Als das Urteil gesprochen wurde, war der 63-Jährige aus Mechernich bereits des Saales verwiesen worden. Er hatte die Richterin fortwährend beleidigt.
BrandstiftungMechernicher muss unbefristet in die geschlossene Psychiatrie

Einen Kellerbrand hat der Angeklagte im Januar in der Wilhelmstraße in Euskirchen verursacht. 17 Hausbewohner waren davon betroffen und mussten während der Löscharbeiten ihre Wohnungen verlassen.
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Auch wenn die Worte des Beschuldigten, der an einer Sprachstörung leidet, kaum zu verstehen waren: Mehrere eindeutig an die Vorsitzende Richterin Isabel Köhne gerichtete Schimpfwörter waren dennoch für jeden im Saal zu hören. Das Fass zum Überlaufen brachten allerdings erst die ständigen Zwischenrufe.
Weil bei der Zeugenvernehmung kaum ein Wort zu verstehen war, schloss die Vorsitzende der 7. Großen Strafkammer des Landgerichts Bonn den 63-Jährigen auf der Anklagebank schließlich gegen Mittag des ersten Verhandlungstages von der weiteren Verhandlung aus.
Die Staatsanwaltschaft hatte fünf Taten angeklagt
In seiner Abwesenheit wurde nun bereits am zweiten Verhandlungstag das Urteil verkündet: Weil er eine Kellerwohnung in einem Mehrfamilienhaus in Euskirchen in Brand gesetzt hatte und somit nach Ansicht des Gerichts eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt, muss der psychisch kranke Täter unbefristet in die geschlossene Psychiatrie.
Zu Beginn des Verfahrens ging die Anklagebehörde bereits davon aus, dass der intelligenzgeminderte und psychisch kranke Mann nicht für seine Handlungen verantwortlich ist. In dem Prozess ging es folglich darum, ob der Mechernicher dauerhaft in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden muss.
In der Antragsschrift der Staatsanwaltschaft war noch von fünf Brandstiftungen die Rede, die er zwischen dem 4. November 2024 und dem 12. Januar 2025 begangen haben soll. Der Obdachlose soll unter anderem mit einem Feuerzeug an der Außenklingel und Gegensprechanlage eines Edeka-Marktes in Alfter gezündelt haben und in der offenen Lagerhalle des Unternehmens Deutsche Steinzeug gleich nebenan 15 Paletten mit Fliesen in Brand gesetzt haben. Der Sachschaden betrug mindestens 150.000 Euro.
Nachbar verhinderte in Euskirchen Schlimmeres
Den letztgenannten Fall stellte die Bonner Kammer dann aber wegen der nicht eindeutigen Beweislage ein – insbesondere auch mit Blick darauf, dass der Nachweis dieser Tat an dem Urteil ja nichts mehr geändert hätte.
Auch in einem Parkhaus und im Keller eines Mehrfamilienhauses in Euskirchen sowie vor einer Sparkassenfiliale in Neuwied hantierte der Beschuldigte mit seinem Feuerzeug. Hier blieb es bei Sachschäden zwischen jeweils 100 und 2000 Euro.
Dass in dem Mehrfamilienhaus nichts Schlimmeres passierte, ist glücklichen Umständen geschuldet: Der Beschuldigte hatte in einem bewohnten Kellerappartement Stoffstücke angezündet. Der Brand konnte aber gelöscht werden, weil ein Nachbar gerade von der Nachtschicht nach Hause gekommen war.
Der Beschuldigte ist von Geburt an – genau wie alle übrigen Familienmitglieder mit Ausnahme des Vaters – intellektuell eingeschränkt. Bereits im Alter von 15 Jahren hatte er seinen älteren Bruder im Streit getötet und musste deshalb bereits viele Jahre in der geschlossenen Psychiatrie verbringen.
Nach seinem Ausschluss von dem Verfahren rastete der Beschuldigte dann in der Arrestzelle des Landgerichts aus und wurde erst gegen Abend in die psychiatrische Anstalt zurückgebracht. Die Urteilsverkündung fand dann ohne ihn statt.