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Gebühren für PatientenIm Kreis Euskirchen ist die Sorge groß, dass der Notruf teuer wird

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Zwei Rettungswagen mit der Aufschrift „Rettungsdienst Kreis Euskirchen“ sind im Dunkeln hintereinander geparkt.

Die Kosten für die Einsätze des Rettungsdienstes sind bislang komplett mit den Krankenkassen abgerechnet worden. Da diese für sogenannte Fehlfahrten nicht mehr aufkommen wollen, ist das Modell ins Wanken geraten.  

Die Debatte um die Kosten im Rettungsdienst wird auch im Kreis Euskirchen geführt. Die Krankenkassen wollen nicht mehr alle Fahrten bezahlen.

112 – die Nummer, die Leben rettet. Mit derartigen Slogans wird die Notrufnummer beworben. Die Menschen sollen keine Scheu haben, den Rettungsdienst zu alarmieren. Merke: Wer die 112 anruft, bekommt Hilfe. Kostenfrei.

So soll es sein, so kann es bleiben. Das will NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann, das will Landrat Markus Ramers, das wollen seine Kollegen landauf, landab. Doch ausgemachte Sache ist das nicht. Es drohen Gebührenbescheide für die Menschen, denen der Rettungsdienst geholfen hat. Auch im Kreis Euskirchen. Dabei würde es nicht um zehn Euro Zuzahlung gehen, sondern um mehrere hundert Euro. Die Sorge ist groß, dass die Menschen dann davor zurückschrecken, den Notruf zu wählen – selbst wenn sie oder andere dringend Hilfe brauchen.

Auch wenn nichts beschlossen ist und alle noch auf eine Lösung hoffen, ist Ramers maximal besorgt: „Es ist dramatisch, was sich abspielt. Wir steuern mit hoher Geschwindigkeit auf eine Situation zu, die die Notfallversorgung der Bevölkerung und den Kreis-Haushalt gefährden kann.“

Wie ist es zu der Diskussion gekommen?

Bislang konnten die Träger des Rettungsdienstes wie der Kreis Euskirchen alle Einsätze mit den Krankenkassen abrechnen – unabhängig davon, ob ein Patient mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht wurde oder nicht. Um die sogenannten Fehlfahrten ist nun die Debatte entbrannt, weil die Krankenkassen diese nicht mehr bezahlen wollen. Dabei spielt es keine Rolle, wie sie zustande kommen: Möglich ist unter anderem, dass die Behandlung des Patienten vor Ort ausreichend ist, dass er nicht in die Klinik möchte, dass er gestorben ist.

Die Rechtslage ist dabei komplex. Die Krankenkassen berufen sich auf das Sozialgesetzbuch V (SGB V, §60), wonach die Leistungen nur abgerechnet werden können, wenn ein Patient tatsächlich in die Klinik gefahren wurde. Bestärkt fühlen sie sich durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg von Ende Januar.

Da die Träger des Rettungsdienstes den Fehlbetrag wohl nicht durch die kommunalen Haushalte auffangen dürfen – das hat ein vom Ennepe-Ruhr-Kreis in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten ergeben –, steht die Weitergabe der Kosten an die Patienten im Raum.

Vielerorts sind rund 20 Prozent der Einsätze Fehlfahrten. Wenn auch nicht im Kreis Euskirchen, so haben die Krankenkassen anderswo bereits pauschal 20 Prozent von den abgerechneten Kosten abgezogen. Was die Träger in die Bredouille bringt, da es im Rettungsdienst um Vorhaltekosten geht. Die Kosten sind da – egal, ob Mannschaft und RTW in der Wache oder im Einsatz sind. Daher werden die Gebühren mit Blick auf die Gesamtzahl der Einsätze kalkuliert.

Wie ist die aktuelle Lage im Kreis Euskirchen?

Rund 30.000 Einsätze hat der Rettungsdienst im Kreis Euskirchen pro Jahr zu bewältigen, wie Martin Fehrmann, Leiter der Abteilung Gefahrenabwehr, berichtet. Dies belegen die Zahlen von 2024, die von 2025 liegen noch nicht abschließend vor.

