Deutsche Bank WiesdorfStadt will Baupläne verhindern

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Auch wenn es die Deutsche Bank ist: Ein Schmuckstück ist der Bau an der Rückseite der Rathaus-Galerie nicht. Die Stadt will aber mit bestimmen, was sich  in Zukunft hier ändern wird.  

Leverkusen – Wenn sich der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen mit der Bezirksvertretung zu einer gemeinsamen Sondersitzung noch kurz vor dem Stadtrat am Mittwoch im Rathaus trifft, dann geht es um eine eilig zu treffende Dringlichkeitsentscheidung. In diesem Fall nicht, um ein Verfahren zu beschleunigen, sondern um ein geplantes Bauvorhaben noch zu verhindern.

Dazu soll ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden, der unter dem Titel „Wiesdorf – südlich der Wöhlerstraße“ die Nordseite der Rathaus-Galerie und den Übergang zwischen der Kolonie II und der City neu regeln und den „Hinterhofcharakter“ beseitigen soll.

Eilig geworden ist dieses Verfahren, um eine im Mai 2020 eingegangene Bauvoranfrage eines Investor ablehnen zu können, der das Deutsche-Bank-Gebäude am Nordzugang der Rathaus-Galerie erheblich umgestalten will. Geplant sind konkret die Errichtung eines Hotels mit 117 Zimmern, 530 Quadratmeter Einzelhandelsverkaufsflächen, eine Gaststätte sowie ein 500 Quadratmeter großes Fitnessstudio.

Beeinträchtigung befürchtet

Die Bauverwaltung steht dem Vorhaben ablehnend gegenüber: „Eine derartige Bebauung würde die Möglichkeiten einer Neuordnung des gesamten Bereiches südlich der Wöhlerstraße nachhaltig beeinträchtigen“, heißt es in ihrer Beratungsunterlage für die Politiker.

Die gegenwärtig wenig ansehnliche City-Rückfront in Richtung Kolonie II mit den ebenerdigen Parkplätzen sowie Zufahrten zur Anlieferung und zu Parkhäusern bedürfe dringend einer Aufwertung, deren Möglichkeiten so aber verbaut würden. „Gespräche mit dem Investor mit der Zielsetzung einer gemeinschaftlich betriebenen Bebauungsplan-Neuaufstellung liefen bisher leider nicht erfolgreich.“

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Daher solle eine jetzt vom Rat zu beschließende Veränderungssperre dafür sorgen, dass keine baulichen Fakten geschaffen werden und der neue B-Plan in Ruhe erarbeitet werden kann. Dabei soll vor allem die Zulassung von Beherbergungsbetrieben, Wohnungen und Vergnügungsstätten geregelt werden. Vor allem die Ansiedlung weiterer Wettbüros soll in diesem zentralen Bereich der Stadtmitte rechtlich wirksam ausgeschlossen werden.

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