Schaden von neun Millionen Euro im JahrNRW zahlt Lehrern zu viele Überstunden

In Zukunft sollen Stunden nur dann bezahlt werden, wenn auch Unterricht stattfindet. (Symbolbild)
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Düsseldorf – Jede dritte Überstunde von Lehrern an den Schulen in NRW hätte nicht bezahlt werden müssen. Das bemängelte der Landesrechnungshof am Dienstag in Düsseldorf. Bei rund 25,8 Millionen Euro, die in einem Schuljahr für eine Million Mehrarbeitsstunden gezahlt wurden, beträgt der Schaden rund 9,2 Millionen Euro.
Die Rechnungsprüfungsämter in Köln und Arnsberg hatten für das Schuljahr 2012/13 Stichproben an 20 Schulen im Land gezogen. Die gröbsten Fehler bei der Abrechnung: Überstunden wurden auch in den Ferien, an Feiertagen und für Verwaltungsarbeit gezahlt, über Jahre angesammelte Kontingente auf einen Schlag ausgeglichen.
Arbeitsstunden können nicht verrechnet werden
Das Problem liegt in der komplizierten Abrechnungsmethode. Dadurch wurden auch Stunden unzulässigerweise vergütet. Grundsätzlich darf Mehrarbeit von Lehrern nur bezahlt werden, wenn sie den Unterricht betrifft und vom Schulleiter angeordnet wird. Andere Tätigkeiten wie die Vorbereitung von Projektwochen oder die Aufsicht bei Prüfungen sind in der allgemeinen Arbeitszeit enthalten. Sie liegt für Grundschullehrer bei 41 Stunden, davon 28 für den Unterricht, die restlichen 13 dienen der Vorbereitung. Bis zu vier Stunden zusätzlicher Unterricht sind schon jetzt zumutbar.
Zudem müssen Überstunden derzeit monatsweise abgerechnet werden. Die Lehrer sind verpflichtet, für jeden Kalendermonat ihre Soll- und Ist-Stunden täglich aufzuschreiben. Das ist in NRW durch einen Erlass von 1979 geregelt. Somit müssen etwa angefallene Mehrstunden in einem Monat bezahlt werden und können nicht mit möglichen Minderstunden in Folgemonaten verrechnet werden. Das müsse geändert werden, mahnt der Landesrechnungshof.
Schulministerium hat reagiert
Nach Angaben des Schulministeriums hat bereits die alte rot-grüne Landesregierung im Januar eine Neuregelung vorbereitet. Wann der Erlass in Kraft tritt, steht nicht fest. Darin sollen längere Abrechnungszeiträume festgeschrieben und die Zuständigkeiten zwischen Schulleitungen, Schulaufsicht und dem Landesamt für Besoldung und Versorgung neu geregelt werden. Auch sollen die Überstunden elektronisch und nicht mehr per Hand erfasst werden.