LeichlingenPolizei prüft Genehmigung der Demo vor Privathaus des NRW-Innenministers

Herbert Reul
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Eine Demonstration vor Herbert Reuls privatem Wohnhaus in Leichlingen? Wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ berichtete, hat das „Forum gegen Polizeigewalt und Repression“ eine solche Kundgebung für Samstag, 8. August, angemeldet. Die Anfang 2020 in NRW gegründete Gruppierung erwartet dazu nach eigenen Angaben bis zu 250 Teilnehmer. Das anonym agierende Protestbündnis richtet sich in seinem Aufruf und auch auf seiner Internetseite gegen die „aggressive Sicherheitspolitik“ der Landesregierung und nimmt den nordrhein-westfälischen Innenminister der CDU als „Law-and-Order-Mann“ persönlich ins Visier.
Doch in der Stadt kann man sich nicht vorstellen, dass eine solche Demonstration vor dem privaten Wohnhaus statt vor dem Ministerium in Düsseldorf tatsächlich genehmigt wird. Öffentliche Proteste vor dem Haus des Innenministers gab es noch nie, seitdem Herbert Reul, Sohn des Ex-Bürgermeisters Karl Reul, 2017 aus dem Europa-Parlament in die NRW-Landesregierung gewechselt ist und oberster Polizeichef des Landes wurde. Beantragt worden ist die Kundgebung für die Zeit von 13 bis 18 Uhr und die Organisatoren haben Ansprachen, eine Ausstellung und Kaffee und Kuchen angekündigt.
Noch nicht entschieden
Aber ob es wirklich dazu kommt, ist von den Sicherheitsbehörden noch nicht entschieden. Sie müssen bei ihrer Entscheidung Demonstrationsrecht und Schutz der Privatsphäre der in Leichlingen stark verwurzelten Familie Reul abwägen. Das ist noch nicht geschehen. Die Demonstration ist daher auch noch nicht genehmigt.
Christian Tholl, Sprecher der Polizeibehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises, bestätigte am Montag auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“, dass die Versammlung am 30. Juni per E-Mail von einer Privatperson angemeldet worden ist. Einen Namen des Anmelders nannte er nicht. Der Antrag werde geprüft: „Die Anmeldung liegt der Versammlungsbehörde im Haus vor und wird derzeit geprüft. Weitere Details sind aktuell noch nicht bekannt und werden insbesondere im Genehmigungsverfahren im Rahmen von sogenannten Kooperationsgesprächen mit dem Versammlungsanmelder besprochen.“