Wir stellen Auszüge aus dem neuen Leitfaden zur Innenstadtgestaltung vor.
„Gestaltungsfibel“Wie die Leichlinger Innenstadt in Zukunft aussehen soll

Das Brückerfeld, hier während des Frühlingsfests, in einer von fünf sogenannten Sorgfaltsbereichen in der Gestaltungsfibel.
Copyright: Lena Schmitz
Rechtlich bindend ist sie nicht, die Gestaltungsfibel, die die Leichlinger Stadtverwaltung dem Stadtentwicklungsausschuss am Montag zur zustimmenden Kenntnisnahme vorliegt. Sie ist schließlich keine Gestaltungssatzung. Trotzdem könnte das rund 90-seitige Papier ein Leitfaden dafür sein, wie die Leichlinger Innenstadt in Zukunft gestaltet werden soll. Schließlich hat die Stadt nach eigener Aussage die Fibel in Zusammenarbeit mit Händlern, Gastronomen, Geschäfts- und Wohnimmobilieneigentümern und Vertretern aus Politik und Verwaltung erarbeitet.
Worum geht es in der Gestaltungsfibel?
In dem Papier geht es grob zusammengefasst um „Baugestaltung, Werbung und Möblierung im öffentlichen Raum“, wie es in der Verwaltungsvorlage heißt. „Eine einheitliche, hochwertige und zu Leichlingen passende Gestaltung der Innenstadt“ wolle man damit erreichen, um „eine Planungsgrundlage für An-, Um- und Neubauten sowie für die denkmal-rechtliche Beurteilung“ zu haben.
Für welchen Bereich gilt sie?
Die Gestaltungsfibel gelte in etwa für denselben Bereich wie das Integrierte Handlungskonzept, ausgenommen Schloss Eicherhof: „von den Kindertagesstätten im Norden, dem Märzgäßchen bzw. der Lingemannstraße und Sperberstraße im Osten, der Alten Holzer Straße im Süden sowie bis zur Bahnhofstraße bzw. den Bahngleisen im Westen“, steht in dem Leitfaden.
Wie ist der Leitfaden gegliedert?
In fünf „Sorgfaltsbereiche“: Im ersten geht es um den „baudenkmalgeprägten historischen Bereich der Mittelstraße und evangelischen Kirche“, Bereich zwei ist der Großteil der Innenstadt mit seinen Händlern und Dienstleistern: „Im Brückerfeld“, Brückenstraße und Markt-, Garten-, Mittel-, Kirch- sowie der Neukirchener Straße. Das Brückerfeld ist auch ein eigener Sorgfaltsbereich. Er grenze sich architektonisch von Bereich zwei ab und habe ebenfalls „diverse Handels- und Dienstleistungsbetriebe“. Bereich vier ist „Cremers Weiden“ im Südosten der Innenstadt. Das Wohngebiet sei eine klar abgegrenzte Einheit. Bereich fünf umfasst die Schulen und Kitas im Norden der Stadt.
Wie sollen die Gebäude in der Stadt zukünftig gestaltet werden?
„Bei Erneuerungsmaßnahmen, die die Fassaden betreffen, gilt grundsätzlich, dass auf die Verwendung von baustil- und ortstypischen Materialien zu achten ist“, heißt es dazu in der Gestaltungsfibel. Das gelte so ungefähr auch für Neubauten. Die sollen sich dem Stil ihres Straßenstils anpassen. Grundsätzlich seien die Fassaden in Leichlingen eher nicht einheitlich, sondern vielfältig. Also: Es kommt darauf an, wie die Umgebung aussieht.
Häufig in Leichlingen ist, dass sich im Erdgeschoss Geschäfte und in den Etagen darüber Wohnungen befinden. Die Macher der Gestaltungsfibel sehen daher die Gefahr, dass – zum Beispiel durch großflächige Schaufenster, die eben in jedem Laden anders gestaltet sind – der Bezug zwischen Erdgeschoss und den oberen Etagen verloren geht. Daher gelte: „Zur Herstellung eines qualitativen und harmonischen Stadtbildes gilt es Erdgeschosszonen entsprechend dem Baustil des jeweiligen Gebäudes zu gestalten.“ Die Erdgeschosse sollen sich nicht zu sehr von einer „historisch gewachsenen Gebäudegestaltung“ unterscheiden. „Eindeutig abweichende Veränderung“ seien zu vermeiden oder sogar zurückzubauen.
Wie sollen die Dächer gestaltet sein?
Die meisten Gebäude in Leichlingen haben Satteldächer, ergänzt durch Flach- oder Walmdächer. Muss ein Dach erneuert werden, soll die Gestaltung an das historische Erscheinungsbild angepasst werden. Neubauten sollen sich in das Erscheinungsbild der Innenstadt einfügen. Die Fibel sieht auch Einheitlichkeit in Sachen Material, Form und Farbe vor. Und: Dach und Fassade sollten zusammenpassen.
Was ist mit Vorgärten und Grundstückseinfriedungen?
Für die gilt Ähnliches wie für Fassaden und Dächer auch: Sie sollen sich ins bestehende Straßenbild einfügen. Denn „ein harmonischer Gesamteindruck ist dabei insbesondere von der Wahl des Materials und der Farbe abhängig“. Orientierung soll das zugehörige Gebäude. In der Innenstadt sind besonders Hecken und Holzzäune typisch: Dies gelte es bei Neu- und Umbauvorhaben zu berücksichtigen.
Wie sollen Gewerbetreibende werben?
Während sich in den Erdgeschossen meist Geschäfte befinden, die von Kundinnen und Kunden aufgesucht werden, gibt es in den Obergeschossen eher wenig Dienstleister. Dort befinden sich wie erwähnt eher Wohnungen. Die Fibel sagt: „Grundsätzlich sollen sich Werbeanlagen in das Straßen- und Stadtbild integrieren und sich der Gebäude- und Fassadengestaltung anpassen und zeitgleich ihrer Funktion zur Bewerbung des Dienstleistungs-, Einzelhandels- und Gastronomiesektors nachkommen.“
Und die Schaufenster?
Hier gibt die Gestaltungsfibel nicht viel vor. Aber: Weil Schaufensterwerbung häufig auf Augenhöhe viel Aufmerksamkeit generiere, werde sie als schnell und preiswert angesehen und „daher häufig ohne gestalterische Sachkenntnis angebracht“. Und das wiederum habe Auswirkungen auf die Aufenthaltsqualität der Stadt. Und bei zu viel Schaufensterwerbung könne man nicht mehr ins Innere eines Ladens schauen.
Woran müssen sich Gastronomen bei ihrer Außenbestuhlung halten?
„Eine hochwertige sowie harmonische Gestaltung des Mobiliars“ sei „von Relevanz“. Denn es gehe nicht nur darum, dass Menschen draußen bewirtet werden können, sondern das wirkt sich auch positiv auf den gesamten Eindruck der Innenstadt aus. Und das wiederum hilft den Einzelhändlern. Die Fibel weiß: „Insbesondere die Sichtbarkeit der Außengastronomie trägt dabei zu ihrer Attraktivität bei.“ Abweisend wirken geschlossene Stellwände seien zu vermeiden: „Ziel sollte daher sein, eine Außengastronomie mit einem offenen und einladenden Charakter zu etablieren, welche mit einer attraktiven und harmonischen Gestaltung einhergeht.“