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LiebeskummerLeichlinger rast mit BMW durch Zaun und Hecke

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Das Amtsgericht Leverkusen in Opladen. Foto: Ralf Krieger

Das Amtsgericht Leverkusen in Opladen. Foto: Ralf Krieger

Das Amtsgericht Leverkusen verurteilte einen 22-Jährigen wegen rücksichtsloser Fahrweise und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr.

Den Parkplatz „Am Pastorat“ in Leichlingen nutzen viele Autofahrer, die in die Innenstadt fahren. Außerdem führt dort der Weg zur Fußgängerbrücke und zu den Räumen der evangelischen Kirche am Ende der Straße entlang. Ein rasender, schwerer BMW auf dem Parkplatz ist also eine große potenzielle Gefahr. Angeklagt vorm Leverkusener Amtsgericht war ein 22-jähriger Leichlinger, der angeklagt war, sein Auto trotz geistiger Mängel benutzt zu haben, wie das im Gesetz heißt.

Dass der Mann die Straftat am Sonntag, 11. August vor fast einem Jahr so begangen hatte, war in der Verhandlung im Leverkusener Amtsgericht am Montag an sich gar nicht strittig. Der Angeklagte war mit seinem fast zwei Tonnen schweren Kombi zuerst mit mindestens 80 Kilometern in der Stunde in Richtung Brückenstraße gerast, hatte sich dort aber nochmal umentschieden, wendete, gab erneut Vollgas, beschleunigte mit seinen fast 300 PS starken Auto erneut. Am Ende der Beschleunigungsfahrt bretterte er in den Stahlgitterzaun und durch eine Hecke am nördlichen Ende des Parkplatzes – mit voller Absicht und ohne dass er wirklich wissen konnte, ob sich auf der Grünfläche dahinter Menschen aufhielten. 

Als Grund gab der Mann an, dass sich seine Freundin von ihm kurz zuvor auf dem Parkplatz getrennt hatte und er deshalb seinem Leben ein Ende haben setzen wollen. Obwohl er nicht angeschnallt war, war der Leichlinger nach seiner Fahrt durch Zaun und Hecke nahezu unverletzt. Nicht einmal die Airbags des schweren Autos hatten ausgelöst. Der Mann stieg aus, lief zur nahen Fußgängerbrücke am Pastorat und wollte sich aus wenigen Metern Höhe herunterstürzen, was ein junger Mann verhinderte.

Wie ernst dem verlassenen Mann sein Suizidversuch war, ließ sich im Gericht nicht ergründen. Aber dass er sein Auto als Waffe gegen sich selbst gerichtet hatte und dabei nur durch großes Glück niemanden verletzt hatte oder gar getötet hatte, stellte die Staatsanwältin fest. „Das war rücksichtslos, Sie konnten nicht wissen, ob sich jemand hinter der Hecke auf der Grünfläche aufhält“. Dass sich dort niemand aufhalte, habe sein Mandant vor seiner Fahrt sehen können, sagte der Verteidiger. Allerdings konnte er nicht widerlegen, dass er das nicht mit hundertprozentiger Sicherheit habe wissen können, weil während seiner ersten Fahrt in Richtung Brückenstraße genug Zeit war, dass dort jemand hinlaufen konnte. Außerdem soll das nicht sein erster Versuch gewesen sein, seinem Leben in seinem BMW ein Ende zu setzen. Für die Staatsanwältin zählte die mögliche Gefährdung unbeteiligter Menschen. Sie sagte streng: „Man kann sich auch anders umbringen, und zwar, ohne andere zu gefährden.“

Den Schaden von mehr als 2000 Euro an der Leichlinger Grünfläche hat der Mann schon bald nach dem Vorfall bezahlt. Die Richterin Anika Menger ging behutsam zu Werk, sprach leise, denn dem Mann sah man seine Bedrückung intuitiv an. Auch wenn er einige Gespräche mit Psychiatern und Psychologen hinter sich hatte, sprach er fast unhörbar leise und saß zusammengesunken im Saal. Er soll laut Gutachten aber schuldfähig sein. Das Urteil lautete auf gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr des Straßenverkehrs und Sachbeschädigung und brachte ihm eine milde Strafe von 120 niedrigen Tagessätzen ein, weil er kooperativ war und natürlich im Ausnahmezustand handelte. Der Führerschein wird noch mindestens für ein Jahr gesperrt.

Die Freundin, die den Mann verlassen hatte, musste seine Amok-Fahrt auf dem Parkplatz mit ansehen, die insgesamt wenig änderte: Die traumatisierte Frau blieb nicht bei ihm. 

Haben Sie Suizidgedanken? Dann wenden Sie sich bitte an folgende Rufnummern:
Telefonhotline (kostenfrei, 24 h), auch Auskunft über lokale Hilfsdienste:
(0800) 111 0 111 (ev.)
(0800) 111 0 222 (rk.)
(0800) 111 0 333 (für Kinder / Jugendliche)
E-Mail unter www.telefonseelsorge.de