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PferdehalterReiterkennzeichen müssen im Rheinisch-Bergischen-Kreis beantragt werden

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Eine Frau reitet auf ihrem Pferd kurz nach Sonnenaufgang durch die hügelige Landschaft. Heute soll der heißeste Tag der Woche sein. Bis zu 38 Grad Celsius werden im Süden erwartet. +++ dpa-Bildfunk +++

Reiterin im Wald

Die Jahresplakette wird Anfang Januar versendet, wer ohne reitet, riskiert ein Bußgeld.

Rheinisch-Bergischer Kreis. Der Rheinisch-Bergische Kreis erinnert alle Pferdehalterinnen und -halter daran, sich um ein gültiges Reitkennzeichen mit aktueller Jahresplakette zu kümmern. Die Reitplaketten werden jedes Jahr Anfang Januar versendet und müssen rechtzeitig beantragt werden. 

Das Reiten abseits öffentlicher Straßen und Wege ist ausschließlich gestattet, wenn am Zaumzeug des Pferdes beidseitig gut sichtbar ein Reitkennzeichen mit gültiger Jahresplakette befestigt ist. Das Kennzeichen ist halterbezogen und bleibt unabhängig vom Pferd bei der Halterin oder dem Halter. Wer mehrere Pferde besitzt, benötigt für jedes Tier ein separates Kennzeichen. Gültig sind Reitkennzeichen aus allen Bundesländern, sie werden bundesweit gegenseitig anerkannt.

Antragstellung bei Kreisverwaltung und Servicebüros

Die Kennzeichen und Plaketten können bei der Unteren Naturschutzbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises sowie in den Servicebüros in Burscheid, Leichlingen, Overath, Rösrath und Wermelskirchen beantragt werden. Es müssen nur die Reiterinnen und Reiter einen Antrag stellen, die bisher noch nicht am Verfahren teilnehmen. Wer schon laufend eine Plakette bekommt, muss keine beantragen. Der Versand an diese Gruppe verläuft automatisch.

Die Einnahmen dienen dem Erhalt und der Pflege der Reitwege. Wer ohne gut sichtbares, gültiges Kennzeichen in der freien Landschaft, im Wald oder in Schutzgebieten abseits der Wege reitet, muss mit einer Geldbuße rechnen.