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„Ich würde sie jetzt anspucken“Paar betrügt Leverkusener Senior um 67.000 Euro

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Das Gebäude des Amtsgerichts in Opladen von außen. Autos parken vor dem historischen Gebäude. Graue Wolken sind zu sehen.

Das Amtsgericht in Opladen.

Ein 74-jähriger Mann aus Leverkusen ist von einem Paar um einen hohen fünfstelligen Geldbetrag betrogen worden. Der Senior zahlte aus Sympathie und Gutgläubigkeit für angeblich lebensnotwendige Operationen des Paares.

Nun musste sich der mutmaßliche Betrüger aus Leverkusen am Montag vor dem Amtsgericht in Opladen verantworten. Zusammen mit seiner Lebensgefährtin soll der 37-jährige Angeklagte den Rentner zwischen Februar 2018 und März 2019 um 67.000 Euro betrogen haben. Als Zeuge war auch der geschädigte Senior geladen.

Betrug in vier Fällen und Urkundenfälschung

Gewerbsmäßiger Betrug in vier Fällen und Urkundenfälschung in einem Fall lautete die Anklage gegen den Mann. Als „gesondert verfolgte“ Person wird der Lebensgefährtin des Mannes derselbe Tatbestand vorgeworfen. Die Frau sei ebenfalls an dem Betrug beteiligt gewesen, heißt es, war allerdings selbst nicht Angeklagte in dem vorliegenden Prozess.

Paar täuschte Fürsorge mit Besuchen und Essen vor

Um das Geld zu beschaffen, bediente sich das Paar einer Betrugsmasche: Die Frau des Angeklagten täuschte Fürsorge vor, indem sie dem vereinsamten Senior täglich einen Besuch abstattete, Essen vorbeibrachte und ihre drei Kinder bei ihm spielen ließ. Der 74-Jährige lernte dann kurze Zeit später den Partner der Frau – den Angeklagten – kennen, der sich ihm mit falschem Namen vorstellte.

Im April 2018 fragte die Frau den älteren Nachbarn schließlich, ob er ihr Geld für eine lebensrettende Operation ihres Partners leihen könnte. „Aus Sympathie“ für die Frau sicherte er finanzielle Unterstützung in Höhe von 30.000 Euro zu, hieß es am Montag vor Gericht. Der Leverkusener hob den Betrag kurze Zeit später von der Bank ab und übergab dem Paar das Geld.

37.000 Euro für „Luftröhre eines Affen“

Im August 2018 und März 2019 folgten weitere Geldanfragen des Paares. Der gutgläubige und hilfsbereite Senior zahlte diesmal für eine angeblich lebensrettende Operation und anschließende Krankenhausbehandlung der Frau insgesamt 37.000 Euro: Der Frau sollte aufgrund einer lebensbedrohlichen Atemwegserkrankung die „Luftröhre eines Affen“ eingesetzt werden. Hierbei kam es auch zu der erwähnten Urkundenfälschung: Das Paar legte dem Senior eine Bescheinigung über die notwendige Operation der Uniklinik Aachen als Bestätigung vor. Das Paar habe ihn mit der Bescheinigung unter Druck setzen wollen, stellte der Richter im Prozess fest.

Zu einem vierten Geldbetrug sollte es nicht kommen: Am 21. März 2019 sollte das Opfer erneut einen Betrag in Höhe von 10.000 Euro für eine weitere Operation der Frau abheben. Aufmerksamen Mitarbeitern der Bank waren allerdings die sich in den letzten Monaten häufenden Termine zum Abheben großer Bargeldsummen aufgefallen. Die Mitarbeiter verständigten die Polizei, die nach einem kurzen Gespräch mit dem Senior unmittelbar eine Betrugsmasche vermuteten.

Der geschädigte Mann konnte alle Geldsummen nachweisen, er hatte alle Bargeld-„Verträge“ handschriftlich aufgestellt und aufbewahrt – gegenüber dem Richter sagte er, er habe dem Paar deutlich gemacht, dass es sich bei den Geldbeträgen nur um eine Leihgabe handele.

Richter und Schöffen fällen Urteil

Für seine Nachbarin, die er zu Beginn der Bekanntschaft als sehr sympathisch beschrieb, fand er am Verhandlungstag keine netten Worte mehr: „Ich würde sie jetzt anspucken.“ Ihm sei der Betrug an ihm nach den Hinweisen der Polizei deutlich geworden – er würde sich sehr schämen, so gutgläubig gewesen zu sein, räumte er ein. „Das Paar wusste genau, dass es Geld bei mir gibt“, sagte der Senior. So sahen es auch der Richter und die anwesenden Schöffen, und verurteilten den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung von einem Jahr und zehn Monaten. Der Prozess der Lebensgefährtin ist derzeit aufgrund einer Diagnose der paranoiden Schizophrenie vorläufig eingestellt worden – die Frau sei derzeit nicht verhandlungsfähig.