42-Jährige verurteiltMitarbeiter der Stadt Bad Münstereifel geschlagen und bespuckt

Am Euskirchener Amtsgericht wurde eine Frau aus Bad Münstereifel wegen versuchter Körperverletzung verurteilt.
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Euskirchen – Julia Hodouschek sprach in der Urteilsbegründung von einer „schwierigen Geschichte“. Sie hatte vorher zwei völlig unterschiedliche Versionen des Geschehens gehört, das sich am 11. Dezember 2019 in einem Ortsteil der Stadt Bad Münstereifel abspielte. Dort kam es zu einem Streit zwischen einer Grundstückseigentümerin und einem städtischen Bediensteten. Nun hatte die Sache ein Nachspiel vor Gericht. Die Euskirchener Amtsrichterin Hodouschek verurteilte die 42 Jahre alte Diplom-Juristin Barbara M. (Name geändert) wegen versuchter Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung zu einer Geldstrafe von 150 Euro (30 Tagessätze à 5 Euro).
An jenem Tag hatten Arbeiter des städtischen Bauhofs an einem Weg, der am Grundstück der Frau liegt, Heckenschnittarbeiten ausgeführt, wie es in der Anklageschrift hieß. M. habe sich danach bei dem Stadtbediensteten (61) über den Einsatz beschwert, und zwar „zunehmend aggressiv“. Mehr noch: Sie habe ihm auch die Brille vom Kopf geschlagen und ihn bespuckt.
„Physische und psychische Probleme“
So schilderte es auch der 61-Jährige. Er sprach von einem Ereignis, das ihm in der Folge „physisch und psychisch Probleme bereitet habe“. Bei seiner Aussage stützte er sich auf einen Aktenvermerk, den er nach dem Streit angefertigt hatte. Demnach sei es um unterschiedliche Auffassungen über die Ausführung von Pflegearbeiten gegangen. Die Frau habe beklagt, dass der Bauhof „viel zu viel geschnitten“ habe. Er dagegen habe in seiner Funktion als Kontrolleur „nichts zu beanstanden“ gehabt.
Im Nu sei die Situation „völlig eskaliert“, M. sei „völlig ausgerastet“. Sie habe nicht nur ihn traktiert, sondern auch auf sein Auto eingeschlagen. Seit diesem Tag führen Mitarbeiter des Bauhofs nur noch zu zweit zu Bürgern, die sich mit Beschwerden an die Stadt gewandt hätten, sagte er. An den Schnittarbeiten sei nichts auszusetzen gewesen, bekräftigte der Stadtmitarbeiter. Anderenfalls hätte der Bauhof ja eine Rüge der Unteren Landschaftsbehörde kassiert, die M. eingeschaltet hatte.
Immer wieder über die Arbeit des Bauhofs beschwert
Sie sagte, sie habe sich schon seit 2016 immer wieder über die Arbeit des Bauhofs beschwert, „weil es zu Verletzungen an meinem Eigentum gekommen war“. Jedes Mal habe sie erklärt, dass es sich bei dem Grundstück, auf dem Sträucher und Bäume gekappt worden seien, um einen geschützten Landschaftsbestandteil handele, auf dem derartige Arbeiten unzulässig seien. Der Stadtbedienstete erklärte dagegen, dass der Bauhof die Verkehrssicherungspflicht zu beachten habe. An die Angeklagte gewandt, sagte er: „Wenn von Ihrem Grundstück Bewuchs in den öffentlichen Straßenraum ragt, haben Sie ihn zu entfernen.“ Dies habe sie aber nicht getan, deshalb sei der Bauhof tätig geworden. „Sie sollten dankbar sein, dass jemand anders Ihnen diese Pflicht abnimmt.“
Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft wies Barbara M. von sich. Es stehe also Aussage gegen Aussage. „Aber wie will ich beweisen, dass ein städtischer Mitarbeiter lügt?“ Dessen Version wurde von einer Zeugin gestützt – seiner Tochter. Mit ihr, so der 61-Jährige, hatte er im Auto fahrend telefoniert, als es zu der Begegnung mit M. kam. Weil die aufgebrachte Frau ihn gleich angeschrien habe, habe er das im Freisprechmodus geführte Gespräch nicht durch Auflegen beendet. So habe seine Tochter den Streit mithören können.
Den Streit über das Telefon mitgehört
Sie sagte als Zeugin, M. sei zunächst verbal sehr aggressiv gewesen. Dann habe ihr Vater gerufen: „Hören Sie auf zu spucken.“ M. wiederum habe zu ihm gesagt: „Ich verfluche Ihre ganze Familie.“
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Hodouschek sagte am Ende, die Schilderungen des Stadtmitarbeiters hätten sie „mehr überzeugt“. Dazu passend habe sie bei der Tochter nicht das Gefühl gehabt, „dass sie etwas vorträgt, das sich nicht zugetragen hat“.