GerichtBeleidigung einer 13-Jährigen war Euskirchener nicht nachzuweisen

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Das Gebäude des Euskirchener Amtsgerichts.

Im Euskirchener Amtsgericht war ein 37-Jähriger wegen Beleidigung angeklagt. Er wurde freigesprochen.

In Euskirchen ist ein Mann vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen worden. Es ging um einen Vorfall mit einer 13-Jährigen.

Ein 37 Jahre alter Euskirchener ist am Montag vom Jugendschutzgericht vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen worden. Der Prozess drehte sich um einen Vorfall vom 24. März dieses Jahres. Beleidigende Worte waren – anders als die Formulierung aus der Anklageschrift es vermuten ließ – damals nicht gefallen. Vielmehr stand eine Belästigung mit sexueller Konnotation im Raum, wie der Vorsitzende Richter Dr. Wolfgang Schmitz-Jansen es nannte.    

Sascha A. (Namen geändert) war an jenem Tag mit einem Bekannten am Euskirchener Bahnhof gegen 14 Uhr in einen Stadtbus gestiegen, um in einen Außenort zu fahren. Der Bus war gut besetzt. Die beiden ließen sich in der letzten Reihe nieder, wobei A. den Platz neben der 13-jährigen Vanessa einnahm, die er vom Sehen kannte.

Der 37-Jährige Euskirchener soll das Mädchen „Süße“ genannt haben

In der Anklageschrift hieß es, er habe sie mit seinen Augen fixiert, sich dabei im Schritt gerieben und sie „Süße“ genannt. Die Schülerin, mittlerweile 14 Jahre, schilderte das Geschehen im Zeugenstand ausführlicher. Demnach habe Sascha A. sich zunächst mit seinem Begleiter unterhalten – „auf einmal aber wurde es etwas komisch“.     

Der nach Alkohol riechende Mann habe zu ihr geschaut, dann auf ihr Handy, so die Jugendliche, was sie verängstigt habe, sodass sie näher ans Fenster gerutscht sei. Sie habe ihn gefragt, wo er aussteige, worauf er erwidert habe: „Wo du aussteigst, Süße.“ Während er sie ansah, habe er sich zwischen den Beinen gerieben, an den Innenseiten seiner Oberschenkel, sagte die 14-Jährige weiter.  

Die Schülerin aus Euskirchen hatte Angst und suchte sich einen anderen Platz

„Ich war richtig geschockt und hatte Angst“, fuhr sie fort. Deshalb habe sie sich einen Platz weiter vorne im Bus gesucht, neben einem Mädchen aus ihrem Wohnort, das sie aus der Schule kenne. In ihrem Dorf angekommen, stiegen die Schülerinnen aus, Sascha A. ebenfalls. Dann trennten sich ihre Wege.

Zuhause schilderte Vanessa den Vorfall ihrer Mutter (49), gemeinsam beschlossen sie, Anzeige gegen den Mann zu erstatten. Seine Identität zu ermitteln war nach Angaben der Mutter recht einfach, weil seine Partnerin im gleichen Dorf lebe, so die 49-Jährige.   

Die Mutter brachte ihre Tochter an einen sicheren Ort

Sie habe ihre Tochter an einen Ort gebracht, „an dem sie sich sicher fühlen konnte“, erklärte sie. Auch habe sie die Partnerin des Mannes angesprochen, „wie sie es wohl fände, wenn ihre eigenen Kinder von einem Fremden angesprochen würden“, sagte die Mutter, die ihre Aussage zweimal kurz unterbrechen musste, weil sie in Tränen ausbrach.  

Sascha A. bestritt die Vorwürfe aus der Anklageschrift gänzlich, wie sein Verteidiger Viktor Dick für ihn erklärte. Sein Mandant habe sich im Bus mit dem Bekannten unterhalten. Während der Fahrt sei das Mädchen neben ihm „wibbelig“ geworden und habe seinen Mandanten gefragt, wo er aussteige. „Wo du aussteigst“, habe er erwidert. Woher die Vorwürfe rührten, sei seinem Mandanten unerklärlich.      

Euskirchener Gericht: Verhalten reicht nicht für eine Verurteilung 

Der Bekannte, der ebenfalls als Zeuge gehört wurde, bestätigte die Version der Verteidigung. Richter Schmitz-Jansen sagte, das Verhalten des Angeklagten könnte sexuell motiviert gewesen sein, habe sich aber im Grenzbereich abgespielt. Es sei verständlich, dass Vanessa sich bedrängt gefühlt habe. Dies reiche aber für eine Verurteilung nicht.   

Mit dem Freispruch entsprach das Gericht den Anträgen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung. Eine 13-Jährige „Süße“ zu nennen, sei „geschmacklich entglitten“, erklärte Schmitz-Jansen, „aber keine Beleidigung“. 

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