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Statt GrünsatzungStadt Leverkusen gibt Handlungsempfehlung für Bürger

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Fassadenbegrünung am Klinikum

Fassadenbegrünung, wie hier am Klinikum, empfiehlt die Stadt an der West-, Ost- oder Südfassade.

Eine Satzung und ihre Überwachung ist in der Haushaltskrise zu teuer. Stattdessen gibt es Tipps für Grundstücksbesitzer.

Nachdem die Stadtverwaltung aus Geldmangel den Auftrag, eine Grünsatzung zu erstellen, auf Eis gelegt hat, können sich Bürgerinnen und Bürger seit Anfang des Monats Handlungsempfehlungen auf der städtischen Internetseite holen, wenn sie ihr Zuhause begrünen und bepflanzen wollen.

Dass die Stadt die Grünsatzung nicht erarbeiten kann, liegt am Personal. Weder im Fachbereich Umwelt noch in der Bauaufsicht gebe es derzeit dafür genug Leute, hatte die Stadtverwaltung dem Rat mitgeteilt, bevor der im Februar 2025 beschloss, die Arbeit an der Grünsatzung einzustellen. Denn neues, dafür notwendiges Personal, kostet Geld. Das hat die Stadt in der aktuellen und noch Jahre andauernden Haushaltskrise nicht. Die Verwaltung betont dennoch, dass die Grünsatzung „inhaltlich für die zukünftige Entwicklung der Stadt von besonderer Bedeutung“ sei.

Der Ratsbeschluss, Leverkusen eine Grünsatzung zu geben, stammt aus dem Jahr 2022. „Ziel dieses Vorhabens war es, einen Grüngestaltungskanon zu schaffen, der zu einer adäquaten und ausreichenden Begrünung und Bepflanzung in freien und bebauten Gebieten von Leverkusen zum Wohle des Stadtbildes, des Wohlergebens (...) und der städtischen Umweltbedingungen beiträgt“, heißt es jetzt aus dem Rathaus.

Schottergarten

Schottergärten gibt es auch in Leverkusen: Die Stadt empfiehlt, 75 Prozent der Grundstücksfläche unversiegelt zu lassen.

Auch wenn die Erstellung der Grünsatzung derzeit nicht weiterverfolgt wird, hat die Verwaltung schon daran gearbeitet. Im Juni 2023 hat es zum Beispiel eine Öffentlichkeitsbeteiligung gegeben, die Erkenntnisse daraus seien in den Grünsatzungstext eingeflossen, so die Stadt. Geholfen habe dabei eine externe Rechtsanwaltskanzlei.

Diese bereits erarbeiteten Grundlagen sollen jetzt nach Vorstellung der Stadt denjenigen Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen, „die sich für den Klimaschutz einsetzen wollen“. Sie sollen dadurch „eine fachliche Orientierung und eine Vision für die zukünftige Stadtentwicklung von Leverkusen“ erhalten.

Deshalb hat die Stadt die Inhalte für den geplanten Entwurf der Grünsatzung zu Handlungsempfehlungen umformuliert: „Diese wurden zudem durch eine Zusammenarbeit mit der TH Köln mit den neuesten wissenschaftlichen Arbeiten und Entwicklungen zum Thema Stadtbegrünung und Stadtklima in Einklang gebracht.“

Klimawandel hat auch Folgen für Leverkusen

Auf der entsprechenden Seite heißt es in der Einleitung: „Der Klimawandel hat auch für Leverkusen unmittelbare Folgen. Deshalb machen wir die Stadt widerstandsfähiger gegen zunehmende Wetterextreme. Durch eine nachhaltige Architektur- und Stadtgestaltung, wie zahlreiche Begrünungsmaßnahmen passen wir uns dem veränderten Klima an.“

Die Handlungsempfehlungen gliedert die Verwaltung in vier Bereiche. In „Grüne Oasen gegen Hitze“ heißt es zum Beispiel: „Gemeinschaften in Ihrer Nachbarschaft können eine wichtige Rolle bei der Abschwächung des städtischen Hitzeinsel-Effekts in ihrem eigenen Viertel spielen, insbesondere durch Initiativen in Gärten und Höfen. Durch das Anpflanzen verschiedener Bäume und Sträucher kann die Luft gekühlt und Rückzugsraum geschaffen werden.“ Dann folgen Informationen zur Gründung von Gemeinschaftsgartenprojekten oder Baumpatenschaften.

Der zweite Abschnitt heißt „Empfehlungen Grundstücksfreiflächen.“ Darin geht es unter anderem um die sogenannten Schottergärten. Die Verwaltung schreibt: „Wir empfehlen Ihnen, im Optimalfall 75 Prozent der Grundstücksfreifläche als offene, unversiegelte und idealerweise begrünte Fläche, zum Beispiel als Rasen, zu belassen. Verzichten Sie dabei auf die Anlage von Schotter- und Kiesgärten oder ausgedehnten versiegelten Flächen, da diese nicht nur tagsüber, sondern auch nachts Wärme speichern und abgeben und so hohe Temperaturen fördern.“

Unter dem Punkt „Dachbegrünung“ empfiehlt die Stadt „Dächer mit einem Neigungswinkel bis zu 45 Grad mit auf dem Markt erhältlichen Technologien zu begrünen. Darunter zählen auch (Tief-)Garagen- und Carportdächer“. Im Bereich „Fassadenbegrünung“: „Wir empfehlen eine Fassadenbegrünung an Ihrer West-, Ost- oder Südfassade zu priorisieren, da diese an Sommertagen dem Sonnenlicht am stärksten ausgesetzt sind und sich dadurch der Innenraum aufheizt. Abgesehen von den ästhetischen und ökologischen Vorteilen dieser Fassaden wirken sie sich also auch positiv auf den Klimakomfort von Gebäuden aus. Begrünte Fassaden haben zudem noch weitere Vorteile.“