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„Wir sind keine Tiere im Zoo“Gaffer sorgen in den Katastrophengebieten für Ärger

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Die Zufahrtsstraße nach Erftstadt-Blessem.

Gaffer haben in den vergangenen Tagen in den vom Hochwasser betroffenen Katastrophengebieten für Ärger gesorgt. Die sogenannten Katastrophen-Touristen hatten sich auf den Weg in die besonders von dem Unwetter betroffenen Regionen gemacht, um dort Aufnahmen von den verwüsteten Ortschaften zu machen. Im Rheinland war vor allem der Kreis Euskirchen am Wochenende von den Katastrophen-Touristen betroffen.

In den Sozialen Medien herrscht Fassungslosigkeit angesichts der Respektlosigkeit gegenüber den Opfern der Hochwasserkatastrophe, die zum Teil ihr Heim oder gar Angehörige an die Fluten verloren haben. „Wir sind keine Tiere im Zoo, wir sind Menschen“, schreibt eine Twitter-Nutzerin aus Ahrweiler. „Wenn ihr da seid, packt die Kamera weg und packt gefälligst mit an! Und nehmt uns nicht das bisschen, was wir noch haben, weg!“

Auch die NRW-Polizei hatte sich am Wochenende mehrfach zu den Gaffern geäußert und dringend an die Bevölkerung appelliert, „Ausflüge“ in die Katastrophengebiete zu unterlassen. Abgesperrte Gebiete sollen großräumig gemieden werden.

„Wenn wir Leute an den Absperrungen antreffen, schicken wir sie weg. Wir können sie da wirklich nicht gebrauchen“, sagte ein Sprecher der Polizei. Wer sich den Anordnungen der Sicherheitskräfte beharrlich widersetzt, muss mit Strafen bis hin zu einem Gewahrsam rechnen.

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Die Zufahrtswege zu den betroffenen Gebieten seien freizuhalten und dürften ausschließlich von Rettungskräften und Anwohnern befahren werden. „Wer dort reinfährt, behindert die Rettungskräfte mit ihren schweren Geräten bei den Räumungsarbeiten. Das gilt auch für private Hilfskräfte“, betonte die Polizei.

Da einige auch private Drohnen nutzten, um Fotos von den zerstörten Orten zu machen, bat die Polizei außerdem darum, keine Drohnen über den Einsatzgebieten steigen zu lassen. Dies behindere nicht nur die Drohnen der Rettungskräfte, sondern stellt laut Polizei auch eine Ordnungswidrigkeit gemäß Luftverkehrsordnung dar. (rel)