Silvester in EuskirchenDie große Knallerei soll ausbleiben

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Ein solches Spektakel dürfte es in diesem Jahr nicht in der Silvesternacht am Euskirchener Nachthimmel geben.

Ein solches Spektakel dürfte es in diesem Jahr nicht in der Silvesternacht am Euskirchener Nachthimmel geben.

Kreis Euskirchen – Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk ist verboten, das Zünden aber nicht. Das Land NRW hat „öffentlich veranstaltete Feuerwerke“ und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern an „publikumsträchtigen Plätzen und Straßen“ untersagt. Wer im eigenen Garten oder auf Straßen zünden will, darf das – vorausgesetzt er oder sie hat noch Raketen.

Denn der Verkauf und Erwerb von Feuerwerkskörpern ist laut der Schutzverordnung verboten. Das Verbot gilt auch für Knaller, die im Internet bestellt werden, da das Versenden von Pyrotechnik per Post ebenfalls untersagt ist. Und auch die Fahrt nach Belgien lohnt sich nicht. „Auch bei uns gibt es kein Feuerwerk zu kaufen“, sagt eine Mitarbeiterin von Michael Balter, der in Losheim an der belgischen Grenze mit einem St. Vither Unternehmer einen Supermarkt betreibt.

„Wir bereiten uns vor“

Die Polizei im Kreis Euskirchen bereitet sich nicht weniger intensiv auf den Jahreswechsel vor als sonst. „Selbstverständlich bereiten wir uns auch diesmal personell auf die Silvesternacht vor“, sagt Lothar Willems, Pressesprecher der Polizei.

Die Einhaltung der Corona-Schutzverordnung obliege grundsätzlich den Ordnungsämtern. „Im Rahmen einer Amtshilfe werden wir natürlich die Städte und Gemeinden unterstützen“, so Willems.

Es sei nicht zu prognostizieren, wie sich in der jetzigen Situation die Bevölkerung verhalten werde. In der Vergangenheit habe sich die Mehrheit der Bürger an die bestehenden Einschränkungen gehalten. (tom)

Ob es Verbote gibt, die über die Landesverordnung hinaus gehen – das liegt in der Hand der Kommunen. Es wird sie aber – Stand jetzt – nicht geben. Die Bürgermeister im Kreis halten Sperrungen und Verbote für unnötig. Der Grund: Sie rechnen nach eigenem Bekunden schlicht nicht mit größeren Menschenansammlungen.

Bad Münstereifel

Seitdem beim Jahreswechsel 2009/10 durch Feuerwerk ein Dachstuhl an einem Fachwerkhaus brannte, ist das Abbrennen von Raketen in Bad Münstereifel untersagt. „Das Verbot gilt nicht nur in der historischen Kernstadt, sondern auch in allen Stadtteilen, die eine entsprechende Bebauung aufweisen“, erklärt Stadtsprecherin Marita Hochgürtel. Zuwiderhandlungen könnten mit einer Geldbuße von bis zu 50 000 Euro geahndet werden. Das Ordnungsamt sei berechtigt, die Einhaltung der Regelung zu überwachen und gegebenenfalls Platzverweise auszusprechen, pyrotechnische Gegenstände zu beschlagnahmen und Anzeigen zu erstatten. Es gebe einen Einsatzplan des Ordnungsamtes, der allerdings nicht publik gemacht werde, so Hochgürtel.

Blankenheim

Für Feuerwerk relevante Plätze gebe es in Blankenheim nicht, erläutert Kämmerer Erwin Nelles: „Da es kein Feuerwerk zu kaufen gibt, wird wahrscheinlich nicht viel geböllert werden.“ Er rechne aber damit, dass die Bürger noch vereinzelte Feuerwerkskörper aus dem vergangenen Jahr haben. „Bei uns sollte es trotzdem keine großen Versammlungen geben“, so Nelles. Vorsichtshalber setze das Ordnungsamt dennoch auf Kontrollen: Von 21.30 bis 23.30 Uhr will das Amt „Präsenz zeigen“ und überprüfen, ob geltende Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Dem Ordnungsamt gehe es nicht darum, Strafen anzudrohen. „Wir wollen die Leute dadurch eher beruhigen“, so Nelles.

