Der Angeklagte hatte zuerst andere verantwortlich für die Veröffentlichung von Hetzbildern gemacht – für die Richterin eine Schutzbehauptung.
Flüchtlinge verächtlich gemachtEuskirchener muss wegen Volksverhetzung 2400 Euro zahlen

Vor Gericht – hier auf einem Symbolbild eine Justitia-Statue – war jetzt ein Mann aus Euskirchen wegen Volksverhetzung angeklagt.
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Ein 53 Jahre alter Mann ist am Amtsgericht Euskirchen wegen Volksverhetzung schuldig gesprochen worden. Er muss eine Geldstrafe in Höhe von 2400 Euro zahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm zur Last gelegt, er habe Asylbewerber und Flüchtlinge im Internet öffentlich einsehbar als minderwertig dargestellt, sie verächtlich gemacht, andere zu Gewalt gegen sie aufgestachelt und ihre Menschenwürde angegriffen. Dies sei durch Veröffentlichungen auf seinem Facebook-Account am 3. Juni und am 20. Juni 2023 geschehen.
Zum einen habe der Euskirchener eine Bilddatei veröffentlicht, die einen Soldaten in Schusshaltung mit einem Maschinengewehr zeigte. „Das schnellste Asylverfahren Deutschlands. Lehnt bis zu 1400 Asylanträge pro Minute ab“, habe es dazu geheißen. Im zweiten Fall ging es um die Darstellung eines Umspannwerks mit der Beschreibung „Kletterpark für Flüchtlinge“. Damit habe er das lebensgefährliche Klettern auf einer Hochspannungsleitung als geeignete Freizeitbeschäftigung für Geflüchtete bezeichnet.
Unterseite soll für „spaßige Sachen“ gewesen sein
Der Angeklagte erklärte, es tue ihm „wahnsinnig leid, dass es so weit gekommen ist“. Bei besagter Seite, die laut Gericht den Namen „Freiheit des Sex“ trug, habe es sich um eine Unterseite seines Facebook-Accounts gehandelt, die er „für spaßige Sachen“ angelegt habe, „nicht, um Leute zu beleidigen“. Um diese Unterseite hätten sich mehrere Moderatoren gekümmert. Er habe sie mit der Zeit aus dem Blick verloren.
Als er von den Vorwürfen im Zusammenhang mit den Bildern erfahren habe, habe er die Seite gelöscht. „Ich habe nichts gegen Ausländer“, versicherte er. Er sei selber „ein Gastarbeiterkind“ mit einem ausländischen Elternteil.
Meldestelle „Respect im Netz“ fand die Veröffentlichungen
Auf eine entsprechende Frage der Vorsitzenden Richterin Dr. Verheyden erklärte er, dass er für die Unterseite vier bis sechs Moderatoren eingesetzt habe – „Freunde und Bekannte“. Als Verheyden deren Namen erfahren wollte, sagte er: „Die will ich da nicht mit reinziehen.“
Die Vorsitzende sagte, die Erklärungen des Angeklagten machten auf sie den Eindruck einer Schutzbehauptung. Sie werde Nachermittlungen anstellen. Wenn sich herausstelle, dass er Volksverhetzung betrieben habe, sei er dafür zu bestrafen. Sei er nicht verantwortlich für das Hochladen der Bilder, werde gegebenenfalls ein Strafverfahren gegen jemand anderen eingeleitet.
Verteidiger Ulrich Kahlenborn regte vergeblich an, das Verfahren gegen die Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Nach einer Sitzungsunterbrechung zog er den Einspruch zurück. Die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft stimmte zu. So blieb es bei dem Strafbefehl über 120 Tagessätze zu je 20 Euro.
Ans Tageslicht gekommen waren die menschenverachtenden Veröffentlichungen durch Recherchen der Meldestelle „Respect im Netz“, die sich gegen Hass und Hetze im Internet einsetzt.