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Urteil in BonnEuskirchener nach Schuss auf Vermieter zu vier Jahren Haft verurteilt

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Das Bild zeigt den Schriftzug Landgericht über dem Eingangsportal des Justizgebäudes in Bonn.

Am Landgericht Bonn musste sich ein 52 Jahre alter Mann aus Euskirchen verantworten.

Ein 50-Jähriger aus Euskirchen hatte durch einen Schuss aus einer Druckluftpistole lebensbedrohliche Verletzungen erlitten.

21 Jahre hatte der Angeklagte in einem Haus in Flamersheim zur Miete gelebt. Dann wurde die Immobilie samt Ladenlokal im Parterre im September 2023 verkauft. Für den 52-Jährigen, der alleine die erste und zweite Etage bewohnte, keine gute Nachricht: Der gelernte Papiermacher hing an seinem Zuhause, der neue Hausbesitzer aber wollte mit Frau und Tochter selbst dort einziehen. Also kündigte er dem Mieter wegen Eigenbedarfs und mit einer Ausziehfrist von neun Monaten.

Aber der 52-Jährige beharrte auf seinem Mietvertrag und vermied jeden Kontakt mit seinem Vermieter, der in seiner Wahrnehmung sein „Existenzrecht“ bedrohte. Als der 50-Jährige nach Ablauf der Kündigungsfrist vor Ort den Hausschlüssel austauschen wollte, geriet der Mieter in Panik: Mit einem Schuss aus einer Luftpistole verletzte er den 50-Jährigen lebensgefährlich.

Richterin: Aussage des Angeklagten war voller Widersprüche

Zu vier Jahren Haft hat das Bonner Landgericht den 52-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung sowie illegalen Waffenbesitzes verurteilt: Er habe, so die Richter der 16. Großen Strafkammer, die Tat durchaus vorsätzlich begangen. Sie glaubten die Version des Angeklagten nicht, dass er monatelang vom Vermieter bedroht, auch körperlich attackiert worden sei, so dass er am 10. August 2024, als der Hausbesitzer vorfuhr und ihn angeblich mit einer Metallstange bedrohte, aus einer Art Notwehr gehandelt habe. Aus einer Entfernung von zwei Metern hatte er auf die Brust des Kontrahenten gezielt.

Auch wenn der Angeklagte den Schuss gestanden habe, so die Vorsitzende Richterin Jessica Kahl, sei seine Einlassung „voller Widersprüche und Schilderungen gewesen, die nicht nachvollziehbar“ seien. Die angeblichen Bedrohungen, die er per Whatsapp bekommen haben will, konnte er nicht vorweisen, keiner der zehn Kopfnüsse habe ihn getroffen. Und am Ende habe der Angeklagte nicht mal gewusst, wo sich die Druckluftpistole, die er im Internet gekauft haben will, befunden habe. Erst hieß es im Auto, dann im Hausflur, am Ende konnte der Angeklagte nicht mal erklären, wie die Waffe in seine Hand gekommen ist.

Vermieter ist durch den Angriff deutlich traumatisiert

Der Vermieter, der ausführlich als Zeuge gehört worden war, hätte hingegen eine plausible, glaubhafte Einlassung präsentiert, so die Vorsitzende. Der Zeugenauftritt des 50-Jährigen sei verständlicherweise ausgesprochen emotional gewesen. Er sei von dem unerwarteten Angriff auf sein Leben deutlich traumatisiert. Eindringlich geschildert habe er auch, wie er zunächst glaubte, einen Elektro-Schlag bekommen zu haben.

Erst als das Blut durch sein Hemd kam, habe er begriffen, was passiert war. Dennoch habe der Mann geistesgegenwärtig die Stange aus einem Auto geholt und dem Angeklagten, der ihn weiter mit der Pistole bedrohte („Willst Du noch einen zweiten, einen dritten Schuss?“), die Waffe aus der Hand geschlagen.

Die Folgen für den Familienvater sind einschneidend: Das Projektil war in den Herzbeutel eingedrungen und von dort über die Hauptschlagader zur rechten Niere gewandert, wo es die Arterie verschloss. Notoperation und weitere Operationen folgten. Trotz monatelanger Reha ist der 50-Jährige bis heute nicht wiederhergestellt. „Der Schuss hat alles verändert“, hatte er im Zeugenstand gesagt: „Der Mann hat mein Leben komplett kaputtgemacht.“

Die   Kammer hat den Angeklagten zudem verurteilt, dem Geschädigten 25.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Da die Verteidigung Freispruch gefordert hatte, ist denkbar, dass das Urteil angefochten wird.