Vorerst wird es in Zülpich keine Bettensteuer geben. Aber die Verwaltung soll das Thema weiter im Auge behalten.
Zu aufwendigZülpich will erstmal keine Bettensteuer erheben

In Zülpich wird zunächst keine Bettensteuer erhoben.
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In Zülpich wird keine Bettensteuer erhoben – jedenfalls vorerst nicht. Der Stadtrat hat in seiner jüngsten Sitzung die Verwaltung beauftragt, weiter Erfahrungswerte zu dem Thema zu sammeln und die zuständigen Gremien zu informieren, wenn sich die Rahmenbedingungen ändern. Derzeit wäre nach Ansicht der Stadtverwaltung der Aufwand zu hoch im Verhältnis zum Ertrag.
Die FDP hatte im vergangenen Jahr beantragt, eine kommunale Übernachtungsabgabe einzuführen für Hotels und Pensionen, Ferienwohnungen und Zimmer, die vermietet werden. Pro Nacht und Person sollten zwei Euro fällig werden. Dadurch sollten einerseits private Vermieter mit Hotels gleichgestellt werden, andererseits sollte die Stadtkasse entlastet werden.
Zülpicher Verwaltung hat in Kall nachgefragt
Der Rat hatte daraufhin beschlossen, das überprüfen zu lassen. Die Verwaltung hatte in Kall nachgehört, welche Erfahrungen man dort mit der Übernachtungssteuersatzung gemacht hat. Und hat dann ausgerechnet, dass Einnahmen von rund 32.000 Euro Kosten in Höhe von rund 20.000 Euro gegenüberstehen würden.
Voraussetzung für den Ertrag sei, dass die Zimmer, Wohnungen oder auch Wohnmobilstellplätze an den Wochenenden ausgebucht seien und dass auch Unterkünfte für Handwerker besteuert würden. Für Minderjährige würde die Abgabe nicht fällig, für Schwerbehinderte gelte diese Ausnahme nicht.
Auch für Vermieter wäre der Aufwand erheblich
In der Vorlage der Verwaltung heißt es: „Nach ersten Erkenntnissen stellt sich heraus, dass im Falle einer zu erhebenden Übernachtungssteuer neben dem Verwaltungsaufwand auch für Betreiber beziehungsweise Vermieter der Beherbergungsformen ein nicht unerheblicher bürokratischer Aufwand entstehen wird.“
Wenn die Kosten mit rund 20.000 Euro kalkuliert würden, sei die Personaldecke so dünn, dass keine konsequente Kontrolle vor Ort gewährleistet werden könne.
Der Beschluss, der letztlich mehrheitlich gefällt wurde, hält die Tür zur Einführung einer Bettensteuer aber einen Spalt breit offen. Denn die Verwaltung soll das Thema weiter verfolgen. Wenn sich die Rahmenbedingungen ändern sollten, beispielsweise wenn die Kommunen im Kreis flächendeckend den Steuersatz für Übernachtungen anheben, könnte erneut entschieden werden.
