Das Verwaltungsgericht Köln überzeugte die Stadtverwaltung, ein Ordnungsgeld zurückzunehmen.
Angeblicher GeheimnisverratStadt Leverkusen gibt vor Gericht gegen Ratsherr klein bei

Um diese damals noch belebten Ladenlokale in der City C ging es.
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250 Euro Ordnungsgeld sollte der Leverkusener Ratsherr Benedikt Rees zahlen, weil er in einer öffentlichen Ratssitzung angeblich einen Geheimnisverrat begangen haben soll. Jetzt musste die Stadt Leverkusen in der Sache einen Rückzieher machen. Das soll sie auf Hinweise des Verwaltungsgerichts Köln hin getan haben, wie es im Urteil heißt, das dem „Leverkusener Anzeiger“ vorliegt. Rees muss das Ordnungsgeld nicht bezahlen, die Kosten für das Verfahren muss die Stadt Leverkusen tragen. Rees selbst soll den eigenen Gerichtstermin verpasst haben, er habe die Ladung nicht erhalten.
Worum ging es? In der Ratssitzung am 21. August 2023 äußerte sich Klimalisten-Ratsherr Rees zu einem vom Oberbürgermeister an die Ratsmitglieder verschickten und als nichtöffentlich deklarierten Sachverständigengutachten zum Wert verschiedener Immobilien in der City C.
Damals kaufte die Stadt Leverkusen über ihre Tochtergesellschaft SWM (Stadtteilgesellschaft Wiesdorf-Manfort) Immobilien in der City C an. Ziel dieser Käufe ist es, das ehemalige Einkaufscenter umbauen zu können, dazu müssen alle Teilimmobilien in städtischer Hand sein. Dass die Immobilieninhaber die Lage der Stadtverwaltung zum Teil schamlos ausnutzten und weit überhöhte Preise forderten, hatte am selben Tag im „Leverkusener Anzeiger“ gestanden, der sich in einem Artikel mit diesem städtischen Problem beschäftigt hatte.
In der Ratssitzung hatte Rees beim Tagesordnungspunkt 27 gesagt, dass die Stadt Immobilien teilweise dreifach oder vierfach überteuert erwerben würde. Das wurde als Geheimnisverrat gewertet. Genaue Kaufpreise nannte er damals nicht, obwohl sie ihm als Ratsherr bekannt waren. Im Zeitungsartikel waren die Preise auch nicht genannt worden.
Der Stadtrat machte aus der Äußerung einen politischen Vorgang und beschloss in der darauffolgenden Sitzung das Ordnungsgeld gegen Rees (2023/2614). Dagegen klagte der Beschuldigte, der selbst nicht an der Verhandlung teilnahm. Die ganze Sache löste sich nun auf den juristischen Hinweis der Kölner Richter hin in Luft auf.
Was in der Stadt wird nicht-öffentlich besprochen?
Die Gemeindeordnung NRW sagt: „Politiker haben, auch nach Beendigung der Tätigkeit, über die ihnen dabei bekannt gewordenen Angelegenheiten, deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich, besonders vorgeschrieben, vom Rat beschlossen oder vom Bürgermeister angeordnet ist, Verschwiegenheit zu wahren. Ihrer Natur nach geheim sind insbesondere Angelegenheiten, deren Mitteilung an andere dem Gemeinwohl oder dem berechtigten Interesse einzelner Personen zuwiderlaufen würde. Er darf die Kenntnis vertraulicher Angelegenheiten nicht unbefugt verwerten.“
Über die Frage, welche politischen Vorgänge in der Stadt geheim zu bleiben haben und welche Angelegenheiten offen und transparent ausgehandelt werden, gehen die Meinungen oft auseinander. Dass die Verhandlung über die Vergabe eines Spitzenpostens nicht-öffentlich laufen muss, ist klar, denn abgelehnte Bewerber würden dabei schlecht aussehen. Aber ist zum Beispiel ein geplanter Grundstückskauf oder -verkauf durch die Stadtverwaltung nicht eine Sache, die die Bürger etwas angehen sollte? Grundstückskäufe, zum Beispiel, werden in Leverkusen grundsätzlich in nicht-öffentlichen Sitzungen beraten. Die Öffentlichkeit, also auch die Presse, bekommt im Nachhinein lediglich das Ergebnis des Beschlusses mitgeteilt – und das nur auf Nachfrage. Kaufpreise werden nicht offiziell bekanntgegeben.