Wegen BrandgefahrRäumung des Campingplatzes Dieffenbachtal in letzter Minute verhindert

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Der Campingplatz Dieffenbachtal in Schleiden von der B 258 aus gesehen.

Der Campingplatz Dieffenbachtal in Schleiden von der B 258 aus gesehen: Hier fanden Brandschutzprüfer im Dezember Mängel, die fast zur vorübergehenden Schließung geführt hätten.

Der Kreis Euskirchen hat Verstöße gegen den Brandschutz auf dem Campingplatz in Schleiden festgestellt, die behoben werden müssen.

Der Zeitpunkt hätte kaum ungünstiger sein können. Bis zu 40 Bewohnern, die das ganze Jahr über auf dem Campingplatz Dieffenbachtal in Schleiden leben, wurde per Allgemeinverfügung (AV) des Kreises die Nutzung von Propangas untersagt – einen Tag vor Heiligabend. Ihnen bleibt nur noch Strom. Bei Zuwiderhandlung drohen 500 Euro Strafe.

Es hätte sogar noch schlimmer kommen können. Auch eine Evakuierung stand im Raum. Sie konnte nur knapp verhindert werden, so Elmar Scholzen, Ehemann der Platz-Betreiberin. Ansonsten hätten für die Dauerbewohner, die auf dem Platz ihren Lebensmittelpunkt haben, schnell neue Bleiben gesucht werden müssen.

Abstände nicht ausreichend

Wie konnte es soweit kommen? Am 21. Dezember fand eine Brandschutzprüfung auf dem Platz statt. Dabei, so Kreispressesprecher Wolfgang Andres, „wurde die Brandgefahr so eingeschätzt, dass die Bauaufsichtsbehörde einschreiten musste“ (siehe „Die Verordnung“). Elmar Scholzen berichtet, er habe er bei der Prüfung einen Rundgang angeregt, um mögliche Gefahrenherde abstellen zu können. Brandgassen, so Scholzen, seien ausreichend vorhanden, bis auf eine Einschränkung: „Bei einer Brandgasse stand ein Holzzaun 40 Zentimeter zu nahe dran.“

Es wurde aber auch festgestellt, dass hier und dort die Abstände zwischen den Unterkünften nicht ausreichten. Die sind vorgeschrieben, um ein mögliches Übergreifen von Flammen zu vermeiden. Diese Mängel würden derzeit beseitigt, versichert Scholzen: „Die Leute haben ein Schreiben bekommen, mit Fristsetzung bis Ostern. Jeder hat exklusiv ein Schreiben bekommen, was er zu ändern hat.“

Weniger Wasser im Dieffenbach

Ein weiterer Knackpunkt war die Löschwasserzufuhr. Diese sei unzureichend, hätten die Prüfer festgestellt, so Scholzen. In der Baugenehmigung von 1990 seien drei Wasserentnahmestellen im Dieffenbach festgelegt worden. Im Bach fließe aber heute nicht mehr so viel Wasser wie damals. Doch 2020, nachdem ein Wohnwagen auf dem Platz in Brand geraten war, hätten Wasserverband und Stadt zugesagt, sich darum zu kümmern. „Denn die Löschwasserversorgung bis zur Grundstücksgrenze ist Sache der Stadt“, sagte Scholzen. Darauf habe er sich verlassen.

Am 21. Dezember habe er sofort den Wasserverbandschef angerufen. Der habe rasch reagiert. „In einem Gebäude haben wir eine Leitung, die wurde innerhalb einer halben Stunde von einem Mitarbeiter des Verbandes mit einem Anschluss versehen. Da waren die Leute vom Kreis sogar noch da.“

Da waren die Leute vom Kreis baff.
Elmar Scholzen

Und als die Feuerwehr tags darauf monierte, dass ein größerer Anschluss notwendig sei? „Ein Telefonat, und eine halbe Stunde später war der größere Anschluss gemacht. Andere Kupplung drauf und die Dimensionierung weg“, beschreibt Scholzen die Vorgänge im Telegrammstil: „Vom Wasserverband bin ich wunderbar bedient worden.“

Auch das Löschwasserproblem sei rasch behoben worden, so Scholzen: „Ich habe den Leuten vom Kreis gesagt: ,Ich kriege Fässer innerhalb der nächsten halben Stunde’. Und innerhalb der nächsten halben Stunde kamen dann schon zwei Fässer an: einmal 10.000, einmal 12.000, wenig später nochmal 30.000 Liter.“ Alle natürlich mit großem Anschluss, so Scholzen: „Da waren die Leute vom Kreis baff.“

Evakuierung vereitelt

Damit das Löschwasser nicht einfriert, sei eine Begleitheizung installiert worden. Ein einschlagbares Schlüsselkästchen zu dem Gebäude mit der Leitung sei auch angebracht worden. „Das wurde um 14 Uhr besprochen, um 17 Uhr war das montiert“, berichtet Scholzen: „Wir haben bis ins Kleinste die Auflagen erfüllt.“ Die Kreismitarbeiter hätten sich bedankt, weil somit eine Evakuierung verhindert worden sei. Ohne diese „Kompensationsmaßnahmen“ wäre unter Umständen in der Tat eine Nutzungs- und Beseitigungsverfügung ergangen, bestätigt die Kreisverwaltung: „Eine derartige Anordnung hätte dazu geführt, dass die auf dem Campingplatz wohnenden Personen obdachlos werden.“ Der Kreis stellt aber auch klar: „Hätte eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Campingplatzes bereits im Vorfeld stattgefunden, das heißt unter Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften, hätten Kompensationsmaßnahmen nie getroffen werden müssen.“

Nach den Erstmaßnahmen gehe es nun weiter, versichert Scholzen. Ein Planungsbüro erstelle einen Plan, in dem die Brandgassen genau eingezeichnet werden. Und vor wenigen Tagen habe er vom Wasserverband formelle Löschwassernachweise erhalten: „Das geht an den Kreis und an die Feuerwehr. Dann können zwei Fässer weg.“ Eines bleibe noch, bis eine Zuleitung in einer Böschung im Rahmen der Beseitigung der Hochwasserschäden installiert sei.

Formeller Löschwassernachweis

„Ich gehe davon aus, dass die Allgemeinverfügung zurückgenommen wird, wenn der Kreis diese formellen Löschwassernachweise hat“, sagte Scholzen am Mittwoch. Die waren bis Freitagmittag laut Kreispressestelle noch nicht eingegangen, sie könnten aber noch auf dem Postweg sein.

Mit einer Rücknahme der Allgemeinverfügung sei aber erst dann zu rechnen, wenn die Kompensationsmaßnahmen, also die Löschwasserbevorratung in Tanks und Änderung der Wasserleitungen, zur Abwendung der Brandgefahr nicht mehr erforderlich seien, teilte der Kreis mir: „Vor diesem Hintergrund unterliegt die AV einer ständigen Überprüfung.“


Klarstellung des Kreises Euskirchen

Wie viele Menschen auf dem Campingplatz Dieffenbachtal in Schleiden ihren Erstwohnsitz haben, dürfe er nicht sagen, so Betreiber Elmar Scholzen. Es seien aber weniger als 40.   Das ist laut Kreis nicht rechtens.   „Nach der aktuellen Rechtslage ist weder das dauerhafte Wohnen noch die Errichtung von Wochenendhäusern baurechtlich zulässig“, erklärt Kreispressesprecher Wolfgang Andres. Von diesbezüglichen Prüfungen des Kreises sei nicht nur die Betreiberin betroffen. Sie richteten sich auch an die dauerhaft dort Wohnenden, „die dort Bauten ohne Genehmigung errichtet haben“.

Vor fünf oder sechs Jahren, so Scholzen, habe es eine erste Anfrage gegeben. „Ich habe mich bei der Stadt erkundigt, da ist mir von oberster Stelle gesagt worden:,Ja, das können Sie machen’.“ Kurz danach seien weitere Anfragen gekommen. Um sicher zu gehen, habe er sich nochmal an die Stadt gewandt. „Geht das?“ habe er gefragt. „Ja, das geht“, sei ihm geantwortet worden.

Erstwohnsitz auf dem Campingplatz

Auch die Bewohner konnten ohne Probleme ihren neuen Erstwohnsitz bei der Stadt anmelden. Über neue Bürger freut sich jede Kommune, schon wegen der Schlüsselzuweisungen des Landes. Und dass die Stadt Erstwohnsitze vergibt für ein Gebiet, das laut Bebauungsplan nicht für dauerhafte Bauten vorgesehen ist, mag den Laien verwundern, ist aber laut Kreis rechtlich in Ordnung: „Die Stadt Schleiden durfte Erstwohnsitzanmeldungen auf dem Campingplatz bestätigen.“

Fraglich ist, ob die Neubürger dort bauen durften. Mit einer Anpassung des Bebauungsplans soll das nun bald möglich sein. Dieser, so der städtische Beigeordnete Marcel Wolter, soll bis Sommer den Realitäten eines modernen Campingplatzes angepasst werden, sofern der Rat zustimme. Der derzeit gültige B-Plan sei Jahrzehnte alt und entspreche nicht mehr dem aktuellen Stand für Campingplätze. Auch bei anderen Campingplätzen sei so verfahren worden, erklärte Wolter.

Kreis kündigt Maßnahmen bei Verstößen an

Der Kreis stellte am Freitag klar: „Ungeachtet des Bauplanungsrechtes wird die Untere Bauaufsichtsbehörde von behördlichen Maßnahmen nicht absehen, soweit bauliche Anlagen gegen das Bauordnungsrecht (z.B. fehlende Baugenehmigung oder fehlende Abstandsflächen) verstoßen.“

In einem Gespräch im Rathaus im November 2022, bei dem es um die Erstwohnsitze gegangen sei, so Scholzen, habe er angekündigt: „Wo eine Kündigung möglich ist, kündige ich.“ Das habe er   umgesetzt. Er selbst, so Scholzen, habe von den Erstwohnsitzplätzen keinen finanziellen Vorteil. Zwar zahlten die Nutzer eine Gebühr, mit der werde aber die ganzjährige Müllentsorgung finanziert. Auch hätten Flutopfer Unterschlupf auf dem Campingplatz gefunden. Wie ein Bewohner dieser Zeitung berichtete, sei das dauerhafte Wohnen auf dem Campingplatz für Menschen mit niedrigen Einkommen eine gute Alternative zu den vielerorts hohen Mieten.


Die Verordnung

In der Camping- und Brandschutzverordnung des Landes NRW steht: „Camping- und Wochenendplätze sind durch mindestens 5 Meter breite Brandschutzstreifen in einzelne Abschnitte zu unterteilen. In einem Abschnitt dürfen sich nicht mehr als 20 Stand- oder Aufstellplätze befinden.

Bei aneinander gereihten Stand- oder Aufstellplätzen ist nach jeweils 10 Plätzen ebenfalls ein Brandschutzstreifen anzuordnen. Die Bauaufsichtsbehörde kann verlangen, dass Brandschutzstreifen zu angrenzenden Grundstücken angelegt werden.“

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