Stadtwappen überklebtDer CDU-Stadtverband Schleiden reagiert auf den Vorfall in Kleve

Die Schleidener CDU wollte auf Nummer sicher gehen: Das Stadtwappen, das neben dem roten Partei-Logo zu sehen war, wurde am Donnerstag mit einem weißen Aufkleber verdeckt.
Copyright: Foto: Stephan Everling
Kreis Euskirchen – In Schleiden hat die CDU ganz schnell reagiert. Wer ihre Großplakate im Kommunalwahlkampf betrachtet, sieht, dass das Stadtwappen mit weißen Aufklebern überklebt worden ist. Dabei ist Heimatverbundenheit eine Tugend, mit der sich Politiker gerne schmücken. In den Gestaltungsvorlagen, die die CDU landesweit den Ehrenamtlichen zur Verfügung gestellt hat, sei deshalb auch vorgesehen, das Wappen der Heimatkommune neben den Fotos der lokal zur Wahl stehenden Kandidaten einzubauen, erläutert Schleidens Bürgermeister Ingo Pfennings (CDU).
Doch ist das erlaubt? Die Christdemokraten in Kleve haben da ihre eigenen Erfahrungen gemacht. Dort hatte ihnen der Wahlleiter die Verwendung des Stadtwappens zur Wahlwerbung untersagt. Das führte dazu, dass die CDU das Stadtemblem auf neun Großplakaten überkleben musste.
Verwendung untersagt
Auch im Kreis Euskirchen nutzen Parteien das jeweilige Wappen ihrer Kommune, offensichtlich zurecht. Denn dort stellt sich die Sachlage anders dar, wie Brigitte Joepen, Geschäftsführerin der Kreis-CDU, erklärt. Die CDU hat demnach vor vielen Jahren das Nutzungsrecht der Wappen für Kreisverband und Ortsverbände angefragt und erhalten. 2005 sei das gewesen, bestätigt die Kreisverwaltung Euskirchen.
Hoheitszeichen
Die Verwendung der Wappen der Kommunen sei wie das Namensrecht geschützt, betont der Kreis Euskirchen in einer Stellungnahme. Dies gehöre zum Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung. Die Gemeinden entschieden also in eigener Zuständigkeit über die Verwendung des Wappens. Geregelt ist das in Paragraf 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW.
Grundsätzlich bestehe die Möglichkeit, die Nutzung des Wappens etwa in der Hauptsatzung zu regeln. Zudem könne im Einzelfall eine Nutzungserlaubnis erteilt, aber auch versagt werden. Die Erlaubnis erteilt der Bürgermeister oder nach der entsprechenden Zuständigkeitsordnung der Rat beziehungsweise ein Ausschuss. (sev)
„Das ist damals nicht im Zusammenhang mit einer Wahl erfolgt“, ergänzt Joepen. In Kleve sei das allerdings nicht geschehen, berichtet Udo Hübbers. Er ist der Wahlleiter der Stadt Kleve. „Die Nutzung des Wappens kann freigegeben werden“, stellt er klar. Nur habe in Kleve keine Partei darum gebeten. In Paragraf 14 der Gemeindeordnung, so Hübbers weiter, werde die Nutzung des gemeindlichen Hoheitszeichen zwar nicht eindeutig geregelt, doch die Kommentierung widme sich dem Thema. „Wichtig ist vor allem, dass die Freigabe einheitlich erfolgt. Das heißt: Wenn ich es einer Partei gestatte, muss ich es allen Parteien freigeben“, betont Hübbers. Sein Grundsatz sei, größtmögliche Neutralität zu wahren.
Problem wird überdacht
Bei der hiesigen CDU ist der Vorgang unkritisch, da der Kreisgeschäftsstelle die Nutzungsfreigabe vorliegt. Doch in den Rathäusern in Schleiden und Hellenthal sind die Verantwortlichen ans Nachdenken gekommen. „Das Thema ist auf jeden Fall komplex“, sagt Michael Huppertz, Wahlleiter der Gemeinde Hellenthal.
Schleidens Bürgermeister Pfennings verweist auf die Problematik, dass die Verwendung durch Parteien, die im Rat vertreten sind, zwar unproblematisch sei, „aber was ist mit Wählervereinigungen, was ist mit Vereinen?“ Wo sei da letztlich die Grenze zu ziehen, wo das Stadtwappen verwendet werden könne und wo nicht? Nach der Wahl solle das Thema noch einmal angegangen und überdacht werden.
Aufkleber als Alternative
Auch Huppertz regt an, die Thematik noch einmal zu diskutieren. Zwar sei das Gemeindewappen auf den zur Diskussion stehenden Plakaten nicht so präsent, dass es als Stellungnahme der Gemeinde wahrgenommen würde. Doch es sei denkbar, dass das Wappen auch einmal so verwendet werde, dass die Gemeinde als Urheber der Wahlplakate angesehen werden könnte. „Das darf nicht geschehen, die Gemeinde Hellenthal ist neutral“, betont er.
Das könnte Sie auch interessieren:
„Ich bin im Urlaub und habe deshalb zurzeit nicht die Möglichkeit, die Genehmigung aus dem Jahr 2005 herauszusuchen“, begründete der Schleidener CDU-Stadtverbandsvorsitzende Jochen Kupp das Überkleben des Stadtwappens auf den Plakaten. „Bevor sich jemand daran stört, haben wir einfach Aufkleber machen lassen“, berichtet er. Auf anderen Plakaten und Flyern sei das Wappen nicht verwendet worden.