Dahlem

In Dahlem gab es bisher wenig negative Erfahrungen mit Verstößen gegen die Corona-Schutzverordnung. Bürgermeister Jan Lembach ist deshalb zuversichtlich: „Wir gehen von einem weiterhin verantwortungsvollen Verhalten der Bürgerinnen und Bürger aus.“ Vorkehrungen, wie sie in größeren Städten nötig seien, halte er für nicht erforderlich.

Euskirchen

In Euskirchen werde es keine Sonderregeln geben, sagt Bürgermeister Sacha Reichelt. „Größere Ansammlungen müssen unbedingt vermieden werden“, so der Verwaltungschef: „In jedem abgefeuerten Böller steckt im Corona-Jahr 2020 nicht nur das übliche Risiko von Schädigungen für Mensch und Tier. Die Krankenhäuser in der Region leisten momentan Außergewöhnliches. Jede Verletzung durch Böller erschwert die dortigen Bedingungen weiter.“

Hellenthal

Zumindest für diskussionsbedürftig hielt die Verwaltung ein grundsätzliches Feuerwerksverbot. „Wir haben überlegt, ob wir ein Verbot aussprechen sollen, sehen aber aufgrund der bisher geltenden Regelungen keine Notwendigkeit dazu“, sagt Bürgermeister Rudolf Westerburg.

Kall

„Ich gehe im Moment davon aus, dass wir keine zusätzlichen Böllerverbotszonen einrichten“, erklärte Harald Heinen, stellvertretender Leiter des Ordnungsamts. Wenn doch, käme vor allem der große Kreisel am Ortseingang in Frage. Vor Altenheimen sei das Abbrennen von Feuerwerk ohnehin verboten.

Mechernich

Auch für Mechernich wurden keine Sperrungen oder von der Corona-Schutzverordnung abweichende Verbote angekündigt. Mit verstärkten Kontrollen durch das Ordnungsamt aber, wie sie in anderen Kommunen durchgeführt werden sollen, müssen auch die Mechernicher rechnen.

Einige Geschäfte erklären ihre Werbung mit Aufstellern.

Einige Geschäfte erklären ihre Werbung mit Aufstellern.

Nettersheim

Schon früh rechneten Vertreter der Gemeinde Nettersheim nach eigenem Bekunden mit verschärften Maßnahmen im Dezember und nach Weihnachten. Wegen anhaltend hoher Infektionszahlen und einer steigenden Anzahl von Todesfällen hielt Hans-Peter Schell vom Ordnungsamt diese für unvermeidlich. Sperrungen öffentlicher Plätze oder einen Appell, auf Feuerwerk zu verzichten, gibt es aber auch in Nettersheim nicht. Alles Weitere bleibe zunächst abzuwarten, sagt der Leiter des Nettersheimer Ordnungsamtes.

Schleiden

In Schleiden wird die Situation ähnlich bewertet. Größere Gruppen seien „aufgrund der ländlichen Struktur“ eher nicht zu erwarten, sagt Bürgermeister Ingo Pfennings. „Klar ist aber, auch bei der Nutzung von Pyrotechnik sind die dann gelten Abstands- und Hygieneregeln unbedingt einzuhalten.“ Den verantwortungsvollen Umgang mit Feuerwerkskörpern hält Pfennings für selbstverständlich. Dennoch wolle er sich vor Silvester noch mal mit einem Appell an die Bürger wenden. Nach jetzigem Stand ist das Feuerwerk auf öffentlichen Plätzen untersagt, wenn die Gefahr besteht, dass sich größere Gruppen versammeln könnten. Von Seiten der Stadt Schleiden aber soll es kein eigenes Verbot geben. Eine Sperrung öffentlicher Plätze lehnt die Verwaltung ab.

Weilerswist

„Das Ordnungsamt wird an Silvester ab 18 Uhr kontrollieren, ob sich Leute irgendwo zum Vorglühen versammeln“, sagt Claudia Roberz, Pressesprecherin der Gemeinde Weilerswist. Besondere Plätze gebe es in der Gemeinde nicht, wo die Böllerei verboten werde. „Das Ordnungsamt kontrolliert bestimmte bekannte Plätze, wo sich meist Jugendliche in den vergangenen Jahren schon lange vor Mitternacht zum Feiern getroffen haben“, so Roberz.

