Der Abschied soll Hans-Jürgen Sprokamp mit einem Übergangsgeld versüßt werden. Einen Anspruch darauf hat er nicht.
AveaEntsorgungskonzern in Leverkusen und Geschäftsführer trennen sich vorzeitig

Die Müllverbrennungsanlage der Avea im Eisholz
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Die Phase des sanften Übergangs an der Spitze des Entsorgungskonzerns Avea und dessen Tochter Reloga neigt sich früher dem Ende zu als ursprünglich geplant. Hans-Jürgen Sprokamp, der die Geschäfte der Avea seit 2006 geführt hatte und mit ihrer Gründung auch die der Reloga, die unter anderem Containerdienstleistungen anbietet, soll nun doch schon Ende des Jahres ausscheiden. Sein letzter Vertrag läuft eigentlich bis Ende 2027.
Der frühere Abschied soll Sprokamp allerdings mit einem Übergangsgeld versüßt werden: Drei Monatsgehälter können fließen. Das hat zunächst der Finanzausschuss gebilligt. Am Montag, 31. August, ist die Angelegenheit im Stadtrat. Die Gesellschafter – das sind die Stadt Leverkusen und der Bergische Abfallverband, der wiederum vom Rheinisch-Bergischen und vom Oberbergischen Kreis getragen wird – und Sprokamp seien „im gegenseitigen Einvernehmen zu der Auffassung gelangt, dass die anstehenden strategischen Herausforderungen der Gesellschaft nunmehr eine personelle Neuorientierung in der Unternehmensführung erfordern“.
Letzte Hagt-Berufung war am 1. August
Das fällt einigermaßen leicht, weil Anika Hagt bereits Anfang des Jahres neben Sprokamp Geschäftsführerin der Avea ist. Im Lauf des Jahres folgen weitere Berufungen; seit 1. August ist Hagt auch Geschäftsführerin der Reloga, was Leverkusens Stadtrat nächsten Montag noch bestätigen muss. Damit verantwortet sie nun die Geschicke des gesamten Entsorgungskonzerns; der Übergang von Sprokamp zu Hagt ist damit komplett vollzogen.

Hans-Jürgen Sprokamp (links) – hier mit Umweltdezernent Alexander Lünenbach, Michael Czyborra, seiner Nachfolgerin Anika Hagt und dem CDU-Politiker Sven Tahiri – geht ein Jahr früher als geplant.
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Der soll allerdings so einvernehmlich wie möglich geschehen. Sprokamps Vertrag enthält zwar ein Sonderkündigungsrecht, aber das soll nicht genutzt, sondern „eine einvernehmliche Beendigung“ des Dienstverhältnisses herbeigeführt werden. So steht es in einer Vorlage für die politischen Gremien.
Das Übergangsgeld von drei Gehältern ohne Zulagen sei so etwas wie die Versorgung, die kommunale Wahlbeamte genießen, wenn sie vorzeitig ausscheiden, heißt es zur Begründung. Eine Rechtsgrundlage oder einen Verweis auf die Vorschriften für Beamte gebe es in Sprokamps Vertrag nicht. Mit dieser freiwilligen Geldleistung soll vielmehr honoriert werden, dass Sprokamp den Avea-Konzern „über einen langen Zeitraum loyal und erfolgreich geführt hat“.
Die Alternative für die Avea-Gesellschafter wäre „eine einseitige, konfrontative Kündigung“ gewesen. Die einvernehmliche Trennung schütze das Unternehmen „vor dem Risiko langwieriger dienstrechtlicher Auseinandersetzungen“, steht in der Vorlage.

