Neben der Vogelgrippe droht dem Federvieh nun eine weitere hochansteckende und ebenfalls tödlich verlaufende Krankheit.
TierseuchenDer Kreis Euskirchen warnt Geflügelhalter nun auch vor der Newcastle-Krankheit

Auch Puten sind von der Newcastle-Krankheit bedroht.
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Auf die Geflügelhalter und -züchter im Kreis Euskirchen kommt möglicherweise weiteres Ungemach zu. Nicht genug damit, dass sie ihr Federvieh vor der Geflügelpest (Vogelgrippe) schützen müssen, ist offenbar in Deutschland nun eine weitere Tierseuche auf dem Vormarsch: die ebenfalls hochansteckende und in der Regel tödliche verlaufende Newcastle-Krankheit (ND).
Nach mehr als 30 Jahren ohne Ausbruch, so teilte der Kreis mit, seien seit Februar mehrere Fälle der Newcastle-Krankheit in kommerziellen Geflügelhaltungen in Brandenburg und Bayern festgestellt worden. Die insbesondere bei Hühnern und Puten auftretende Tierseuche wird aufgrund der ähnlichen Krankheitssymptome auch als „atypische Geflügelpest“ bezeichnet.
Aufstallungsgebot in der Gemarkung Kuchenheim gilt weiter
Das Veterinäramt des Kreises appelliert daher zum wiederholten Mal an alle Geflügelhalter, ihre Tiere vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen. Im Kreisgebiet sei es in den vergangenen Wochen zu insgesamt sieben bestätigten Fällen der Geflügelpest bei Wildvögeln gekommen (HPAI). Der Kreis hat bereits im November ein „Aufstallungsgebot“ in der Gemarkung Kuchenheim und ein kreisweites Verbot von Geflügelausstellungen erlassen. Das sei sicherheitshalber noch in Kraft.
Bundesweit seien 2026 mittlerweile mehr als 600 Fälle der Geflügelpest bestätigt. Verendet aufgefundene Zug- und/oder Wasservögel sollen nach wie vor dem Veterinäramt unter Tel. 0 22 51-1 52 50 oder per E-Mail an veterinaeramt@kreis-euskirchen.de gemeldet werden. Tote oder kranke Wildvögel sollten nicht angefasst oder mitgenommen werden.
Kreis Euskirchen verweist auf Biosicherheitsmaßnahmen
Vor diesem Hintergrund erinnert das Veterinäramt erneut an die Bedeutung von Biosicherheitsmaßnahmen. Auch zum Schutz vor einem Eintrag und einer weiteren Verbreitung des Erregers der Newcastle-Krankheit in die Bestände sei die konsequente Einhaltung geeigneter und rechtlich vorgegebener Biosicherheitsmaßnahmen durch die Tierhalter entscheidend.
Die größte Gefahr gehe von einem direkten oder indirekten Kontakt mit infizierten Wildvögeln aus. Das Geflügel muss daher so gehalten werden, dass Wildvögel keinen Zugang haben. Die Tiere sollen also möglichst aufgestallt werden, insbesondere dann, wenn sie sich in der Nähe von Rastplätzen von Zugvögeln befinden oder wenn in der Nähe infizierte Wildvögel gefunden wurden. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Das Geflügel muss im Stall gefüttert und mit Leitungswasser getränkt werden (nicht mit Regenwasser oder sonstigem Oberflächenwasser).
Wichtig sei die Sicherung der Ein- und Ausgänge zu den Stallungen und die Trennung zwischen Straßen- und Stallkleidung. Es dürfen keine Geflügelteile und Schalen von gekauften Eiern verfüttert werden. Außerdem sind Geflügelhalter angehalten, die regelmäßigen Pflichtimpfungen gegen ND in Hühner- und Putenbeständen zu überprüfen und gegebenenfalls aufzufrischen. Das gelte bereits ab dem ersten gehaltenen Huhn/Pute.
Weitere Informationen gibt es auf den Seiten des Friedrich-Loeffler-Instituts und des NRW-Landesamtes für Verbraucherschutz und Ernnährung.

