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Allesfresser in der Eifel217 tote Waschbären wurden im Kreis Euskirchen registiert

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Das Bild zeigt einen Waschbären in einem Garten in der Eifel.

Allein in Hellenthal wurden im vergangenen Jahr laut Kreis 49 tote Waschbären registriert.

Das ursprünglich aus Nordamerika stammende Tier ist im Kreis Euskirchen heimisch. Gefährdete Arten sollen vor Räubern geschützt werden.

Der Waschbär hat sich im Kreis Euskirchen etabliert. Sichtungen werden aus allen Teilen des Kreisgebiets gemeldet: aus urbaneren Gegenden ebenso wie aus den waldreichen Gebieten. Wie viele Tiere tatsächlich hier leben, lässt sich nach Angaben der Kreisverwaltung allerdings nicht zuverlässig bestimmen.

Einen Anhaltspunkt liefert die Jagdstatistik. Im Jahr 2025 wurden im Kreis Euskirchen insgesamt 217 tote Waschbären registriert: 132 Tiere wurden geschossen, 77 durch Fangjagd, also mit Fallen, erlegt. Acht Tiere wurden tot aufgefunden, sieben davon waren nach Verkehrsunfällen verendet. Die meisten toten Waschbären wurden in Hellenthal registriert. Dort waren es 49 Tiere.

In Bad Münstereifel gab es im vergangenen Jahr 47 tote Waschbären

Es folgen Bad Münstereifel mit 47 und Blankenheim mit 46 Waschbären. In Kall wurden 22 Tiere zur Strecke gebracht, in Schleiden elf, in Mechernich und Nettersheim jeweils zehn, in Dahlem neun, in Euskirchen acht und in Weilerswist fünf. In Zülpich wurde demnach kein toter Waschbär registriert.

Damit ist die Zahl der toten Waschbären im zweiten Jahr in Folge leicht zurückgegangen. 2023 waren es kreisweit 245, 2024 228. Landesweit steigt die Jagdstrecke dagegen seit Jahren. Im Jagdjahr 2024/2025 waren es 33.672 Waschbären.

Der aus Nordamerika stammende Waschbär steht seit 2016 auf der EU-Liste invasiver gebietsfremder Arten. Seine weitere Ausbreitung in NRW zu verhindern gilt nach Einschätzung des Lanuk (Landesamt für Natur, Umwelt und Klima) inzwischen als unrealistisch. Möglich seien jedoch Maßnahmen zum Schutz gefährdeter heimischer Arten.

Waschbären sind Allesfresser

Waschbären sind Allesfresser. Auf ihrem Speiseplan stehen unter anderem Amphibien, Reptilien, Kleinsäuger sowie Eier und Jungvögel. Besonders deutlich sind nach Angaben der Verwaltung die Auswirkungen auf Amphibien. Während der Frühjahrswanderung suchen Waschbären gezielt Laichgewässer auf. Auch Amphibienschutzzäune und Fangbehälter sind beliebte Ziele für sie, um Frösche, Kröten und Molche zu erbeuten.

Aus dem Kreis liegen mehrere entsprechende Meldungen vor. So sind im Nationalpark Eifel bereits 2019 an Laichgewässern von Kreuz- und Erdkröten typische Fraßspuren des Waschbären festgestellt worden. Im Extremfall könnten lokale Bestände besonders geschützter Amphibien und Reptilien stark reduziert oder gar komplett ausgelöscht werden.

Auch Vogelnester sind für die geschickten Kletterer erreichbar. Einen messbaren Rückgang einzelner Vogelarten lässt sich im Kreis aber nicht belegen. Nach Angaben der Kreisverwaltung gibt es jedoch Hinweise, dass ein Waschbär 2013 das Gelege eines Schwarzstorchpaares im Nationalpark erbeutet haben könnte. Zum Schutz von Schwarzstorchhorsten haben die Untere Naturschutzbehörde und die Biologische Station inzwischen Manschetten an mehreren Horstbäumen angebracht.

Von März bis Juli ist Schonzeit für geschlechtsreife Waschbären

Bejagung ist möglich Eine Bejagung innerhalb von Ortschaften und auf bebauten Grundstücken ist nicht ohne Weiteres möglich. Solche Flächen gelten jagdrechtlich als befriedete Bezirke. Grundstückseigentümer können bei der Unteren Jagdbehörde eine entsprechende Erlaubnis beantragen und einen Jäger beauftragen. Die Kreisjägerschaft kann Betroffene beraten undJäger vermitteln, die etwa über eine Zusatzqualifikation für den Einsatz von Lebendfallen verfügen.

Jedoch ist dabei zum einen die Schonzeit zu beachten. Junge Waschbären dürfen ganzjährig bejagt werden, geschlechtsreife nur vom 1. August bis 28. Februar. Und zum anderen weist die Kreisverwaltung darauf hin, dass die zur Genehmigung notwendigen Einzelverfahren aufwendig sind und dadurch nicht sofort gehandelt werden kann.

Nistkästen- und hilfen sollten waschbärensicher gemacht werden

Seit 2025 besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Jagd in bestimmten Gebieten mithilfe einer Allgemeinverfügung zu genehmigen. Der Kreis prüft derzeit gemeinsam mit der Obersten Jagdbehörde des Landes, wie das Verfahren rechtssicher vereinfacht werden kann.

Eine höhere Zahl erlegter Tiere führe jedoch nicht automatisch zu einer dauerhaften Verringerung des Bestandes, betont der Kreis. Aus Sicht des Naturschutzes sei eine gezielte Regulierung an besonders sensiblen Orten sinnvoller als eine ausschließlich flächendeckende Bejagung. Im Siedlungsbereich setzt der Kreis vor allem auf Vorbeugung.

Nistkästen- und hilfen sollten waschbärensicher gemacht werden, Mülltonnen stets verschlossen sein, Fallrohre und andere Kletterhilfen geschützt werden. Lebensmittelreste auf Komposthaufen sollten für Waschbären nicht erreichbar sein. Und was eigentlich logisch sein sollte: Die Tiere dürfen nicht gefüttert werden.

Zur Verbesserung der Datenlage über das Vorkommen der Waschbären kann das Neobiota-Portal des Lanuk dienen. Hier können auch die Bürger bestätigte Sichtungen und Aufnahmen aus Fotofallen melden.