StalkingKölner stellte Ex-Freundin nach, jetzt stand er in Euskirchen vor Gericht

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Das Symbolbild zeigt einen Sitzungssaal des Euskirchener Amtsgerichts, im Vordergrund Bücher mit Gesetzestexten.

Am Amtsgericht Euskirchen war ein 60-jähriger Mann wegen Stalkings angeklagt.

Ein 60-Jähriger stand in Euskirchen vor Gericht. Er hatte, gegen ihren Willen, ständig die Nähe seiner früheren Partnerin gesucht.

Peter M. (Namen geändert) scheute keine Mühe: Immer wieder suchte er die Nähe seiner früheren Lebensgefährtin, rief sie an oder schrieb ihr elektronische Nachrichten. Dabei hatte Michaela K. ihm mehrfach erklärt, dass sie keinen Kontakt mehr zu ihm wolle. M. jedoch ignorierte die klare Ansage, was ihm nun am Amtsgericht Euskirchen eine Anklage wegen   Nachstellung einbrachte.

Der Kölner kam ohne formelle Verurteilung davon, stattdessen stellte Richter Malte Theis das Verfahren vorläufig ein – mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft, der Verteidigung und der Geschädigten, die als Nebenklägerin auftrat. Ungeschoren verließ der Angeklagte – er hat nach Angaben des Gerichts das Staatsexamen für den Lehrerberuf abgelegt, ist momentan aber erwerbslos – den Sitzungssaal allerdings nicht. Als Wiedergutmachungsleistung muss er 500 Euro an die 51-Jährige zahlen. Hinzu kommen die Verfahrenskosten und die Kosten der Nebenklage.

Der Kontakt mit dem Ex-Freund vor Gericht blieb der Münstereifelerin erspart

Diesem Beschluss des Gerichts war ein Rechtsgespräch zwischen Theis und den Parteien vorausgegangen. Es hatte zur Folge, dass der Richter darauf verzichtete, in die Beweisaufnahme einzutreten und die sechs geladenen Zeuginnen und Zeugen zu vernehmen. Auch die Geschädigte musste keine Aussage machen, sodass ihr ein Kontakt mit M. im Gerichtssaal erspart blieb.

Nach der Trennung hatte sich der heute 60-Jährige, der die Beziehung aufrechterhalten wollte, in der Zeit von Mai bis Dezember 2022 etliche Male an die Fersen seiner ehemaligen Freundin geheftet – gegen deren ausdrücklichen Willen, wie es in der Anklageschrift hieß.

An ihrem Haus in Bad Münstereifel kletterte der Mann auf die Garage

Darin waren neben Telefonanrufen, E-Mails und Textnachrichten zahlreiche weitere Vorfälle aufgelistet. Demnach war M. zum Beispiel am Haus der Frau in Bad Münstereifel auf die Garage geklettert, um an ein Fenster zu klopfen und in ihre Wohnung zu spähen. Später klingelte der Stalker an der Tür, um seiner Ex-Partnerin ein Geburtstagsgeschenk zu überreichen.

Nach einem Konzert auf dem Platz an der Münstereifeler Stiftskirche, so die Anklage weiter, beobachtete er sie aus dem Auto heraus, um zu sehen, wann sie sich auf den Heimweg machte. Bei einer anderen Gelegenheit habe er sie auf einem Parkplatz in Bad Münstereifel gefilmt, dann sei er im Euskirchener Casino aufgetaucht, wo K. ebenfalls ein Konzert besuchte.  

Opfer stellte Gewaltschutzanträge, die Absprachen ignorierte der Kölner

Mehrfach habe er die Frau, die als Angestellte arbeitet, zudem in Erftstadt bei der Ausübung einer nebenberuflichen Tätigkeit beobachtet. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft stellte K. Gewaltschutzanträge, um nicht weiter von M. belästigt zu werden. Er habe daraufhin im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleichs erklärt, sie nicht mehr zu kontaktieren, die Regelung anschließend aber wiederholt und bewusst missachtet.    

Sein Verhalten habe zu unzumutbaren Beeinträchtigungen im Leben seiner früheren Partnerin geführt. Sie verlasse ihre Wohnung abends nur noch in Begleitung, leide an Schlaf- und Konzentrationsstörungen, Gewichtsverlust und Mordfantasien.    

Der Vorsitzende Theis ließ es an deutlichen Worten nicht fehlen: Bei Michaela K. solle er nie mehr auftauchen, schrieb er dem Angeklagten ins Stammbuch. Und: „Ich will Sie als Richter hier nicht wieder sehen.“ Peter M. gab sich einsichtig. „Sie haben recht“, antwortete er Theis, bevor alle Beteiligten der vorläufigen Einstellung des Verfahrens zustimmten.  

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