2023 ist die Gebührensatzung Rettungsdienst im Kreis Euskirchen in Kraft getreten und weiterhin gültig. Sie ist auch die Basis für die Abrechnung mit den Krankenkassen. Demnach kostet der Einsatz eines Rettungswagens 612,91 Euro, eines Notarzt-Einsatzfahrzeugs 252,80. Hinzuzurechnen sind 83,46 Euro für die Tätigkeit der Leitstelle. „In anderen Kreisen und kreisfreien Städten unterstellen die Kostenträger einen Anteil sogenannter Fehlfahrten von 20 Prozent. Die Quote ist im Kreis Euskirchen deutlich niedriger“, so Fehrmann.

Konkrete Kostenberechnungen hat man beim Kreis mangels exakter Datengrundlage und fehlender landesweiter Vorgaben der Kostenträger noch nicht angestellt. Doch Ramers geht von einem „beträchtlichen einstelligen Millionen-Betrag“ aus, der nicht gedeckt wäre, wenn die Krankenkassen die Fehlfahrten nicht bezahlen.

Wie könnten die Gebühren gestaltet werden?

Ob die Kosten für die Patienten überhaupt kommen, ist ebenso unklar wie deren Höhe, wenn es dazu kommt. Denkbar ist, dass ein kompletter Einsatz bei einer Fehlfahrt dem Betroffenen in Rechnung gestellt wird. Ebenso denkbar ist, dass eine geringere Gebühr für jeden Rettungsdienst-Einsatz erhoben wird.

Einige Träger haben die Gebühren bereits beschlossen, ihre Erhebung aber wieder ausgesetzt. In der Stadt Essen etwa sollten von1020 Euro Kosten pro RTW-Einsatz 267 Euro an die Patienten weitergegeben werden, das ist aber zurückgezogen.

Welche Folgen wären denkbar, falls es zu den Gebühren kommt?

Wer den Gedanken weiterspinnt, kommt zu einer Art Linke-Tasche-rechte-Tasche-Spiel. Falls es zu den Gebühren für die Bürger kommt und, um diese zu umgehen alle Patienten ins Krankenhaus gebracht werden – auch wenn das nach einer Behandlung vor Ort nicht nötig ist –, zahlen die Krankenkassen die Transporte. Und sie zahlen sie für die Maßnahmen in der Klinik. Ob es vielleicht günstiger wäre, doch die Fehlfahrt zu bezahlen? Auch Ramers kann da nur mit dem Kopf schütteln: „Ich habe den Eindruck, dass bei den Krankenkassen eine Abteilung nicht mit der anderen spricht. Es macht doch keinen Sinn, wenn auf der einen Seite die Kosten sinken und auf der anderen steigen.“

Zudem arbeiten die Notaufnahmen im Kreis am Limit – es kämen ein paar tausend weitere Patienten pro Jahr in das ohnehin hochbelastete System. Gleiches gilt für den Rettungsdienst: Der müsste mit dem Patienten zur Klinik fahren, warten, bis er in der Notaufnahme übergeben ist, anschließend den RTW reinigen und wieder einsatzbereit machen. Fahrzeug und Crew wären deutlich länger gebunden. Es wäre dann zu berechnen, ob nicht doch ein weiterer Ausbau des Rettungsdienstes erforderlich wäre.

Was würde ein Moratorium für den Rettungsdienst bedeuten?

Im Gespräch, aber noch nicht beschlossen ist ein Moratorium, durch das für zwei Jahre die Rettungsdienstinfrastruktur eingefroren wird. Das hätte gravierende Auswirkungen im Kreis Euskirchen.

Im Dezember hat der Kreistag den Rettungsdienstbedarfsplan beschlossen, der mitsamt aller Investitionen auch von den Krankenkassen als Kostenträger abgesegnet ist. Mit Vollgas will man im Kreishaus an die Umsetzung gehen, um die Notfallversorgung zu verbessern – was unter anderem durch die Schließung der Notaufnahme im Krankenhaus Schleiden und die gestiegenen Fallzahlen dringend notwendig ist. Durch das Moratorium wäre all das unmöglich: Bei den neuen Wachen ginge es nicht voran, bei den Fahrzeugen nicht, beim Personal nicht. Ramers: „Es wäre unverantwortlich und absurd, zwei Jahre nichts zu tun. Das würde die Unterversorgung manifestieren.“

Wie ist der Zeitplan für die Gebührensatzung?

Nach der Verabschiedung des Rettungsdienstbedarfsplans steht die Gebührensatzung dieses Jahr an. In der Sommersitzung des Kreistags hätte sie verabschiedet werden sollen. Nun wartet man beim Kreis gespannt auf eine auf höherer Ebene zu beschließende Lösung. Das Spiel auf Zeit geht aber nicht endlos.

Bei null fange man jedenfalls nicht an, so Fehrmann: „Wir sind vorbereitet, wir müssen nur wissen, mit welchen Zahlen wir rechnen müssen. Danach werden wir so schnell wie möglich in die Abstimmungen gehen.“ Denkbar ist eine Verabschiedung im Sommer, aber nicht sicher.


Resolution im Kreistag Euskirchen

Mit großer Sorge sieht die Große Koalition im Kreistag die drohenden Finanzierungslücken im Rettungsdienst. Daher haben sie eine Resolution mit dem Titel „Notfallversorgung darf kein Kostenrisiko sein – nicht für Betroffene, nicht für den Kreishaushalt: Rechtssichere Finanzierung des Rettungsdienstes gewährleisten“ auf den Weg gebracht.

Die Bürger sollen demnach weder durch Gebührenbescheide belastet werden, noch dürfe es zu Einschränkungen bei der Umsetzung des Rettungsdienstbedarfsplans oder weiteren Belastungen der kommunalen Haushalte kommen. Zudem bekommen alle Ebenen etwas ins Hausaufgabenbuch geschrieben, wenn der Kreistag die von CDU und SPD initiierte Resolution beschließt. Die beiden Parteien hoffen auf eine deutliche Zustimmung.

Wer den Rettungsdienst ruft, befindet sich in einer Ausnahmesituation. In solchen Momenten darf niemand darüber nachdenken müssen, ob am Ende eine Rechnung ins Haus flattert.
Karl Vermöhlen (SPD)

Der Bundesgesetzgeber soll dadurch aufgefordert werden, das Sozialgesetzbuch V so anzupassen, dass die tatsächlichen Kosten des Rettungsdienstes finanziert werden. Das Land soll durch die Novelle des Rettungsdienstgesetzes eine rechtssichere Grundlage für die Finanzierung der Gebühren schaffen – und durch die aktuelle Lage entstehende finanzielle Nachteile ausgleichen. Fürs Gesundheitsministerium heißt es im Entwurf der Resolution: „Willkürliche Festsetzungen und Ungleichbehandlungen dürfen nicht hingenommen werden.“

Die Krankenkassen werden aufgefordert, ihrer Verantwortung gegenüber den Versicherten weiterhin gerecht zu werden und die Kosten rettungsdienstlicher Einsätze weiterhin vollständig zu übernehmen – inklusive der Fehlfahrten.

Weitere finanzielle Belastungen will CDU-Fraktionschef Jochen Kupp von den Bürgern genauso fernhalten wie von den Haushalten der Kommunen. „Die Krankenkassen haben die tatsächlich entstehenden Kosten vollständig zu tragen. Alles andere führt zu Unsicherheiten und belastet die kommunale Ebene in unzulässiger Weise“, wird Kupp in der Mitteilung zur Resolution zitiert.

Von Karl Vermöhlen, für die SPD Sprecher im Ausschuss für Gesundheit und Bevölkerungsschutz, heißt es: „Wer den Rettungsdienst ruft, befindet sich in einer Ausnahmesituation. In solchen Momenten darf niemand darüber nachdenken müssen, ob am Ende eine Rechnung ins Haus flattert. Notfallversorgung ist Teil der Daseinsvorsorge und kein individuelles Kostenrisiko. Und für die Kommunen, die ohnehin unter erheblichem finanziellen Druck stehen, kein beiläufiger Haushaltsansatz.“

Ein Moratorium, wie es aktuell diskutiert wird, sehen beide Kreis-Politiker kritisch – vor allem, da es dadurch zu Verzögerungen bei der Umsetzung des Rettungsdienstbedarfsplans kommen würde.

Auch der Landrat hat im Resolutionstext sein Päckchen erhalten: Er soll die Position gegenüber Bund, Land und insbesondere den Krankenkassen mit Nachdruck vertreten. Was kein Problem sein dürfte, da die Koalitionäre bei Markus Ramers offene Türen einrennen. Als hilfreichen und guten Vorstoß bezeichnet er das Papier. Versehen mit dem Votum des Kreistages könne es in den anstehenden Verhandlungen den Rücken stärken.