theis entschieden. Nach der fachärztlichen Untersuchung wird die Verhandlung fortgesetzt.

Nur einen Steinwurf von dem Saal entfernt, in dem ihm jetzt der Prozess gemacht wurde, nämlich auf dem Parkplatzes des Gerichts an der Kölner Straße, hatte Ahmed K. (Name geändert) am 30. September 2021 eine Frau angesprochen, die das Gelände gerade in ihrem Auto verlassen wollte. Er forderte sie auf, ihn mitzunehmen. Als sie dies ablehnte, öffnete er die Beifahrertür und nahm sich eine Gesichtsmaske, die im Fußraum lag. Dann stellte er sich so vor den Wagen, dass er die Frau am Wegfahren hinderte.

Zeugen um Hilfe gebeten

Die Autofahrerin bat einen Zeugen, der gerade auf dem Parkplatz eingetroffen war, um Hilfe. Ahmed K. aber ignorierte dessen Aufforderung, die Frau in Ruhe zu lassen. Stattdessen behauptete er, sie sei verpflichtet, ihn einsteigen zu lassen.

Als er auch damit keinen Erfolg hatte, ließ er seine Hose herunter, nahm seinen Penis in die Hand und fragte die Autofahrerin: „Hast du das gesehen?“ Bis zum Eintreffen der zwischenzeitlich alarmierten Polizei „hing der Penis aus der Hose“, sagte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft.

Seit Ende Mai in Haft 

Wachtmeister hatten Ahmed K. am Dienstag in Handfesseln in den Saal gebracht. Am 27. Mai war er in Haft genommen worden. Damit stellte das Gericht sein Erscheinen zur Hauptverhandlung sicher.

Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft räumte er über seine Verteidigerin Ruth Balduin ein. Er wisse nicht, was an jenem Tag mit ihm los gewesen sei, ergänzte die Anwältin.

„Stress mit der Familie“

K. selbst, syrischer Staatsangehöriger, dessen Aussagen ein Dolmetscher übersetzte, erklärte, er habe am Tattag Stress mit seiner Familie gehabt. Da er ohne festen Wohnsitz gewesen sei, habe er auf Hilfe der Frau gehofft. Umso größer sei die Enttäuschung gewesen, als sie ihn nicht mitnehmen wollte.

K., der seit 2015 in Deutschland lebt, sagte auch, er habe „Depressionen aus der Zeit in Syrien“. Die Autofahrerin bat er im Gerichtssaal um Entschuldigung: „Ich weiß, dass das, was ich getan habe, nicht gut war.“ Nach dem Geständnis verzichtete Richter Theis darauf, die Frau als Zeugin zu befragen.

Zu Geldstrafe verurteilt

Theis vermutet, bei K. könne „eine ernsthafte Störung“ vorliegen. Dies deshalb, weil er im August 2021 in Köln für eine andere Tat mit sexuellem Bezug verurteilt worden war, und zwar zu einer Geldstrafe. Damals hatte er sich unter anderem an einer S-Bahnhaltestelle vor einer 17-Jährigen entblößt.

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Der Gutachter soll nun unter anderem die Schuldfähigkeit des Angeklagten bewertet.

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