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Europaweite KontrollaktionPolizei zieht in Leichlingen eine Autofahrerin aus dem Verkehr

Lesezeit 1 Minute
21.04.2023, Bayern, Nürnberg: Ein Polizist zieht ein Fahrzeug mit seiner Kelle aus dem Verkehr. An rund 1800 Messstellen in ganz Bayern achten Polizei und Beschäftigte der Gemeinden sowie der kommunalen Verkehrsüberwachung auf Raserinnen und Raser. Vor allem wird aber auch dort kontrolliert, wo die Gefahr für Unfälle durch zu schnelles Fahren am größten ist oder häufig zu schnell gefahren wird. Foto: Daniel Karmann/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Eine Polizeikontrolle

Mehr als 250 Verkehrsteilnehmende im Kreis bekamen Verwarngelder, weil sie zu schnell unterwegs waren.

Eigentlich lag der Schwerpunkt der europaweiten Verkehrssicherheitsaktion „Roadpol 2-Wheelers“ auf Verkehrsteilnehmern auf Zweirädern. In Leichlingen wurden die Kontrolleure allerdings auf eine 42-jährige Autofahrerin aus Remscheid aufmerksam. Die Frau konnte keinen gültigen Führerschein vorzeigen und stand zudem unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Zusätzlich waren die angebrachten Kennzeichen entwendet und es bestand kein Versicherungsschutz mehr. Das Auto wurde sichergestellt.

Im Rahmen der Aktion wurden im gesamten Rheinisch-Bergischen Kreis mehr als 250 Verkehrsteilnehmende mit überhöhter Geschwindigkeit festgestellt. Davon waren 58 so schnell, dass sie mit einem Bußgeldbescheid und Punkten im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes rechnen müssen.

Mit 128 km/h in der 50-er Zone

Besonders dramatisch ist der Fall von einem 31-jährigen Motorradfahrer aus Dortmund, den die Polizei in Wermelskirchen aus dem Verkehr gezogen hat: Bei ihm wurden gleich sieben Verstöße festgestellt. So war er etwa in der Ortschaft Habenichts mit 128 km/h bei erlaubten 50 km/h unterwegs. Sein Führerschein wurde sichergestellt und ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines verbotenen Kfz-Rennens eingeleitet.

57 Mal wurden Verwarngelder an Verkehrsteilnehmer auf Fahrrädern oder Pedelecs vergeben, achtmal an Fahrer von E-Scootern. Dazu kamen zwei Strafanzeigen wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.