Das Euskirchener Schöffengericht verhängte gegen einen alkoholabhängigen Mann eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten.
Unterbringung in Entzugsklinik angeordnet36-Jähriger nach Brandserie in Zülpich verurteilt

Einen der vielen Brände, für die jetzt ein 36-Jähriger verurteilt wurde, hatte er am 12. September 2024 in Zülpich gelegt.
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Wochenlang beschäftigte im Sommer 2024 in Zülpich, Kreuzau und Jülich eine Serie von Bränden die Feuerwehr und die Polizei. Sie endete, nachdem die Ermittler nach einem Feuer am Zülpicher Marktplatz einen 35 Jahre alten Mann, der damals in der Nähe des Tatorts wohnte, vorläufig festgenommen hatten. Am 14. September kam er in Untersuchungshaft.
Er hatte Glück im Unglück, dass nicht noch mehr passiert ist.
Jetzt wurde Konstantin W. (Name geändert) vom Euskirchener Schöffengericht zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Das Gericht unter dem Vorsitz von Dr. Wolfgang Schmitz-Jansen sprach ihn schuldig wegen versuchter schwerer Brandstiftung, vollendeter Brandstiftung und wegen 18-facher Sachbeschädigung, wobei es in vier Fällen beim Versuch geblieben war.
Angeklagter legte vor Gericht ein Geständnis ab
Der heute 36-jährige Angeklagte, der seinen Wohnsitz in der Zwischenzeit nach Kreuzau verlegt hat, hatte über seinen Verteidiger Moritz Bensberg ein Geständnis abgelegt. „Was geschehen ist, bedauert er sehr“, sagte der Anwalt im Namen seines Mandanten, den er als schwer alkoholabhängig beschrieb. „Er hatte Glück im Unglück, dass nicht noch mehr passiert ist.“ Nachvollziehen könne W. die Taten nicht. Aus seiner Sicht, so Bensberg, stehe allerdings fest, dass es ohne die Suchterkrankung dazu nicht gekommen wäre.
Die Staatsanwaltschaft hatte W. zur Last gelegt, in der Zeit vom 16. Juli bis zum 13. September 20-mal Feuer gelegt zu haben. Immer wieder hatte er Mülltonnen in Brand gesteckt – in Zülpich auch in der Schmittgasse und in der Straße Käsmarkt –, außerdem Hecken, Zäune, Brennholzstapel, Sichtschutzplanen und einen Verteilerkasten der Telekom.
Der Brandstifter zündete mehrfach Mülltonnen an, so am Markt in Zülpich
Während deren Zerstörung juristisch als Sachbeschädigung gilt, wertete das Gericht seine letzte Tat als versuchte schwere Brandstiftung, wenn auch in einem minderschweren Fall: Am 12. September zündete er nachts am Markt in Zülpich mehrere Mülltonnen an, die vor einem Haus mit Wohnungen und einem Imbissbetrieb standen. Ein Fenster wurde durch die Flammen zerstört, Rauch drang in das Gebäude ein, Funkenflug verursachte Lackschäden an zwei Autos, die in der Nähe standen.
Eine vollendete Brandstiftung im juristischen Sinne hatte W. begangen, als er einen Monat vorher am Käsmarkt einen Audi in Flammen aufgehen ließ. Allein hier belief sich der Sachschaden auf 20.000 Euro.
Das Motiv kam in dem Prozess in Euskirchen nicht ans Tageslicht
Die Taten habe sein Mandant nie zielgerichtet gegen bestimmte Personen ausgeführt, sagte der Verteidiger, als es um die Frage ging, was W. angetrieben haben könnte. Ein Psychiater, der ihn begutachtet hatte, erklärte, die Motivlage sei unklar: Womöglich handele es sich um „eine unbewusste Art, Druck abzulassen“.
Der Angeklagte, der im öffentlichen Dienst beschäftigt war, ehe er im Frühjahr 2024 wegen seiner Sucht und wegen Depressionen krankgeschrieben wurde, habe schon in jungen Jahren zu viel Alkohol getrunken, so der Arzt, zuletzt seien es um die sechs Liter Bier oder mehrere Flaschen Wein pro Tag gewesen. Der Alkohol habe die Hemmschwelle gesenkt, die Steuerungsfähigkeit aber nicht erheblich vermindert, resümierte der Gutachter.
Das Gericht ordnete an, dass W. in einer Alkoholentziehungsanstalt untergebracht wird, sobald ein Platz für ihn frei ist. Bis dahin bleibt er in Haft. Endet seine Therapie erfolgreich, darf er darauf hoffen, dass der Vollzug der restlichen Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird.