Ein 36-Jähriger musste sich am Landgericht Bonn für sieben Einbrüche verantworten. Über sein Handy war ihm die Polizei auf die Spur gekommen.
Fünf Jahre Haft36-Jähriger ging mit seiner Ehefrau im Kreis Euskirchen auf Einbruchstour

Vor dem Landgericht in Bonn wurde der Fall eines Mannes verhandelt, dem eine Einbruchsserie zur Last gelegt wird.
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Niemand war daheim, als zwei Einbrecher im Frühjahr 2024 in ein Haus in Mechernich eindrangen. Sie hatten geklingelt, und als niemand öffnete, verschafften sie sich Zugang, durchwühlten alle Zimmer und erbeuteten schließlich laut Anklage Schmuck im Wert von 35.000 Euro und knapp 1000 Euro Bargeld. Die Klingelmasche soll das Paar an sechs weiteren Einfamilienhäusern in Bad Münstereifel, Hellenthal, Rheinbach und Nettersheim sowie einmal auch in Wermelskirchen angewandt haben.
Die Einbruchsserie zwischen dem 9. März und 6. April 2024 alarmierte die Polizei, der es schließlich unter anderem durch die Handy-Auswertung in Funkzellen unweit der Tatorte gelang, einen 36-Jährigen als Täter zu ermitteln.
Angeklagter kann weder lesen noch schreiben
Er wurde jetzt von der 11. Großen Strafkammer des Bonner Landgerichts zu fünf Jahren Haft verurteilt. Einbezogen in diese Gesamtstrafe wurden zwei Urteile der Amtsgerichte von Mönchengladbach und Neuss von Januar und März dieses Jahres, vor denen sich der Angeklagte wegen ähnlicher Delikte verantworten musste. Die Staatsanwältin hatte sechs Jahre beantragt.
Der Mann stammt aus Bosnien und gehört der Volksgruppe der Roma an. Er soll in einer Baracke am Rande einer bosnischen Stadt aufgewachsen sein und mit 13 Jahren seine Eltern verloren haben. Er kann weder lesen noch schreiben und hat keine Berufsausbildung, sondern Gebrauchtwaren gesammelt, aufgearbeitet und weiterverkauft.
Schon einmal musste der Mann ins Gefängnis
2012 kam er zum ersten Mal nach Deutschland. Damals wurde er nach mehreren Einbrüchen unter anderem vom Amtsgericht Düren zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt.
Bis vor drei Jahren blieb er danach in seiner Heimat, reiste dann zuerst ohne Aufenthaltserlaubnis nach Frankreich und schließlich wieder in die Bundesrepublik, weil er laut Gericht meinte, hier Geld verdienen zu können für seinen Lebensunterhalt, vor allem aber zur Finanzierung seiner Tablettensucht. Der 36-Jährige betätigte sich fortan wieder als Einbrecher. „Keine gute Idee“, so Kammervorsitzende Anke Klatte.
Das Gericht geht davon aus, dass der Angeklagte bei den insgesamt sieben angeklagten Einbrüchen beziehungsweise Einbruchsversuchen Anfang vergangenen Jahres von seiner Ehefrau begleitet wurde, die er kurze Zeit nach der Wiedereinreise in Deutschland nach Roma-Recht geheiratet hatte. Gegen die Frau, die einen niederländischen Pass hat, wird gesondert ermittelt. Der Angeklagte hat alle Taten gestanden.
Die von der Polizei gesammelten Beweismittel waren aber auch erheblich: An einigen Tatorten war seine DNA gesichert worden. Durch die Auswertung von Handyverbindungen rund um die heimgesuchten Objekte waren die Fahnder auf das Telefon seiner Frau gestoßen und damit auch auf ihn. Während der Untersuchungshaft ist er Vater eines Kindes geworden, die Mutter ist seine mutmaßliche Komplizin.