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Tipps vom ForstamtBeim  Pilzesammeln in den Wäldern der Eifel gelten Regeln

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Ein Pilz mit großem, hellen Hut wächst in einer Wiese.

Der Parasol, auch Riesenschirmpilz genannt, wächst auf Wiesen und an Waldrändern.

Pilzesammeln in den Eifelwäldern ist erlaubt. Aber es gibt ein paar Regeln, die man dabei beachten sollte. Sonst droht ein Bußgeld. 

Der trockene Sommer hatte Pilzfreunden nichts Gutes verheißen. Steinpilz und Co. mögen es nun mal feucht. Doch das aktuelle Herbstwetter lässt zumindest in einigen Regionen die Pilze sprießen. Das nehmen Kreisverwaltung und Regionalforstamt Hocheifel zum Anlass, auf die gesetzlichen Regelungen hinzuweisen. Wer die nicht einhält, muss mit einem Bußgeld rechnen. Denn Vertreter der Unteren Naturschutzbehörde und des Regionalforstamtes werden draußen unterwegs sein.

Gewerblich dürfen Pilze in den Eifelwäldern gar nicht gesammelt werden, sondern nur für den eigenen Verzehr. Und auch da höchstens zwei Kilo pro Person und Tag. Das gilt auch für Steinpilz, Pfifferling, Brätling, Birkenpilz, Rotkappe und Morchel.

Höchstens zwei Kilo Pilze pro Person und Tag dürfen gesammelt werden

Die sind zwar im Bundesnaturschutzgesetz als besonders geschützte Arten verzeichnet und dürften somit gar nicht gesammelt werden. Doch die Bundesartenschutzverordnung nimmt sie wiederum vom Komplettverbot aus. Also dürfen sie, wie Maronenröhrling oder Hallimasch, gesammelt werden – in Maßen, nicht in Massen. Und nur außerhalb von Naturschutz- oder FFH-Gebieten.

In früheren Jahren ist es manches Mal zu Konflikten zwischen übereifrigen Sammlern und Förstern gekommen. Deshalb geben Forstamt und Kreis Tipps, wie man sich verhält, um einerseits die Lebensgemeinschaft Wald nicht zu stören und andererseits kein Bußgeld zu riskieren. Sperrung zur HirschbrunftAuf Waldwegen darf man mit dem Auto nicht fahren und es auch nicht abstellen.

Waldstücke in der Eifel werden wegen der Hirschbrunft gesperrt

Forstkulturen oder Dickungen dürfen ebenso wenig betreten werden wie abgesperrte Gebiete. Wo Holz eingeschlagen wird, sollte man schon aus Sicherheitsgründen nicht hingehen. Forstwirtschaftliche, jagdliche, imkerliche und teichwirtschaftliche Anlagen, so heißt es in der Pressemitteilung, dürfen nicht betreten werden. In FFH- und Naturschutzgebieten und dem Nationalpark Eifel muss man auf den Wegen bleiben.

Der Herbst ist nicht nur für Pilzsammler, sondern auch für das Rotwild eine besondere Zeit. Die Hirsche brunften und liefern beim Wetteifern um die Gunst der Hirschkühe ein sehens- und hörenswertes Spektakel. Dabei sollte das Wild allerdings nicht gestört werden. Deshalb werden Waldflächen, in denen sich Brunftplätze befinden, für einen befristeten Zeitraum gesperrt. Das wird ausgeschildert. Waldbesucher und damit auch Pilzsammler dürfen diese Flächen nicht betreten.

Fragen zum Thema Pilzesammeln beantwortet des Forstamt, Tel. 02486/80100, oder die Untere Naturschutzbehörde des Kreises unter Tel. 02251/15964. Auf den Internetseiten gibt es weitere Informationen.