Zülpich

Es sei nicht beabsichtigt in Zülpich ein allgemeines Böllerverbot auszusprechen, sagt Bürgermeister Ulf Hürtgen. Nach der gültigen „1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz“ sei das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände unter anderem in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen verboten. Im Bereich von St. Peter und den anderen Kirchen dürfe kein Feuerwerk abgebrannt werden, auf dem Marktplatz und dem Adenauerplatz sei es nicht verboten. „Das Ordnungsamt verfügt nicht über personelle Ressourcen, um in der Silvesternacht in allen Orten Kontrollen durchzuführen“, so Hürtgen. Die Rufbereitschaft stehe aber „Gewehr bei Fuß“, um notfalls einzugreifen.

Werbung für Feuerwerk

Die Bundesregierung hat am 13. Dezember ein generelles Verkaufsverbot für Feuerwerkskörper erlassen. Dennoch werben Discounter wie Aldi oder Getränkemärkte in Prospekten für Silvesterraketen und Co. Begründet wird das mit der kurzfristigen Entscheidung der Bundesregierung. Die Prospekte seien da schon im Druck gewesen. Ein Aldi-Sprecher sagt, man habe nichts mehr ändern können. Und trotzdem hatte man offenbar genügend Zeit, ein rotes Banner („Aufgrund des Regierungsbeschlusses findet in diesem Jahr kein Feuerwerksverkauf statt“) auf die entsprechenden Seiten zu drucken.

Kontaktbeschränkungen

Maximal fünf Personen aus zwei Hausständen dürfen sich im öffentlichen Raum treffen. Kinder bis 14 Jahre sind von dieser Regelung ausgenommen, werden also nicht mitgezählt. Laut der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW gelten die Kontaktbeschränkungen überall, außer in den eigenen vier Wänden. Allerdings heißt es auch dort: „Partys und ähnliche Feiern sind generell untersagt.“ (mit wki)

Tierschützer begrüßen das diesjährige Böllerverbot

Für die einen ist das Feuerwerkritueller Neujahrsspaß, für die anderen der pure Neujahrsstress: Wildtiere, Nutztiere und Haustiere – sie alle drehen regelrecht durch, sobald in der Silvesternacht die Raketen fliegen.

Das Böllerverbot hat angenehme Nebeneffekte: Unter anderem, dass Tierbesitzer sich nicht wie sonst um ihre vor Angst schlotternden Gefährten sorgen müssen. „Hier im Hochwildpark Rheinland sind wir sehr froh, dass es dieses Jahr keine Knallerei geben wird“, sagt Johann Klinkhammer, Vater der Tierparkbesitzerin. Auch wenn sich die rund 200 Tiere auf dem 80 Hektar großen Gelände bei Kommern recht gut verstecken können, sei es für sie doch immer wieder ein äußerst stressiges Ereignis.

„Wildtiere und Haustiere – sie alle können’s nicht abhaben und wir Menschen brauchen es nicht wirklich“, meint auch Ute Niesters vom Wildfreigehege Hellenthal. Die Silvesterknallerei sei für ihre Tiere jedes Jahr „absolut verstörend und beängstigend“. Auch im Tierheim Mechernich ist man sehr froh über das Verbot: „Normalerweise verkriechen sich unsere Tiere spätestens ab dem Nachmittag, wo sie nur können“, sagt Elke Muttschall, stellvertretende Tierheimleiterin. Zurzeit seien zehn Hunde und 20 Katzen im Tierheim untergebracht. Die Tierschützerin würde es begrüßen, die Silvesterböllerei grundsätzlich zu verbieten. „Es ist nur schade, dass eine Pandemie der Anlass ist, das jetzt mal zu erleben“, meint Muttschall.

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„Das Verbot ist ein Segen für die Tiere“, sagt Bettina Kossmann vom Klepperstall in Langendorf. Die dort lebenden 30 Pferde werden auch in der Silvesternacht draußen stehen. „Wir bleiben dann bei ihnen, versuchen sie zu beruhigen“, so Kossmann. Vorsichtshalber auch in diesem Jahr, denn „so ganz trauen wir dem Braten nicht“.

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