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Abschiebung der Familie RoufNRW-Integrationsministerin stärkt Stadt Leverkusen den Rücken

Verena Schäffer nimmt ausführlich Stellung zu dem Fall, der in der Stadt die Gemüter erhitzt.

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Viele Unterstützer waren zuletzt vors Rathaus gezogen, um gegen die geplante Abschiebung der Familie Rouf (vorne mit Kopftuch die Mutter) zu demonstrieren.

Viele Unterstützer waren zuletzt vors Rathaus gezogen, um gegen die geplante Abschiebung der Familie Rouf (vorne mit Kopftuch die Mutter) zu demonstrieren.

Verena Schäffer (Grüne), NRW-Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration, hat in einem Schreiben an den NRW-Landtagspräsidenten André Kuper auf sechs Seiten ausführlich Stellung zum „Fall Familie R. und weitere Umstände des Falles“ genommen.

Die teils vollzogene und teils noch drohende Abschiebung der Familie Rouf aus Sri Lanka hatte in der Stadt zu Protesten geführt. Die Familie gehörte in Sri Lanka zur tamilisch-muslimischen Minderheit und war 2018 nach Deutschland gekommen. Am Morgen des 16. Oktobers holten Beamte der Zentralen Ausländerbehörde aus Coesfeld die anwesenden Familienmitglieder ab, um sie abzuschieben. Dafür hatten sie die Tür der Opladener Wohnung aufgebrochen. Über das Vorgehen hatten sich viele empört.

Am vergangenen Montag berieten die Ratsmitglieder in einer eigens dafür anberaumten Sondersitzung sieben Stunden über den Fall. Dabei verteidigte die Behörde ihr Vorgehen. Auch, dass sie sich nicht nach der Empfehlung der Härtefallkommission gerichtet hatte. Am Ende stand ein Beschluss, nach dem die Leverkusener Ausländerbehörde ihre Praxis bei laufenden Aufenthaltsverfahren ändern soll. Bevor eine Duldung entzogen wird, soll demnächst geprüft werden, „ob eine Verfahrensduldung oder eine andere rechtlich zulässige Form der Aufenthaltsabsicherung infrage kommt“, wie es in einer Pressemitteilung der Grünen zum Ratsentscheid heißt.

Vorgehen war rechtmäßig

Schäffer bekräftigt in ihrem Schreiben die Entscheidung der Leverkusener Behörde: Das Oberverwaltungsgericht NRW habe die Rechtmäßigkeit der Entscheidung des Bamf bestätigt. Das Bamf ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, bei dieser Behörde liegt die Entscheidung, ob jemand Asyl bekommt oder nicht. Die Kommunen führen die entsprechenden Entscheidungen aus.

Zum Fall Rouf schreibt die Ministerin: „Über ein Ermessen verfügt die Ausländerbehörde in diesem Fall nicht.“ Ausreisen müssten ausländische Personen, wenn der Aufenthaltstitel, den das Bamf erteilt hatte – in diesem Fall die Duldung – nicht oder nicht mehr gilt.

„Vorbereitung und Durchführung von Rückführungsmaßnahmen erfolgen unter Würdigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls“, heißt es zudem. Das heißt: Kindeswohl, Schutz familiärer Bindungen und medizinische Erfordernisse seien dabei unter anderem zu berücksichtigen.

Mehrere Abschiebeversuche

Die Stadt habe erstmals am 9. März 2026 die gesamte Familie zur Rückführung angemeldet. Es sei aber nicht möglich gewesen, die Familie gemeinsam abzuschieben – „aufgrund des unterschiedlichen medizinischen und sicherheitsbezogenen Begleitbedarfs“. Was das genau bedeutet, schreibt Schäffer nicht. Das gelte auch für weitere Versuche: Der Vater sollte am 23. April nach Colombo abgeschoben werden, die anderen Familienmitglieder vier Tage später. Dann unternahm die Behörde im Mai den nächsten Versuch, dann im Juli. Zu diesem Termin schreibt die Ministerin: „Anlass war die Aufforderung des Petitionsausschusses an die Stadt Leverkusen, das formelle Härtefallersuchen vor einer Rückführung abzuwarten.“

Dann legte man den 14. Oktober und schließlich den 16. Oktober als Termin fest, um die Familie gemeinsam nach Sri Lanka abzuschieben. Der Vorgang hatte die jüngsten Proteste ausgelöst. Letztlich sollte die Familie dennoch nicht in denselben Flieger steigen. Dazu schreibt die Ministerin: „Die getrennte Beförderung beruhte damit auf den im Einzelfall erforderlichen unterschiedlichen sicherheitstechnischen sowie medizinischen Umständen sowie den hierfür verfügbaren Flugverbindungen.“

Vater und eine Tochter, die kurz vor dem Abitur steht, wurden schließlich nach Sri Lanka abgeschoben, ein Sohn war auf Klassenfahrt und begab sich ins Kirchenasyl. „Um eine Trennung von Mutter und Sohn zu vermeiden bzw. so gering wie möglich zu halten, wurden die bereits angetroffenen Familienangehörigen daraufhin wieder zurückgebracht“, heißt es weiter. Der Rest der Familie ist also nach wie vor in Deutschland. Zumindest diese Woche soll sie nicht abgeschoben werden. Wie es für die Familie weitergeht, ist derzeit nicht klar.

Anhaltspunkte dafür, dass die Ausländerbehörde hierbei gegen geltendes Recht, geltende Erlasse oder Handlungsleitfäden verstoßen hätte, liegen nicht vor.
Verena Schäffer, NRW-Integrationsministerin

Das Ministerium stärkt der Leverkusener Behörde den Rücken: „Anhaltspunkte dafür, dass die Ausländerbehörde hierbei gegen geltendes Recht, geltende Erlasse oder Handlungsleitfäden verstoßen hätte, liegen nicht vor.“ Auch habe man fortlaufend geprüft, die Familie „unter Berücksichtigung des Kindeswohls und der Wahrung der Familieneinheit“ gemeinsam abzuschieben. Die Wahrnehmung des Ministeriums dazu unterscheidet sich offenbar von jener der Kritiker: „Der Fall der Familie Rouf verdeutlicht die besondere Bedeutung des Kindeswohls, der Wahrung der Familieneinheit und einer sorgfältigen Organisation von Rückführungsmaßnahmen.“

Zum rechtlichen Hintergrund schreibt Verena Schäffer: „Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liegt ein geduldeter Aufenthalt vor, wenn eine rechtswirksame Duldung erteilt wurde oder ein Rechtsanspruch auf Duldung besteht. Das bloße Nichtbetreiben der Rückführung begründet nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Münster für sich genommen keinen Anspruch auf Erteilung einer Duldung. Maßgeblich sind stets die konkreten Umstände des Einzelfalls.“ Die bisherige Praxis der Leverkusener Ausländerbehörde sei nach ihrer Kenntnis bislang von keinem Verwaltungsgericht beanstandet worden.

Der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Jochen Ott, meint zur Stellungnahme der Ministerin: „Natürlich müssen Recht und Gesetz gelten. Aber eine verantwortungsvolle Ausländerpolitik muss auch die Frage beantworten, wie wir mit Menschen umgehen, die seit Jahren hier leben, gut integriert sind, deren Kinder unsere Schulen besuchen und die sich eine Zukunft in unserer Gesellschaft aufgebaut haben.“ Es fehle eine überzeugende und verlässliche Linie des Landes in der Ausländerpolitik.