Der 29-jährige Mann aus dem Mechernicher Stadtgebiet hatte den sexuellen Missbrauch seiner Kleinkinder mit dem Handy gefilmt.
Sexueller Missbrauch von KindernFamilienvater aus Mechernich zu fünf Jahren Haft verurteilt

Im Prozess gegen einen 29-jährigen Familienvater hat das Landgericht Bonn eine fünfjährige Freiheitsstrafe verhängt.
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„Man mag sich nicht vorstellen, was in den Angeklagten gefahren ist, als er seine sechs Monate alte Tochter missbraucht und die Szene auch noch gefilmt hat. Wahrscheinlich weiß er es auch nicht“, so Stefanie Johann to Settel, Vorsitzende der Jugendschutzkammer, in der Urteilsbegründung. Das Bonner Landgericht hat einen 29-jährigen Vater am Freitag wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in zwei Fällen sowie Herstellens kinderpornografischer Inhalte zu fünf Jahren Haft verurteilt.
Opfer waren seine zweieinhalbjährige Tochter und eines der beiden sechsmonatigen Zwillingsmädchen. Beide Taten hatten sich im elterlichen Schlafzimmer abgespielt, als die Mutter nicht zu Hause war. „Missbrauch an einem so jungen Opfer, das haben wir noch nie erlebt“, sagte Johann to Settel zum Abschluss. Das habe eine entsprechend hohe Strafe finden müssen. Staatsanwältin Judith Jakob hatte sogar sechs Jahre Haft gefordert.
Die eigene Mutter zeigte den Sohn bei der Polizei an
An Tageslicht gekommen war das Verbrechen am 20. Januar 2026: Die Ehefrau und Mutter der drei Kinder hatte drei Tage lang eine Freundin in Celle besucht. Als sie nach Rückkehr ihre ältere Tochter wickelte, sträubte sich die Zweijährige ungewöhnlich heftig, brabbelte etwas von „nicht zwicken, nicht kitzeln, nicht reinstecken“.
Die Mutter hatte schnell einen bösen Verdacht. Sie griff sich das Handy, das im Wohn- und Schlafbereich als Babyfon genutzt wurde, und machte die entsetzliche Entdeckung: Auf einem Video – gerade einmal zwei Tage alt – sah sie, wie ihr Mann sich an dem Säugling vergreift.
Mutter filmte das Video ab
Die Mutter filmte das Video ab, schickte es in ihrer Not der Schwiegermutter und bat sie um Rat. Die zeigte umgehend ihren Sohn an. Noch am gleichen Abend griff die Polizei in dem Einfamilienhaus in der Stadt Mechernich zu. Der Vater, der gerade mit einem der Zwillingsbabys auf dem Arm in der Küche saß, wurde festgenommen.
Bei zwei Hausdurchsuchungen wurden mehr als zwei Millionen Bilddateien gesichert, die bis heute noch nicht alle ausgewertet sind. Zudem entdeckten die Ermittler in jedem Zimmer zahlreiche Kameras, unter anderem über dem Türsturz des Kinderzimmers, am Babybett und im Flur. Mindestens 20 Smartphones und zahlreiche Rechner wurden sichergestellt.
29-Jähriger bleibt nach Urteil in Haft – Verteidiger deutet Rechtsmittel an
Seitdem sitzt der 29-Jährige in Untersuchungshaft. Im Prozess hat er bis zum Schluss geschwiegen. „Er hat nichts gestanden, aber auch nichts bestritten“, so Johann to Settel. Dass er der Täter ist, daran haben die Richter keine Zweifel. Die Mutter der Kinder hat ihn auf den Videos erkannt: an einem auffälligen Tattoo, an der Stimme, an der Kleidung und auch am Hintergrund.
Der Haftbefehl gegen den Familienvater bleibt nach dem Urteil bestehen. Bei dieser Strafhöhe sei die Fluchtgefahr zu groß, so die Begründung. Zumal der Angeklagte, der vor allem wegen Verkehrsdelikten vielfach vorbestraft ist, noch mit dem Widerruf von Bewährungsstrafen rechnen muss. Insgesamt ein Jahr und sechs Monate Haft kämen noch oben drauf, sagte die Vorsitzende.
Ob der Angeklagte das Urteil anfechten wird, steht noch im Raum. Sein Verteidiger Egon Baum aus Köln, der im Plädoyer eine milde Strafe gefordert hatte, sagte: „Das Urteil wird wahrscheinlich nicht rechtskräftig.“
