Burscheid – Für die Richter gibt es keinen Zweifel: Lars B. (Name geändert) ist der Täter des Raubüberfalls auf die Burscheider Netto-Filiale in der Pastor-Löh-Straße am 5. Mai 2020. Die Strafkammer des Landgerichts Köln entschied, dass eine Einzelstrafe von fünf Jahren Freiheitsentzug angebracht sei.
Da Lars B. jedoch zwei Wochen nach dem verhandelten Fall eine ähnliche Tat bei Koblenz beging, ebenfalls einen Raubüberfall zum Nachteil von Netto, und dort bereits verurteilt wurde, werden die Strafen zusammengezogen. Aus den sieben Jahren Haft, die der Burscheider in Koblenz bekommen hat, werden nun acht Jahre und sechs Monate.
Der Koblenzer Fall, nur einer von diversen Überfällen, Körperverletzungen und Drogendelikten, die im Lebenslauf des 35-Jährigen zu finden sind, war noch schwerwiegender als in Burscheid. Wie der Kölner Richter in der Urteilsverkündung erwähnte, habe es dort den Geschäftsführer der Filiale getroffen und sei es zu einer Art Geiselnahme gekommen. Die geschädigte Kassiererin aus Burscheid scheint nichtminder nachhaltig verängstigt zu sein.
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Anders als in Koblenz ließ sich Lars B. in dieser Verhandlung nicht zum Tatbestand ein. Bis zuletzt plädierte sein Verteidiger auf Unschuldig. Die im krassen Gegensatz dazu stehende Forderung der Staatsanwältin nannte der Anwalt „maximal übertrieben“: Sie forderte eine zusammengezogene Strafe von zehn Jahren und zwei Monaten. Weit weg vom finalen Urteil lag sie damit nicht.
In der Tat sprachen einige Indizien nicht zweifelsfrei gegen den Angeklagten. Beispielsweise warf eine Mobilfunk-Auswertung Fragen des zeitlichen Rahmens auf, da die Unterlagen, die der Polizei von den Funkanbietern vorlagen, in der westeuropäischen und nicht mitteleuropäischen Zeit angegeben, also um eine Stunde verschoben waren. Dies fiel für das Urteil nicht ins Gewicht.
Auffällig sei laut Ermittlerin jedoch gewesen, dass Lars B. kurz vor dem Tatzeitraum Bekannte aufforderte, vom Messenger Whatsapp zu Telegram zu wechseln, wo er später Nachrichten unwiderruflich gelöscht zu haben scheint. Die Polizei ging der Handyauswertung nach zu urteilen davon aus, dass Lars B. die erbeuteten 2470 Euro teilweise für ein Tattoo-Cover-Up verwendet haben könnte.
Auch die Auswertung seiner Suchanfragen belastete Lars B.: „Raub auf Geschäftsführer“, „Überfall auf Real“, „Öffnungszeiten Aldi Burscheid“ befanden sich auffällig häufig darunter.Ob es sich um eine echte oder Spielzeugwaffe gehandelt hat, die Lars B. der Kassiererin an die Schläfe gehalten hatte, konnte nicht aufgeklärt werden.
Es wurde zu Gunsten des Angeklagten entschieden
Sein Verteidiger klammerte sich bis zum Schlussplädoyer an eine nicht weiter verfolgte Spur der Polizei zu einem möglichen weiteren Tatverdächtigen. Auf jenen Burscheider, der ebenfalls in der Nähe der Netto-Filiale wohnt, wurde die Polizei durch einen anonymen Tipp aufmerksam. Da der Hinweis aber lediglich auf einer Beschreibung des Täters aus einer Pressefahndung basierte, wurde die Spur anscheinend zurecht nicht weiterverfolgt.
Schließlich entschieden die Richter auch aufgrund der „detailreichen und widerspruchsfreien“ glaubhaften Aussage der Kassiererin. Sie habe Lars B. auf einer Auswahl von Bildern und im Gerichtssaal wiedererkannt. Der einschlägig vorbestrafte Täter befand sich während des räuberischen Überfalls zusätzlich unter zweifacher Bewährung.
Sein Leben mit kleinem Kind, das sich der aus schwierigen Verhältnissen stammende 35-Jährige nach langjährigen Haftstrafen aufgebaut hatte, wird er erstmal nicht wiederhaben können.